Jeden morgen im Winter das gleiche Drama ! Frieren am Arbeitsplatz. Heute z.B. hat es mal wieder sage und schreibe 16,4 Grad. Meine Frage nun ... wie hoch sind die vorgeschriebenen Mindesttemperaturen im Büro ??? Weil es ist echt eine Zumutung bei diesen Temperaturen zu arbeiten. Wir sitzen hier schon mit den Winterstiefeln, Rollkragenpullover und teils noch mit Jacke ! WER KANN MIR HELFEN ?
Mindesttemperatur im Büro ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo Höfner,
also ein Gesetz zu Mindesttemperaturen wird es nicht geben... aber euer AG hat euch gegenüber eine Schutzpflicht, an die Gesundheit darf es nicht gehen.
Büroarbeit, also ohne die Möglichkeit sich warm zu bewegen, ist bei 16° C nicht zumutbar! Wenn der Chef nicht vernünftig mit sich reden lässt, nehmt einen Ölradiator oder einen Heizlüfter mit ins Büro und stöpselt ihn in die Steckdose... Etwas provokant, aber sicherlich wirksam, ebenso wie sportliche Übungen um wieder warm zu werden... Vielleicht merkt er dann ja etwas...
Manchmal hilft auch eine saftige Grippe... wenn ihr euch dann aber damit zur Arbeit schleppt, seid ihr allerdings selbst schuld....
Gruß nef
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--- editiert vom Admin
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In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) heißt es in § 6 zum Thema "Temperatur am Arbeitsplatz":
§ 6 (Raumtemperaturen)
(1) In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer/Innen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer/Innen durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.
(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss mindestens eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius erreichbar sein.
1. Verbindliche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen
Hinsichtlich der Mindesttemperaturen enthält die "Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur" (ASR 6 Raumtemperatur) klare Vorgaben. Hiernach hängt die Mindesttemperatur von der Art der Arbeitshaltung (sitzend oder stehend/gehend) sowie von der Schwere der Arbeit ab.
Laut Ziffer 3.1 ASR 6 sind vom Arbeitgeber in Arbeitsräumen folgende Mindesttemperaturen zu gewährleisten:
überwiegende Arbeitshaltung Raumtemperatur je nach Arbeitsschwere
leicht mittel schwer
sitzend + 20 Grad + 19 Grad --
stehend und/oder gehend + 19 Grad + 17 Grad + 12 Grad
Die vorgenannten Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Ziffer 1.3 der ASR 6 Raumtemperatur definiert die körperliche Belastung dabei wie folgt:
Leicht: Bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen
Mittel: Bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen
Schwer: Bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
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