Waldorf Frommer mahnt den Film "OCEANs 8" ab

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Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films OCEAN's 8

Uns erreichen Abmahnungen der

Kanzlei Waldorf Frommer aus München

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Fachanwalt für Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

im Auftrag der

Warner Bros. Entertainment GmbH

wegen des Films

"OCEAN's 8"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits seit einiger Zeit als Abmahnkanzlei bekannt. Aktuell verschickt sie im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des illegalen Anbietens, Übertragens und der öffentlichen Zugänglichmachung des Films OCEAN's 8" auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. "Filesharing-Netzwerken" Abmahnungen. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung von 915 Euro zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle