Versetzung und Übernahme komplett anderer Aufgaben

27. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung und Übernahme komplett anderer Aufgaben

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage zu dieser Situation:

Herr Mustermann ist gelernter Industriekaufmann und seit 7 Jahren nach Ausbildungsende in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb als Industriekaufmann im Vertriebsinnendienst tätig.

Herr Mustermann arbeitet in einem Industriebetrieb, ein Automobilzulieferer nördlich von Hamburg. Dieser Betrieb wird durch einen externen Dienstleister zertifiziert und eine erfolgreiche Zertifizierung ist Voraussetzung für eine aktive Geschäftsbeziehung mit den Kunden. Es handelt sich hierbei um IATF 16949 (Qualitätsmanagementsystem) und ISO 14001 (Umweltmanagementsystem). Der externe Dienstleister wird intern als UMB (Umweltmanagementbeauftragter) bezeichnet. Der externe Dienstleister ist eine einzelne Person, die bereits im Rentenalter ist, aber dieses gerne durchführt, weil es sein Fachgebiet ist und es ihm Spaß macht. Nebenbei hat der UMB auch einen Doktortitel.

Jährlich finden sog. Audits statt und eine Zertifizierungsgesellschaft überprüft jährlich, ob die Standards erfüllt werden. Ist das der Fall, wird eine Zertifizierung ausgestellt, ist das nicht der Fall, wird die Zertifizierung verweigert und der UMB muss nachbessern.

Als Herr Mustermann vor ein paar Tagen aus dem Sommerurlaub zurückgekommen ist, wurde ihm mitgeteilt, dass der externe Dienstleister erkrankt ist und möglicherweise nicht mehr zurückkommen wird. Es wurde Herrn Mustermann mitgeteilt, dass er die Position des UMB übernehmen soll und er soll sich auch um das Umweltmangementsystem kümmern. Am Ende des Jahres wird die Zertifizierungsgesellschaft zurückkommen und eine neue Überprüfung (Audit) wird stattfinden. Herr Mustermann soll bis dahin die Position des UMB voll übernehmen, das bedeutet, er wird dann auch für den Erfolg oder das Scheitern verantwortlich sein. Nebenbei soll er sich auch um ein Energiemangementsystem kümmern, dass an ISO 50001 angelehnt ist. Möglicherweise muss Herr Mustermann auch an externen Schulungen teilnehmen, das wurde ihm gesagt. Nebenbei sei erwähnt, dass eine Übernahme bzw. Einarbeitung nicht mehr möglich ist, weil der externe Dienstleister erkrankt ist. Herr Mustermann soll sich selbst einarbeiten, obwohl er eigentlich überhaupt keine Kenntnisse in diesem Gebiet hat. Gelegentlich hat Herr Mustermann dem UMB Daten und Kennzahlen zur Verfügung gestellt, das war aber auch alles.

Bereits vor einigen Jahren wurde Herr Mustermann mehrfach durch den externen Dienstleister und auch von der Geschäftsführung gefragt, ob er die Position des UMB übernehmen möchte. Herr Mustermann hat ausdrücklich aber freundlich abgelehnt. Dann war erst einmal Ruhe. Nun wurde, so scheint es, Herr Mustermann vor vollendeten Tatsachen gestellt.

Immer noch schockiert, hat Herr Mustermann seinen Arbeitsvertrag durchgelesen, dort steht:

Zitat:
„Der Arbeitnehmer wird als Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Beibehaltung der Vergütung andere gleichwertige Arbeitsaufgaben zuzuweisen, soweit dies bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Arbeitnehmer zumutbar ist".


Herr Mustermann ist nicht interessiert daran, die Position des UMB zu übernehmen.

Fragen dazu:
a) Ist diese Anordnung durch das Direktionsrecht gedeckt, d.h. muss Herr Mustermann die Position des UMB übernehmen?
b) Kann man hier überhaupt von einer Zumutbarkeit sprechen?
c) Hat Herr Mustermann Möglichkeiten sich gegen diese Versetzung zu wehren?

-- Editiert von User am 27. August 2022 14:49

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich würde dem Arbeitgeber gerichtsfest mitteilen, das man für das gentgegebrachte Vertrauen dankt, diese Aufgaben aber nicht erfüllen kann, da einem sämtliche notwendige Kompetenzen auch den Breichen
- IATF 16949 (Qualitätsmanagementsystem)
- ISO 14001 (Umweltmanagementsystem)
- Energiemangementsystem / ISO 50001
fehlen.

Daher lehnt man die neue Aufgabe ab, da sie nicht erfüllbar ist und das bevorstehende Audit daher mit aller Wahrscheinlichkeit nicht bestanden würde.

Man erwartet mit sofortiger Wirkung wieder im alten Bereich eingesetzt zu werden.



Für die Rückantwort würde ich eine recht kurze Frist setzen, maximal 14 Tage.

Danach müsste man dann wohl vor Gericht klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Daher lehnt man die neue Aufgabe ab, da sie nicht erfüllbar ist und das bevorstehende Audit daher mit aller Wahrscheinlichkeit nicht bestanden würde.

Man erwartet mit sofortiger Wirkung wieder im alten Bereich eingesetzt zu werden.



Für die Rückantwort würde ich eine recht kurze Frist setzen, maximal 14 Tage.

Danach müsste man dann wohl vor Gericht klagen.


Danke für die schnelle Rückmeldung! Es ist also schlimmer als gedacht.

Hat Herr Mustermann auch die Möglichkeit mit dem Arbeitsvertrag zu argumentieren? Ist eine solche Anordnung wie in diesem Fall überhaupt durch das Direktionsrecht gedeckt?

Leider gibt es in dem Betrieb keinen Betriebsrat und der Betrieb ist auch sehr klein. Die Geschäftsleitung und auch Herr Mustermann laufen sich ständig über dem Weg. D.h. so oder so wird sich Herr Mustermann nach Ablehung der UMB-Aufgaben wohl einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen, da nach der Ablehnung das Klima wohl vergiftet sein wird und man ihn möglicherweise sogar Arbeitsverweigerung vorwerfen wird.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Es wurde Herrn Mustermann mitgeteilt, dass er die Position des UMB übernehmen soll und er soll sich auch um das Umweltmangementsystem kümmern.
Gibts das schriftlich?
Zitat (von Norbert324):
Nun wurde, so scheint es, Herr Mustermann vor vollendeten Tatsachen gestellt.
Kann man die nun nach Jahren lesen?

https://www.123recht.de/user.asp?user=Norbert324

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Hat Herr Mustermann auch die Möglichkeit mit dem Arbeitsvertrag zu argumentieren?

Ja sicher.



Zitat (von Norbert324):
und der Betrieb ist auch sehr klein.

Weniger als 10 Mitarbeiter?



Zitat (von Norbert324):
da nach der Ablehnung das Klima wohl vergiftet sein wird

Das kann gut sein, ja.



Zitat (von Norbert324):
und man ihn möglicherweise sogar Arbeitsverweigerung vorwerfen wird.

Mag sein, das die Geschäftsleitung ihre Inkompetenz weiter unter Beweis stellen möchte.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gibts das schriftlich? Kann man die nun nach Jahren lesen?


Die Anordnung gibt es nicht schriftlich, es wurde Herrn Mustermann nur mündlich mitgeteilt, eben mal so nebenbei. Ihm wurde auch gesagt, dass er sofort loslegen soll mit der Einarbeitung (er soll sich selbst einarbeiten, da der externe UMB wohl nicht wiederkommt). Übrigens: er bekam schon gestern von der Geschäftsführung E-Mails von dem externen UMB weitergeleitet, die er bearbeiten soll - Themen von denen er überhaupt keine Ahnung hat. Wie bereits erwähnt: in den letzten Jahren hatte Herr Mustermann dankend, aber freundlich abgelehnt, als er gefragt wurde ob er UMB werden möchte. Er hat nach wie vor den alten Arbeitsvertrag "Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst".

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#6
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weniger als 10 Mitarbeiter?


Um die 25 Mitarbeiter.

Zitat (von Harry van Sell):
Mag sein, das die Geschäftsleitung ihre Inkompetenz weiter unter Beweis stellen möchte.


Ja, die Geschäftsführung ist inkompetent, zumal diese davon ausgeht, dass Herr Mustermann mal eben so die Aufgaben des UMB übernehmen kann. Dreist ist, dass man die freundliche Ablehnung von Herrn Mustermann einfach "vergessen" hat und er nun vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Für Herrn Mustermann wäre das ein Druck, den er sich nicht aussetzen möchte, zumal er sich auf eine Stelle als UMB niemals bewerben würden, da dies nicht sein Interessensgebiet ist.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Die Anordnung gibt es nicht schriftlich, es wurde Herrn Mustermann nur mündlich mitgeteilt,
Dann wird es so weitergehen, wie in den letzten 4 Jahren.

Du hast noch keine *Versetzung*. Noch nicht mal eine *Anordnung* in Schriftform.
Du kannst weder einer *Versetzung* noch einer *schriftlichen Anordnung* schriftlich begegnen.
Höchstens mündlich. Das wäre eher nicht zu empfehlen.

Du könntest darüber nachdenken, ob du eine Qualifizierung/Weiterbildung ins Auge fassen möchtest.
Um danach den internen UMB zu geben. Zusätzlich zu deinen bisherigen Tätigkeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
er bekam schon gestern von der Geschäftsführung E-Mails von dem externen UMB weitergeleitet, die er bearbeiten soll

Dann würde ich diese mit entsprechendem Vermerk zurücksenden.


Gibt es eigentlich noch Leute über der Geschäftsführung?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es eigentlich noch Leute über der Geschäftsführung?


Nein. Die Geschäftsführung ist auch gleichzeitig Eigentümer bzw. Firmeninhaber.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wird es so weitergehen, wie in den letzten 4 Jahren.

Eben nicht, wie man deutlich lesen kann ...



Zitat (von Anami):
Du könntest darüber nachdenken, ob du eine Qualifizierung/Weiterbildung ins Auge fassen möchtest.
Um danach den internen UMB zu geben. Zusätzlich zu deinen bisherigen Tätigkeiten.

Und Du könntest echt mal an Dienen Langzeitproblem mit dem lesen und verstehen arbeiten ...




-- Editiert von User am 27. August 2022 16:49

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Nein. Die Geschäftsführung ist auch gleichzeitig Eigentümer bzw. Firmeninhaber.

Ok, dann hat man aus der Ecke keine Hilfe zu erwarten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Nein. Die Geschäftsführung ist auch gleichzeitig Eigentümer bzw. Firmeninhaber.

Ok, dann hat man aus der Ecke keine Hilfe zu erwarten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wird es so weitergehen, wie in den letzten 4 Jahren.

Du hast noch keine *Versetzung*. Noch nicht mal eine *Anordnung* in Schriftform.
Du kannst weder einer *Versetzung* noch einer *schriftlichen Anordnung* schriftlich begegnen.
Höchstens mündlich. Das wäre eher nicht zu empfehlen.

Du könntest darüber nachdenken, ob du eine Qualifizierung/Weiterbildung ins Auge fassen möchtest.
Um danach den internen UMB zu geben. Zusätzlich zu deinen bisherigen Tätigkeiten.


Das sehe ich nicht so. Es wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Obwohl in der Vergangenheit mehrfach gesagt wurde, dass kein Interesse besteht, die Position des UMB zu übernehmen, hat man es einfach ingoriert. Es hieß nach der Rückkehr aus dem Urlaub, dass die Aufgaben von nun an übernommen werden sollen und zwar sofort, weil der externe UMB nicht zurückkehren wird. Das ist meiner Meinung nach eine mündliche Anordnung und eine Versetzung. Eine Einarbeitung gibt es nicht, man soll sich selbst einarbeiten und da durchsteigen. Das alleine ist schon dreist, weil in der Vergangenheit mehrfach gesagt wurde, dass kein Interesse an dieser Position besteht - das wurde auch dem externen UMB gesagt, als dieser danach fragte. Das wird einfach ignoriert. Dass ein Chef das Direktionsrecht hat, ist klar und davon kann jeder Chef Gebrauch machen sonst gäbe es kein Arbeitsverhältnis. Das Tätigkeitsfeld eines UMB ist ein ganz anderes als das eines Mitarbeiters im Vertriebsinnendienst. Es besteht zumindest der Verdacht, dass hier die Grenzen des Direktionsrechtes überschritten worden sind, weil die Tätigkeit im Arbeitsvertrag definiert ist. Eine Weiterbildung zum UMB? Niemals, unter keinen Umständen, kommt nicht infrage. Dann bleibt wohl nur die Suche nach einem anderen Arbeitgeber und die Kündigung. Einen Ausweg gibt es wohl nicht, weil nach einer Ablehnung wohl das Klima für immer vergiftet sein wird und die Möglichkeit besteht, dass Arbeitsverweigerung vorgeworfen wird.

-- Editiert von User am 27. August 2022 16:47

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Das sehe ich nicht so.
Das steht dir frei. Keinesfalls musst du Meinungen von Nutzern eines solchen Forums annehmen.
Zitat (von Norbert324):
Es wurden vollendete Tatsachen geschaffen.
Die wären? (außer den E-Mails?)
Zitat (von Norbert324):
Eine Weiterbildung zum UMB? Niemals, unter keinen Umständen, kommt nicht infrage.
Das war nur eine Idee, mehr nicht.
Zitat (von Norbert324):
Dann bleibt wohl nur die Suche nach einem anderen Arbeitgeber und die Kündigung.
Auch das steht dir frei.
Vielleicht rechnet der AG sogar mit dieser Reaktion?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Die abschließende Frage zu diesem Thema ist, und das ist der entscheidende Punkt:

Ist die Anordnung, die Position des UMB zu übernehmen durch den Arbeitsvertrag gedeckt?
Greift auch hier das Direktionsrecht, oder kann Herr Mustermann die Anordnung, den UMB zu übernehmen, ablehnen, mit der Begründung, dass der Arbeitsvertrag das nicht zulässt?

Noch einmal zur Erinnerung, im Arbeitsvertrag steht folgendes:

Zitat:
„Der Arbeitnehmer wird als Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Beibehaltung der Vergütung andere gleichwertige Arbeitsaufgaben zuzuweisen, soweit dies bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Arbeitnehmer zumutbar ist".


Der UMB ist eine deutlich höhere Position als der Vertriebsinnendienst. Herr Mustermann soll sich selbst einarbeiten, da der externe UMB wahrscheinlich nicht zurückkommt. Herr Mustermann würde dann auch für die erfolgreiche Durchführung der Audits und die Zertifizierung verantwortlich gemacht werden, was Ende diesen Jahres der Fall sein würde. Nebenbei soll Herr Mustermann auch wahrscheinlich eine externe Schulung besuchen, die die Themen Umweltmangement und Energiemangement beinhaltet.

Herr Mustermann möchte das komplett ablehnen, da es nicht sein Interessensgebiet ist und er sich nicht einen solchen Leistungsdruck aussetzen möchte. Er hatte in der Vergangenheit, als er von der Geschäftsführung und auch von dem externen UMB gefragt wurde, ob er diese Position übernehmen möchte dankend abgelehnt. Die abschließende Frage ist, kann er diese Versetzung ablehnen und sich dabei auf seinen Arbeitsvertrag berufen? Wenn ja, würde er das der Geschäftsführung mündlich und auch schriftlich mitteilen und die bereits weitergeleiteten E-Mails des UMB zurückweisen mit der Begründung, dass er diese Tätigkeit nicht übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Die abschließende Frage zu diesem Thema ist,
seit ca. 4 Jahren die gleiche.

Meine abschließende Antwort:

Deine Frage beantwortet dir uU ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Einblick in den gesamten Arbeitsvertrag bekommt, von dir die Anordnungen und Versuche des AG seit 4 Jahren genau zur Kenntnis bekommt, der auch bewerten kann, ob die Forderung vom Direktionsrecht gedeckt ist und dir dann hoffentlich auch empfiehlt, was du tun solltest.

Viel Glück!


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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
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