Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage zu dieser Situation:
Herr Mustermann ist gelernter Industriekaufmann und seit 7 Jahren nach Ausbildungsende in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb als Industriekaufmann im Vertriebsinnendienst tätig.
Herr Mustermann arbeitet in einem Industriebetrieb, ein Automobilzulieferer nördlich von Hamburg. Dieser Betrieb wird durch einen externen Dienstleister zertifiziert und eine erfolgreiche Zertifizierung ist Voraussetzung für eine aktive Geschäftsbeziehung mit den Kunden. Es handelt sich hierbei um IATF 16949 (Qualitätsmanagementsystem) und ISO 14001 (Umweltmanagementsystem). Der externe Dienstleister wird intern als UMB (Umweltmanagementbeauftragter) bezeichnet. Der externe Dienstleister ist eine einzelne Person, die bereits im Rentenalter ist, aber dieses gerne durchführt, weil es sein Fachgebiet ist und es ihm Spaß macht. Nebenbei hat der UMB auch einen Doktortitel.
Jährlich finden sog. Audits statt und eine Zertifizierungsgesellschaft überprüft jährlich, ob die Standards erfüllt werden. Ist das der Fall, wird eine Zertifizierung ausgestellt, ist das nicht der Fall, wird die Zertifizierung verweigert und der UMB muss nachbessern.
Als Herr Mustermann vor ein paar Tagen aus dem Sommerurlaub zurückgekommen ist, wurde ihm mitgeteilt, dass der externe Dienstleister erkrankt ist und möglicherweise nicht mehr zurückkommen wird. Es wurde Herrn Mustermann mitgeteilt, dass er die Position des UMB übernehmen soll und er soll sich auch um das Umweltmangementsystem kümmern. Am Ende des Jahres wird die Zertifizierungsgesellschaft zurückkommen und eine neue Überprüfung (Audit) wird stattfinden. Herr Mustermann soll bis dahin die Position des UMB voll übernehmen, das bedeutet, er wird dann auch für den Erfolg oder das Scheitern verantwortlich sein. Nebenbei soll er sich auch um ein Energiemangementsystem kümmern, dass an ISO 50001 angelehnt ist. Möglicherweise muss Herr Mustermann auch an externen Schulungen teilnehmen, das wurde ihm gesagt. Nebenbei sei erwähnt, dass eine Übernahme bzw. Einarbeitung nicht mehr möglich ist, weil der externe Dienstleister erkrankt ist. Herr Mustermann soll sich selbst einarbeiten, obwohl er eigentlich überhaupt keine Kenntnisse in diesem Gebiet hat. Gelegentlich hat Herr Mustermann dem UMB Daten und Kennzahlen zur Verfügung gestellt, das war aber auch alles.
Bereits vor einigen Jahren wurde Herr Mustermann mehrfach durch den externen Dienstleister und auch von der Geschäftsführung gefragt, ob er die Position des UMB übernehmen möchte. Herr Mustermann hat ausdrücklich aber freundlich abgelehnt. Dann war erst einmal Ruhe. Nun wurde, so scheint es, Herr Mustermann vor vollendeten Tatsachen gestellt.
Immer noch schockiert, hat Herr Mustermann seinen Arbeitsvertrag durchgelesen, dort steht:
Zitat:„Der Arbeitnehmer wird als Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Beibehaltung der Vergütung andere gleichwertige Arbeitsaufgaben zuzuweisen, soweit dies bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Arbeitnehmer zumutbar ist".
Herr Mustermann ist nicht interessiert daran, die Position des UMB zu übernehmen.
Fragen dazu:
a) Ist diese Anordnung durch das Direktionsrecht gedeckt, d.h. muss Herr Mustermann die Position des UMB übernehmen?
b) Kann man hier überhaupt von einer Zumutbarkeit sprechen?
c) Hat Herr Mustermann Möglichkeiten sich gegen diese Versetzung zu wehren?
-- Editiert von User am 27. August 2022 14:49