Bank schreibt Email an Arbeitgeber

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank schreibt Email an Arbeitgeber

Hallo,

folgende Sachverhalt.
Und zwar hatte unsere Firma heute eine E-Mail einer Bank in Ihrem Posteingang.
Konkret ging es um einen Kredit (Kreditnummer und Name des Kreditnehmers waren im Betreff).
Es geht um einen nicht bezahlten Kredit.

Nun ging die E-Mail aber nicht an den Chef sondern an das allgemeine Postfach auf das ALLE! Mitarbeiter Zugriff haben. Somit wissen jetzt alle Mitarbeiter natürlich Bescheid.
Kann man gegen die Bank/ den Verfasser der Mail vorgehen?

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Da gibt es zweierlei Ansatzpunkte.

Erstens wäre zu fragen, mit welcher Berechtigung die Bank überhaupt Dritte in Kenntnis setzt. Ist die Firma Drittschuldner? (Was schon eine ungewöhnliche Konstellation wäre.)
Sowas macht keine seriöse Bank. Da würde ich direkt mal alle Hebel in Bewegung setzen, Datenschutzbeauftragten des Landes usw.

Zweitens, *wenn* die Bank dazu berechtigt wäre, dürfte sie natürlich einen normalen Kontaktweg wählen. Was für ein Mail-Account ist das denn? Daß jeder in der Firma die info@ lesen kann, ist sicherlich nicht zu erwarten als Außenstehender. Genau so gut könnte man der Bank vorhalten, ein Brief von ihr sei ans schwarze Brett gehangen worden - auch nicht ihr Fehler.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ist denn sichergestellt, dass die Bank überhaupt Versender war und dass die Mail auch konkret an einen Mitarbeiter ging? Ich sage als Stichwort mal "Phishing".

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man doch mal klären, wie die Bank an diese E-Mail kam.

Wenn der Kunde diese im Rahmen der Korrespondenz verwendet hat oder angegeben hat, wirds problematisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die Bank könnte auch Gläubiger sein.
Was in dieser E-Mail stand ist nicht angegeben worden.
Also kann es auch eine Pfändungsankündigung sein.
(Mitteilung (vor dem Erlass eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses) vom Gläubiger an den Drittschuldner und dem Schuldner dass eine Pfändung bevorsteht.)

-- Editiert von Spezi-2 am 24.01.2019 20:13

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Antworten, die möchte ich doch gerne beantworten um eineige Sachen klar zu stellen.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da gibt es zweierlei Ansatzpunkte.

Erstens wäre zu fragen, mit welcher Berechtigung die Bank überhaupt Dritte in Kenntnis setzt. Ist die Firma Drittschuldner? (Was schon eine ungewöhnliche Konstellation wäre.)
Sowas macht keine seriöse Bank. Da würde ich direkt mal alle Hebel in Bewegung setzen, Datenschutzbeauftragten des Landes usw.


Nein die Firma hat mit dem Kredit überhaupt nichts zu tun. Das war der erste Kontakt Bank zu Firma.

Zitat:

Zweitens, *wenn* die Bank dazu berechtigt wäre, dürfte sie natürlich einen normalen Kontaktweg wählen. Was für ein Mail-Account ist das denn? Daß jeder in der Firma die info@ lesen kann, ist sicherlich nicht zu erwarten als Außenstehender. Genau so gut könnte man der Bank vorhalten, ein Brief von ihr sei ans schwarze Brett gehangen worden - auch nicht ihr Fehler.


Naja also die Bank hat den zentralen Posteingang gewählt der für Aufträge/Anfragen gilt.
Nun sind wir aber ein kleines Unternehmen. (Dienstleister mit nur 7 Angestellten mit klar abgetrennten Aufgabengebieten)
Deshalb hat jeder Zugriff auf das Postfach und zeiht sich dann raus für was er zuständig ist. Lesen kanns aber trotzdem erstmal jeder.

Zitat (von cirius32832):
Ist denn sichergestellt, dass die Bank überhaupt Versender war und dass die Mail auch konkret an einen Mitarbeiter ging? Ich sage als Stichwort mal "Phishing".


Gehe nicht davon aus das es sich um Phishing handelt. Die Mail kommt von der Bank direkt da auch die Kreditnummer genannt worden ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man doch mal klären, wie die Bank an diese E-Mail kam.

Wenn der Kunde diese im Rahmen der Korrespondenz verwendet hat oder angegeben hat, wirds problematisch ...


Keine Ahnung, ich gehe mal von einer Websuche aus. Name in Verbindung mit Ort führt zu der Firma.
Die Mailadresse wurde der Bank nie mitgeteilt oder verwendet.
Ich schreibe üblicherweise keine persönlichen Nachrichten vom zentralen Posteingang der Firma bzw. über die Firmen Email überhaupt.

Zitat (von Spezi-2):
Die Bank könnte auch Gläubiger sein.
Was in dieser E-Mail stand ist nicht angegeben worden.
Also kann es auch eine Pfändungsankündigung sein.
(Mitteilung (vor dem Erlass eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses) vom Gläubiger an den Drittschuldner und dem Schuldner dass eine Pfändung bevorsteht.)


Nein war keine Pfändungsankündigung.
Es stand drin das ich wegen eines Kredites inkl. Kreditnummernangabe mit der Bank Kontakt aufnehmen soll.
per Mail oder Anruf
Was mich an der ganzen Sache nervt sind folgende Sachen:
1. Mein Arbeitgeber weiß nun von dem Kredit und eventuell auch Kollegen was diese ja nichts angeht.
2. Könnte ja jetzt jeder der die Mail gelesen hat bei der Bank anrufen/mailen und sich die Infos über mich ziehen.

Hoffe das reicht erstmal als Infos.
Besten Dank nochmals für die Antworten bisher

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von smilefreak):
Es stand drin das ich wegen eines Kredites inkl. Kreditnummernangabe mit der Bank Kontakt aufnehmen soll.
per Mail oder Anruf


Dann gibt es zwei Optionen:

1. Der Versender ist ein Volldepp (unwahrscheinlich).

2. Der Versender möchte seinen Interessen "Nachdruck" verleihen (eher wahrscheinlich):

Das ist die digitale Version von Mahn-Man, vergleichbar mit dem Klischee des Inkasso-Außendienstlers der im Treppenhaus der Mietskaserne steht, an die Tür des Schuldners hämmert und laut blökt "Herr Müller bitte öffnen Sie, ich bin vom Inkasso und möchte mit Ihnen über die Rückzahlung Ihrer Schulden sprechen", und zum Abschied gut sichtbar einen eindeutigen Hinweis-PostIt an der Wohnungstür hinterlässt.

Zurück zu Dir:

Legal ist das Vorgehen in Deinem Fall wohl nicht, aber schließlich nur ein bedauerliches Versehen eines unerfahrenen Mitarbeiters und mittlerweile durch eindringliche Ermahnung und entsprechende Nachschulung korrigiert, wird also ganz sicher so nicht mehr passieren. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ohne Zweifel ärgerlich und unprofessionell - und ich würde da auch einen deutlichen Ton in einem Gespräch mit der Bank anschlagen. Allerdings ist das halt ein Nebenkriegschauplatz; bzgl. des Kredits ist die Klärungsfrage wohl dringender und evtl (oder auch nicht) bist Du diesbzgl. auf Good-Will der Bank angewiesen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie man vorgehen will / sollte, hängt davon ab, ob man auf den Good-Will der Bank angewiesen ist.


Wie ich vorgehen würde:
Eine Meldung des Sachverhaltes an die Aufsichtsbehörde BaFin, den staatlichen Datenschutzbeauftragten und eventuell ein Strafanzeige wären hier denkbar.

Dazu eine Anfrage an die Bank, wie sie dazu kommt eine solche E-Mail an diese Adresse zu versenden und die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung derartige Mailadressen wieder für so etwas zu nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Nach welcher Zeit verjährt denn hier die Möglichkeit gegen die Bank etwas zu unternehmen.
Nunja ich habe von der Bank eigentlich wenig zu erhoffen. Aber man kann das ja in die nächsten Verhandlungen mal mit einfließen lassen. Mal sehen auf was man sich da einigen kann. ;)
Vielleicht kann man ja hier einen etwas anderen Vergleich schließen.

Besten Dank für die Hilfe und ein schönes WE allen helfenden :)

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#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Halte ich für keine gute Idee. Schon die Andeutung eines "Deals" der Form "kommen Sie mir entgegen oder ich zeige Sie an" verwirklicht den Tatbestand einer Erpressung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von smilefreak):
Es stand drin das ich wegen eines Kredites inkl. Kreditnummernangabe mit der Bank Kontakt aufnehmen soll.
per Mail oder Anruf


Also wurde keine Kreditsumme genannt, es geht nicht um Pfändung o.ä. Meiner Meinung nach konnte die Bank Sie bisher einfach nicht erreichen (evtl. falsche Mailadresse, falsche Telefonnumme, Umzug ...) und bittet einfach auf diesem Weg um Kontaktaufnahme.

Falls es um ausstehende Kreditraten geht, ist das doch wohl der angenehmere Weg als wenn die Bank per Vollsteckungsbescheid beim Arbeitgeber pfänden lässt.

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#12
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Sind sie wirklich sicher, dass sie niemals ihre Firmenadresse (E-mail) bei der Bank hinterlegt haben?
Mein Gedankengang ist folgender:
In einem solchen Sammelpostfach landen i.d.R. auch alle E-mails, die an die Domain gerichtet sind, wenn kein entsprechendes Postfach definiert ist. Sprich: auch eine E-mail an "akdjandjan.adka@firma.de" würde dort landen.
In der Praxis könnte es sich also so zugetragen haben. Sie haben der Bank irgendwann einmal ihre Firmenadresse "Hans.Müller@Firma.de" mitgeteilt. Dummerweise hat der Mitarbeiter seinerzeit "Hans.Mueller@Firma.de" aufgenommen. Diese E-Mailadresse ist halt jetzt dummerweise wieder aufgetaucht.

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