überschuldetes Haus bei Trennung

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)
überschuldetes Haus bei Trennung

Hallo,
folgende Situation:
-Frau und Mann trennen sich (2 Kinder)
-Eigenheim steht auf beide
-Beide können das Haus alleine nicht halten.
-Restschuld: 210.000 €
-Restlaufzeit Kredit: 4 Jahre
-Grundbucheintrag: 170.000 €
-Kapital-Lebensvericherung für das Haus steht auf 30.000 €
-Wert Haus: geschätzt: 170.000€

Fragen:
-Was kann man tun?
-Hat die Bank eine Mitschuld? (Überschuldung)
-Was kann die Bank noch an Vorfälligkeitszinsen berechnen?
-Was sagt die eingetragene Grundschuld über die möglichen Forderungen der Bank aus?
-Was geschieht, wenn 40.000€ Restschuld für beide bleiben (man wird das Haus nicht los) Privatinsolvenz?
-Wohnung für Beide + Tilgung der Restschulden sind auch nicht tragbar.
-Privatinsolvenz für Beide oder ist auch einer möglich?
-Was kann die Bank tun, das beide glimpflich davon kommen?

Wäre dankbar für ein paar Antworten, wie sich Mann und Frau verhalten sollen.......


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sonja113
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

das wüsste ich auch gerne - wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Vorallem ist es interessant, was an Vorfälligkeitszinsen hinzukommen.
Zudem muss man sich überlegen - wie man in dieser Not noch eine Wohnung sich überhaupt leisten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

...ich denke & vermute, ihr habt das falsche Forum gewählt, da es nix mit Baurecht zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
-Hat die Bank eine Mitschuld? (Überschuldung)


An der Situation ist wohl kaum die Bank Schuld - Aber so hat man wenigstens einen Sündenbock

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Aber so hat man wenigstens einen Sündenbock


So war das nicht gemeint. Gebe der Bank keine Schuld. Mich würde nur der Grund für die Differenz zwischen Grundbucheintrag und Restschuld interessieren.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
ich denke & vermute, ihr habt das falsche Forum gewählt



In welches Forum soll ich die Frage denn einstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Irgendwas passt so wie so nicht zusammen:

Zitat:
-Restschuld: 210.000 €
-Restlaufzeit Kredit: 4 Jahre
-Grundbucheintrag: 170.000 €

Wie lange läuft der Kredit schon?
Zitat:
-Hat die Bank eine Mitschuld? (Überschuldung)

Nun warum sollte die Bank eine Mitschuld haben, wenn man die Ausgangslage anschaut, wurde denn auch was getilgt?
Wie hoch war denn die Finanzierungssumme?
Zitat:
-Was sagt die eingetragene Grundschuld über die möglichen Forderungen der Bank aus?

Fast gar nichts, denn die Grundschuld ist eigentlich nur eine Sicherheit für die Bank, die realen Forderungen können weit aus höher ausfallen.
Zitat:
-Was geschieht, wenn 40.000€ Restschuld für beide bleiben (man wird das Haus nicht los) Privatinsolvenz?

Hier besteht wohl ein Denkfehler, die Bank kauft das Haus nicht für 170.000€ an, sondern die Summe ist einfach gesagt, der Anteil welchen sich die Bank am Erlös holen kann.
Sollte bei einer Zwangsversteigerung weniger heraus kommen, kann es sein das die Bank die Differenz einfordert.

Was auch seltsam ist, nur vom Immoblienkredit können solche Schulden nicht zusammen kommen, denn schlichtweg wird die Bank meist wegen des Risiko nicht den gesamten Wert des Hauses als Sicherheit sehen. Es sei denn man machte bei der Bank schon bei der Finanzierung unrichtige Angaben zum Haus.

Ja es ist die falsche Rubrik, das gehört wohl eher in den Bereich Insolvenzrecht, mit Bau hat das nichts zu tun.

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