Befristungsantrag Berlin

8. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elija
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristungsantrag Berlin

Hallo ich bin seit ca. einem Jahr in einer Beziehung und seit einem halben Jahr sogar verpartnert mit einem brasilianischen Staatsbürger. Mein Partner wurde im April 08 aus Berlin. abgeschoben und hat eine unbefristete Einreisesperre erhalten. Ich lebe zur Zeit mit meinem Partner seit 6Monaten ca. in Südamerika und vorher haben wir ca, 9Monate zusammen in meiner Heimat London und in der Schweiz zusammengelebt.

Ich selber habe britische Staatsbürgerschaft und werde bald auch deutsche Staatsbürgerschaft haben (mein Opa ist deutscher und ich habe die Staatsbürgerschaft beantragt).

Ich bin darüber informiert, das wir die Einreisesperre meines Partners befristen können und das sogar ohne die Abschiebekosten zu bezahlen da bei EU und Deutschen Staatsbürgern von den Abschiebekosten abgesehen wird.

Ich wollte nun Wissen ob ich erstens soweit richtig informiert bin, wie lange so ein befristungsantrag dauert und ob jmd. Erfahrungen hat mit der befristung von einer Einreisesperre mit der Ausländerbehörde Berlin,

Vielen Dank

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Elija
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die Ausländerbehörde in Berlin sieht von einer Zahlung der Abschiebekosten ab wenn der Abgeschobene mit einem deutschen bzw, EU Bürger verheiratet ist ->

Hier ein Auszug aus der VAB, der Vorläufigen Anwendungshinweise der Ausländerbehörde Berlin :

Wie bisher werden deutschverheiratete Ausländer, Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen oder Unionsbürgern und nach Europäischem Gemeinschaftsrecht Freizügigkeitsberechtigte sowie Eltern eines minderjährigen ledigen Deutschen dahingehend privilegiert, dass Anträge auf Familiennachzug nicht von der Zahlung noch ausstehender Abschiebungskosten abhängig gemacht werden können.

Entsprechende Informationen zur Befristung finden Sie auch unter A.11. des folgenden Links:



http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.527 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen