Kündigungsfrist richtig berechnen ?

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
handyplanet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist richtig berechnen ?

Hallo, ich bin am 01.09.1994 als Azubi ins Unternehmen eingetreten. Ausbildungsende 15.02.1997. Im Arbeitsvertrag steht bei Beendigung des Arbeitsverh.: Für die Beendigung des Arbeitsverh. gelten die tariflichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Bank,gilt die verlängerte Küfrist auch für den Mitarbeiter. Im Tarifvertrag für Genossenschaftsbanken steht, im §17 Abs. 1: Die Arbeitsverhältnisse können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist erhöht sich nach einer Beschäftigungsdauer von zwölf Jahren auf sechs Monate und nach zwanzig Jahren auf sieben Monate.

Rechne ich nun richtig ? Um zum 30.06.2020 zu kündigen, muss meine Kündigung sieben Monate vorher (30.11.2019) beim Arbeitgeber vorliegen. ist das richtig oder habe ich etwas übersehen ?

Danke für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

Ja, die langen Kündigungsfristen. Früher galten sie fraglos als Vorteil, heute ist das mitunter anders.
Richtig gerechnet - ja. Alternative: Aufhebungsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
handyplanet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin da nicht böse, möchte aber halt keine Frist verpassen. Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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