Anspruch auf Arbeit/Arbeitsplatz ?

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)
Anspruch auf Arbeit/Arbeitsplatz ?

Kurz zur Firmensituation:
Firma A ( mit der ich einen Arbeitsvertrag habe ) ist ein 100%tiges Tochter Unternehmen eines Logistikunternehmens ( Firma B )
Dieses Logigistik Unternehmen ist unteranderem an 3 Standorten Vetreten mit 3 Tochter Firmen.
Nennen wir sie Firma C , D und E . Alle 3 sind 100%tige Tochter Firmen von Firma B.
Firma B hat Firma A damals als eine Zeitarbeitsfirma gegründet um Personal für die Firmen C , D und E stellen zu können falls das Stammpersonal der 3 Firmen nicht ausreicht.

Firma A hat nun auf grund der Wirtschaftskriese alle Befristeten Verträge und einen großteil die sich noch in der Probezeit befunden haben gekündigt und hat bei der zuständigen Arbeitsagentur Kurzarbeit angemeldet.

Nun ist es so das Firma C dieverse Arbeiten von einer anderen Firma ( Zeitarbeitsunternehmen) ausführen läst. Dies sind in etwa 12 Dauerarbeitsplätze die eigentlich von Firma A erledigt werden könnte.

Meine Frage währe nun ob das so wie Firma C das nun grade macht Rechtlich Ok ist oder ob wir nicht einen Anspruch auf diese Arbeit haben ?

Unser Personaldisponent sagt mir fast Täglich es ist keine Arbeit da und an Standort C könnten 12 Leute in 3 Schichten 6 Tage die Woche arbeiten.

Ich finde es auch sehr merkwürdig das Firma A schon angefragt hat ob sie nicht fest an Standort C arbeiten wollen und auch bereit währen dort hinzuziehn.
Habe denen schon gesagt das ich gerne dort fest arbeiten würde und mir dort auch eine Wohnung suchen würde.

Gruß
Quattroman

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... Nun, du möchtest offenbar den Kelch weiterreichen ...
Ob du einen Anspruch hast, bei C unterzukommen, oder ob es einen Anspruch gibt, dass A erst einmal die Zeitarbeitsfirma in die Wüste schickt, ist vermutlich zu komplex, als dass diese Fragen hier im Forum abzuschätzen wären.
C wird ggü A (und umgekehrt) sicherlich rechtlich selbständig sein, wenn auch Tochterunternehmen; die Zeitarbeitsfirma wird mit A Verträge haben: wie sehen die aus? Wielange binden die A? usf.

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#2
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)

Ob es Verträge zwischen der Firma C und der Zeitarbeitsfirma gibt währe sicherlich noch mal zu prüfen . Laut aussage der Buchhaltung von Firma D , soll es angeblich keine Verträge geben. Firma D macht nämlich die komplette Buchhaltung ( Löhne usw.) für Firma A, C, D sowie Firma E.

Ich persöhnlich finde es schon ne sauerrei das so große Firmen einfach ne eigene Zeitarbeitsfirma gründen können um so die Löhne drücken zu können.
Wir werden ja auch auschließlich nur in der eigenen Firmengruppe eingesezt.

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