Hallo zusammen,
ich habe das Haus meiner Mutter - welches vor 20 Jahren mir überschrieben worden ist - verkauft und möchte meinem Bruder natürlich auch seinen Anteil auszahlen.
Mein Bruder hat vor vielen Jahren für sein Haus von unserer Mutter einen "Vorschuss" auf sein Erbe erhalten.
Wir sind uns jetzt nicht so ganz einig, wie wir den Rest berechnen müssen, den er noch bekommt.
Variante 1:
Die Summe minus dem Betrag den mein Bruder schon erhalten hat (und der dann mir zugeschlagen würde) und den Rest durch zwei teilen
Variante 2:
Die Summe des Hauses durch zwei teilen und den Betrag, den mein Bruder bereits erhalten hat, von seinem
Anteil abziehen und mir zuschlagen
Variante 3:
Die Summe des Hauses + den Vorschuss meines Bruders und das dann durch zwei teilen.
Wahrscheinlich ist die Vorgehensweise für Aussenstehende ganz einfach, aber wir sehen gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Danke im Voraus für Ihre Antworten
Bella
Anteil am Hausverkauf für Bruder berechnen
14. Mai 2024
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Frage vom 14. Mai 2024 | 12:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anteil am Hausverkauf für Bruder berechnen
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#1
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (124189 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich ist die Vorgehensweise für Aussenstehende ganz einfach, aber wir sehen gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. :
Ich sehe nicht, warum dem Bruder überhaupt ein Anteil an Deinem Erlös aus dem Verkauf Deines Hauses haben sollte.
ZitatMein Bruder hat vor vielen Jahren für sein Haus von unserer Mutter einen "Vorschuss" auf sein Erbe erhalten. :
Und das erbe war jetzt wie hoch?
#2
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch sehe nicht, warum dem Bruder überhaupt ein Anteil an Deinem Erlös aus dem Verkauf Deines Hauses haben sollte. :
Weil das damals im Notarvertrag so festgelegt worden ist. Finde ich allerdings auch fair.
-- Editiert von User am 14. Mai 2024 13:20
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#3
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd das erbe war jetzt wie hoch? :
230.000 € und er hat 37.500 € "Vorschuss" auf sein Erbe erhalten.
#4
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von BellaBlum): :
Wahrscheinlich ist die Vorgehensweise für Aussenstehende ganz einfach, aber wir sehen gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich sehe nicht, warum dem Bruder überhaupt ein Anteil an Deinem Erlös aus dem Verkauf Deines Hauses haben sollte.
Das wurde damals im Notarvertrag so festgelegt und ist für mich auch in Ordnung
Zitat (von BellaBlum):
Mein Bruder hat vor vielen Jahren für sein Haus von unserer Mutter einen "Vorschuss" auf sein Erbe erhalten.
Und das erbe war jetzt wie hoch?
230.000 €, der Vorschuss für meinen Bruder waren 37.500 €
#5
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (124189 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatWeil das damals im Notarvertrag so festgelegt worden ist. :
Da wäre dann mal der Wortlaut der Klausel relevant.
ZitatFinde ich allerdings auch fair. :
Richtig.
Nur ist genau so was nicht gesetzlich geregelt.
#6
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:29
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von BellaBlum): :
Weil das damals im Notarvertrag so festgelegt worden ist.
Da wäre dann mal der Wortlaut der Klausel relevant.
Da ich gerade nicht zu Hause bin, habe ich den Vertrag nicht vorliegen.
Zitat (von BellaBlum):
Finde ich allerdings auch fair.
Richtig.
Nur ist genau so was nicht gesetzlich geregelt.
#7
Antwort vom 14. Mai 2024 | 13:38
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
ZitatWeil das damals im Notarvertrag so festgelegt worden ist. Finde ich allerdings auch fair. :
Dann kommt es auf den Wortlaut des damaligen Vertages (den wir nicht kennen) an.
#8
Antwort vom 14. Mai 2024 | 14:20
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 5945x hilfreich)
Ich glaube, ich habe es verstanden. Die Mutter hat zu Lebzeiten einem Kind das Haus überschrieben und dem anderen Kind Geld gegeben. Als Bedingung hat die Mutter dann gestellt, dass später, das Kind mit dem Geld, einen entsprechenden Ausgleich bekommen soll.
Wann war denn: "Vor vielen Jahren"?
Falls es so sein sollte, dann wäre für mich folgende Vorgehensweise gerecht:
37.500€ plus Inflationsausgleich seit "vor vielen Jahren"......... einfach mal ins Blaue geraten..... ergibt 50.000€
Also nimmt man an: 230.000€ + 50.000€ = 280.000€
Jetzt bekommt dann jeder die Hälfte. Der Hausverkäufer behält also 140.000€ und der andere Bruder bekommt noch 90.000€
#9
Antwort vom 14. Mai 2024 | 14:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch glaube, ich habe es verstanden. Die Mutter hat zu Lebzeiten einem Kind das Haus überschrieben und dem anderen Kind Geld gegeben. Als Bedingung hat die Mutter dann gestellt, dass später, das Kind mit dem Geld, einen entsprechenden Ausgleich bekommen soll. :
Wann war denn: "Vor vielen Jahren"?
Noch zu DM-Zeiten.
Falls es so sein sollte, dann wäre für mich folgende Vorgehensweise gerecht:
37.500€ plus Inflationsausgleich seit "vor vielen Jahren"......... einfach mal ins Blaue geraten..... ergibt 50.000€
Also nimmt man an: 230.000€ + 50.000€ = 280.000€
Jetzt bekommt dann jeder die Hälfte. Der Hausverkäufer behält also 140.000€ und der andere Bruder bekommt noch 90.000€
Ja, genauso war das.
Also Variante 3: 230.000 + evtl. 50.000 :2
Danke sehr!!
-- Editiert von User am 14. Mai 2024 15:03
#10
Antwort vom 14. Mai 2024 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatAlso Variante 3: 230.000 + evtl. 50.000 :2 :
Danke sehr!!
Oder Variante 1. Es kommt ja in beiden Fällen das gleiche Ergebnis heraus.
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