Mindesttemperatur am Arbeitsplatz?

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lisa25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz?

Hallo, könnte mir jmd. vielleicht weiterhelfen?

Da ich bei der Arbeit nun jeden Tag die reinste Schikane erleben muss und ich mich in der Richtung anscheinend überhaupt nicht wehren kann, wollte ich mal hier einen Rat suchen.
Es ist so, dass ich meinen Chef gebeten habe, uns die Heizung im Büro aufzudrehen ( bzw. Heizung anmachen ). Wir sind eine sehr kleine Firma ( unter 5 Angestellte <-- anscheinend relevant für unsere Rechte ) und bekommen fast jeden Tag vom Chef zu hören, dass er uns fristlos kündigen kann,wenn uns was bei ihm nicht passen sollte.
Bei uns im Büro herrschen eisige Temperaturen, wir frieren alle nun seit Wochen jeden Tag. Und da wir unter einer Lupe wintzige Elemente auf Chips anbriegen müssen, können wir uns auch nicht allzudick anziehen, da wir doch recht flexibel und viel Fingerspitzengefühl haben müssen. Wenn wir mehr Energie verbrauchen wollen, wären wir dazu berechtigt, die Elektroheizung anzumachen, jedoch die Kosten für den Strom dann aus eigener Tasche bezahlen. Mir scheint dieses nicht in Ordnung zu sein, weiss allerdings nicht, wie ich mich nun in der Richtung wehren kann. Denke, dass uns im Winter sogar die Blumen im Büro vor Kälte eingehen werden...
Es ist allerdings so, dass außer mir sich kein Kollege traut dem Chef was zu sagen, weil sie ihn doch alle gut kennen und weil er uns so oft mit Kündigung droht.
Ich habe nun online etwas recherschiert und rausgefunden, dass die Raumtemperatur für Sitzende zwischen 20 und 21 ° C sein muss, jedoch gibt mir die Frage nach der Grösse eines Betriebs, in dem dieser Regeln gültig sein sollten, keine Ruhe. Ist es wirklich so, dass bei einem Betrieb mit unter 5 Angestellten keine Rechte der Arbeiter gibt? Und ist meine Recherche erfolgreich gewesen, oder spielen da andere Faktoren wichtige Rollen? Gibt es da auch Ausnahmefälle?
Wäre um eine Antwort sehr dankbar, da ich mich selber wirklich wundere wie ich unter diesen Bedienungen bis jetzt nicht krank geworden bin.
Wünsche euch allen einen schönen Tag,
Grüsse,
Lisa.

-- Editiert von Lisa25 am 19.11.2004 13:23:37

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Die Arbeitsstättenverordnung

7.6 Raumtemperatur:

Der Arbeitgeber muss nach Nr. 3.5 Abs. 1 des Anhangs (bisher § 6 ArbStättV a. F.) dafür sorgen, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur besteht, die sich an drei Kriterien zu orientieren hat: den Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und der spezifischen Raumnutzung. Zur Konkretisierung dieser allgemein gehaltenen Vorgaben kann bis zur Bekanntmachung neuer technischer Regeln die übergangsweise fortgeltende ASR 6 "Raumtemperaturen" herangezogen werden, die im Mai 2001 neu gefasst worden ist.
Nr. 3.1 der ASR 6 schreibt unter Anknüpfung an die Tätigkeit der Beschäftigten (Arbeitshaltung) und ihre körperliche Beanspruchung (Arbeitsschwere) folgende Mindesttemperaturen für Arbeitsräume vor:
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung "Sitzen"
• und leichter Arbeit + 20 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 19 °C
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung "Stehen und/oder Gehen"
• und leichter Arbeit + 19 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 17 °C
• und schwerer Arbeit + 12 °C
Für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume gilt nach Nr. 4.1 der ASR 6 ein Mindesttemperaturwert von + 21 °C. In Waschräumen mit Duschen oder Badewannen soll nach Nr. 4.2 der ASR 6 eine Mindesttemperatur von + 24 °C herrschen.
Die o. g. Mindesttemperaturen sollen nach Nr. 3.2 der ASR 6 während der gesamten Arbeitszeit, d. h. schon bei Arbeitsbeginn, gewährleistet sein. Heizeinrichtungen müssen nach Nr. 6 der ASR 6 so gestaltet und installiert sein, dass die Beschäftigten keiner Gefährdung durch heiße Oberflächen oder einer unzuträglichen Wärmestrahlung ausgesetzt sind.
Zum Schutz der Beschäftigten gegen zu hohe Temperaturen hat der Gesetzgeber in Nr. 3.3. der ASR 6 geregelt, dass die Höchsttemperatur in Arbeitsräumen maximal + 26 °C betragen soll. Dieser Grenzwert darf nur ausnahmsweise bei darüber liegenden Außentemperaturen überschritten werden. An Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden müssen wirksame Schutzvorrichtungen zur Vermeidung einer Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung angebracht sein (vgl. Nr. 3.5 Abs. 2 des Anhangs und Nr. 3.4 der ASR 6).
Ausgenommen von der Forderung nach einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur sind sog. Hitze- und Kältearbeitsplätze in Arbeitsräumen mit speziellen, betriebstechnisch erforderlichen Temperaturanforderungen. Abschnitt II der ASR 6 verpflichtet den Arbeitgeber insoweit zu besonderen technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln und festzulegen sind.

28x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Arbeitsstättenverordnung gilt meines Wissens für alle Betriebe, auch mit unter 5 Mitarbeitern.

Das Problem ist, irgendjemand müßte diesem Chef schon sagen, dass es da eine Verordnung gibt, die auch er einzuhalten hat.

Mir wird richtig schlecht, wenn ich hier so lese, wie despotisch und gesetzeswidrig immer mehr Vorgesetze mit den Mitarbeitern umgehen.....

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

ich würde mich mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die ja auch für so etwas zuständig sind.
Warme Grüße
Olympia

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MBGucky
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

>>und bekommen fast jeden Tag vom Chef zu hören, dass er uns fristlos kündigen kann,wenn uns was bei ihm nicht passen sollte.<<

ähm....

Das ist nun schonmal definitiv nicht so.
Kein Arbeitgeber kann einen Arbeiter "rausschmeissen" , weil diesem etwas nicht passt.

bzw. ich könnte mir vorstellen, daß dann eine ziemlich hohe Abfindung fällig wäre. Auch für so einen kleinen Betrieb.

Natürlich solltest Du aufpassen, Dir nichts schwerwiegendes zu Schulden kommen zu lassen, was Dein Arbeitgeber als Kündigungsgrund ausnutzen könnte.

MfG

MBGucky

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"Timeo danaos et dona ferntes"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es besteht nur ein sehr eingeschränkter Kündigungsschutz in Kleinbetrieben:

"Bestehender Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Grundsätzlich kann zwar ein Arbeitsverhältnis im Kleinbetrieb von beiden Seiten unter Beachtung der Kündigungsfristen jederzeit wirksam gekündigt werden. Jedoch sind dabei folgende Grenzen zu beachten.

Verbot treuwidriger Kündigung
Die Kündigung darf nicht auf willkürlichen oder sachfremden Motiven beruhen. Beispielsweise kann das bei Kündigungen, die einen Arbeitnehmer wegen Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft oder Religion diskriminieren oder aber bei Kündigungen, die in ehrverletzender Form oder zur Unzeit vorgenommen werden der Fall sein.

Verstoß gegen die guten Sitten
Die Kündigung darf nicht sittenwidrig sein.
Beispielsweise sind verwerfliche Motive wie Rachsucht oder aber eine Kündigung wegen einer durch den Arbeitgeber selbst herbeigeführter Krankheit sittenwidrig.

„Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme“
Die betriebsbedingte Kündigung erfordert nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht ( Urteil vom 21.02.2001, Aktenzeichen 2 AZR 15/ 00 ) ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme. Eine Kündigung eines erheblich schutzwürdigeren Arbeitnehmers vor der eines weniger schutzwürdigeren Arbeitnehmers ist ohne ein berechtigtes (betriebliches, persönliches oder sonstiges) Interesse nicht zulässig. Allerdings kommt bei der Abwägung dieser Gründe der unternehmerischen Freiheit gegenüber der sozialen Rücksichtnahme ein erhebliches Gewicht zu.

Praktisch bleibt damit die betriebsbedingte Kündigung auch schutzwürdigerer Arbeitnehmer zulässig, so lange der Arbeitgeber spezielle, sachbezogene Gründe für die Auswahl gerade dieses Arbeitnehmers anführen kann. Beispielsweise ist die Kündigung eines 50-jährigen Familienvaters, der schon über 20 Jahre im Unternehmen arbeitet vor der Kündigung eines 30-jährigen Ledigen ohne ein berechtigtes Interesse (z.B. deutlich bessere Ausbildung und höherer Wissensstand des 30-jährigen) nicht zulässig."

Ich bezweifel, dass ein AN in einem Kleinbetrieb selbst bei sittenwidriger Kündigung mehr als das üblich halbe Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erstreiten könnte.

-- Editiert von hamburgerin01 am 19.11.2004 23:50:19

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lisa25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankesagung!

Danke Euch allen für die sehr hilfreichen Antworten! Ihr habt mir wirklich viel geholfen! Jetzt kann ich Nachts besser schlafen und brauche keine so grosse Angst mehr zu haben! Grüsse, DANKE SCHÖN!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andrea Gimenez
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Schade, ist wusste so was nicht!
Aber ich kann Sie verstehen, als ich in einer Bäckerei gearbeitet habe, war das Team am Frieren. Der Laden lag in einer Ecke, und wir hatten auch diese Glastüren die man schieben kann. Der Cheff hat uns damals verboten, die Türen zuzuhaben ( bei -4 grad) und wenn wir das melden wollen, dann konnten wir uns eine neue Arbeit suchen--
Ich war diesen Winter 4 mal krank gewesen.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mercedes45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 85x hilfreich)

hallo...
ich arbeite in einem Getränke Markt, immer 5 Stunden am Stück. In den Wintermonaten herrscht bei uns eine Raumtemperatur von 3 Grad. Obwohl genügend Heizkörper vorhanden sind, weigert sich mein Chef diese anzudrehen.
Gillt auch für einen Getränke Markt eine mindesttemperatur?
Dürfte ich bei der Raumtemperatur die Arbeit verweigern?

85x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
uquell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 57x hilfreich)

Ich arbeite in einem Ersatzteillager mit angeschlossenen Büro wo ich immer meine Tätigkeit warnehme.

Die Heizung ist aus, der Thermostat ist abgeschraubt. Es herschen nach meinem Gefühl um die 10 Grad.

Habe zwar ein Heizlüfter an meinen Füßen stehen, der aber, wenn ich kurz (1-2 Minuten im Lagerraum bin) immer wieder der Stecker gezogen wird.

Weiterhin lässt unser Chef aus prinzip immer alle Türen aufstehen, das es immer schön durchzieht. Seit Ende Dezember plage ich mich mit meiner Erkältung herum und wir haben November und immer noch kein Ende in Sicht. War auch schon 2x Krankgeschrieben, mich haut es aber auch immer wieder um, wenn ich in der Kälte sitze.

Selbst die Schwiegertochter des Chefs sagt schon, das es verdammt kalt wäre

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57x Hilfreiche Antwort

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