Leidiges Thema: Die Mietsicherheit

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Der Rückzahlungsanspruch

Immer wieder kommt es hinsichtlich der Mietsicherheit zu Problemen. Sehr häufig gibt es nach Beendigung eines Mietverhältnisses Streit um die Rückzahlung: Der ehemalige Mieter verlangt die Rückzahlung der Mietsicherheit, aber der Vermieter rückt diese nicht raus. Was tun?

Die Problematik wurde zuletzt vom Landgericht Berlin 1999 entschieden. Danach hat der Mieter im Regelfall sofort nach Mietvertragsende keinen Anspruch auf Aushändigung der Mietsicherheit. Vielmehr darf der Vermieter die Mietsicherheit ganze sechs Monate einbehalten, um für eventuell nachträglich auftretende Mängel an der Mietsache gewappnet zu sein. Erst nach Ablauf dieser sechsmonatigen Prüfungsfrist ist ein Vermieter verpflichtet, die Mietkaution auszuzahlen oder mit seinen Gegenansprüchen aufzurechnen.

Eine Prüfungszeit macht Sinn, auch wenn man sich über den langen Zeitraum von sechs Monaten streiten kann, denn bei der Mietkaution handelt es sich immerhin um eine Menge Geld, über die der Mieter in den sechs Monaten nicht verfügen kann.
Eine Verrechnung der Mietsicherheit in den letzten Monaten der Mietzeit mit der Miete ist dem Mieter auch nicht gestattet. Da der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zu dem Zeitpunkt noch nicht hat, kann er diese auch nicht verrechnen.