Hallo.
Ich habe bei Ebay vor 2 Mon. ein Motorrad für meinen Sohn gekauft. Da ich ein Laie bin und auch nicht viel Ahnung habe, habe ich mir das Teil liefern lassen.
Sah alles sehr gut aus. Das Motorrad ist von 2000 und war seit 2005 abgemeldet. Mein Sohn wollte es dann über den TÜV bringen, aber die stellten fest, dass dort, wo die Fahrgestellnummer ist, ein kleiner Riss im Rahmen war, weswegen die die Plakette verweigerten.
TÜV verlangte, Herstellerfirma muß das Schweißen. Nach langem Hin und Her holte die Herstellerfirma das Teil ab und stellte dort fest, dass irgendwann einmal der Motor erneuert worden ist ( angeblich von einer Fa., dessen Rechnung der frühere Besitzer aber nicht mehr hat) und dass beim Festschrauben eine Schraube vergessen wurde und der Motor somit immer hin- und hergeschleudert ist.
Das ganze wurde jetzt für 250 Euro repariert.
Nun haben wir Kaufpreis, Lieferung und Reparatur bezahlt. Verkäufer sagt, er hatte keine Ahnung. Wollte das Teil verkaufen, weil er ein größeres Motorrad fährt.
Was kann man machen? Gekauft wie gesehen? Privat gekauft und selbst schuld oder kann man von ihm die Reparaturkosten verlangen oder zumindest die Hälfte?
Denke, Verkäufer wird auf stur schalten. Er hatte ein paar Zeilen beim Motorrad beigelegt, welche jedwege Garantie ausschließt: Gekauft wie gesehen.
Viele Grüße und vielen Dank schon mal.
Motorrad gekauft
25. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Mai 2007 | 15:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad gekauft
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Mai 2007 | 17:50
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 561x hilfreich)
quote:
Er hatte ein paar Zeilen beim Motorrad beigelegt, welche jedwege Garantie ausschließt: Gekauft wie gesehen.
hatte er bei der auktion der gewöhrleistung nicht ausgeschlossen?
#2
Antwort vom 25. Mai 2007 | 17:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, hat er. Aber was ist, wenn er wissentlich ein defektes Teil verkauft?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Mai 2007 | 01:15
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 5x hilfreich)
Erstbesitzer oder x-ter Halter?
#4
Antwort vom 26. Mai 2007 | 03:16
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Erstbesitzer. Hat das Teil bei der Fa., wo wir das jetzt reparieren ließen, einst gekauft und steht auch noch bei denen im PC drin.
Und jetzt?
Schon
267.993
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten