Einen wunderschönen guten Tag wünsche,
ich hab da mal eine Frage zur Dienstplan legende in der ambulanten Pflege:
Bei uns gibt es verschieden lange Früh und Spätdienste. Auf dem Dienstplan steht aber nicht wie viel Std. der Dienst für den man geplant ist hat. Es steht lediglich z.B F5 oder S2, so dass nicht ersichtlich ist wie lange ist der Dienst, bin ich nach meinen vertraglichen Stunden eingeplant, oder hab ich Ende des Monats Minusstunden. Die PDL meint das würde das PC-Programm nicht hergeben, das kann ja aber nicht mein Problem sein, oder? Gibt es da irgendwo Gesetz dazu? Konnte nichts ergoogeln.
Wir haben natürlich so einen Hausgemachten Tarif gemäß AVB, und da ist auch nichts ersichtlich. Betriebsrat haben wir auch nicht, Betriebsobmann ist da auch Hilflos, in Besprechungen in dem sich alle Obmänner der Einrichtung treffen heißt es immer: das ist Angelegenheit eurer Einrichtung…
Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps!
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Legende Dienstplan
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Es steht lediglich z.B F5 oder S2,
Das ist eigentlich auch klar, dass nur diese Kürzel dafür stehen; im Rechner wird aber das Stundensoll für jedes Kürzel hinterlegt sein, sonst könnte der Rechner ja nichts damit anfangen.
Ansonsten ist es Sache des AG, dich vertragsgemäß zu beschäftigen; wenn er dir zu wenig Stunden gibt, d.h. dich nicht entsprechend einteilt, geht das zu seinen Lasten und er muss dich dennoch bezahlen.
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Nur das z.B. der F5 mal bis 10,00h mal bis 11.30h oder mal bis 13.30h geht. Somit kann da nichts im Rechner vorgegeben sein, und es ist eben nirgends klar wie die entsprechenden Dienstzeiten dazu sind. Da müssen tgl. Stundenzettel abgegeben werden. Und es wird ja auch nichts vom Gehalt abgezogen. Allerdings sind da auch Kollegen die zum Jahresende gut 150 "Minusstunden" hatten, und dann Doppelschichten schieben mussten...
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Wie gesagt: Wenn die Firma dich in die Minusstunden rennen lässt, also nicht entsprechend Arbeit zuweist, müsste man dagegen a) protestieren und b) ggf. klagen.
Allerdings müssten erst einmal die Grundlagen geklärt werden; z.B. wäre zu schauen, ob ggf. ein Zeitraum gegeben ist, etwa von 1 Jahr, in dem der Ausgleich möglich wäre. Was die Schichten jeweils bedeuten, sollten Personalstelle und BR dir schon sagen können.
Aber Ferndiagnosen sind nicht möglich, ggf. brauchst du eine Rechtsberatung unter Vorlage aller Dokumente.
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