Hausabriss mit Vorerbe

22. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausabriss mit Vorerbe

Hallo zusammen,

wir sind 2 Nacherben (Geschwister) für eine Hälfte eines EFHs. Die Vorerbin ist seit 2002 unsere Tante, die seit ihrem 14. Lebensjahr in psychiatrischer Einrichtung ist, Vormund ist eine staatliche Betreuung. Die andere Hälfte gehört unserer gemeinsamen Mutter. Wir (2 Geschwister + Mutter) würden das Haus gerne abreisen und neubauen und selbst drin wohnen.

Bis dato ist das aus kleine EFH aus den 1950er (nie modernisiert) für 600€ kalt vermietet und 300€ (die Hälfte) gehen immer an die Tante bzw. die staatliche Betreuung regelt dies.

Ist es möglich, dass wir unser Vorhaben irgendwie umsetzen können?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Ist es möglich, dass wir unser Vorhaben irgendwie umsetzen können?

Nicht ohne Mitwirkung des Betreuers. Vll wäre es möglich, die Hälfte abzukaufen?

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#2
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Dann würden wir ja für etwas Geld bezahlen, was wir sowieso „kostenlos erben" würden? Das würde ja die Nacherbschaft irgendwie sinnlos machen.

Wäre soetwas wie Weiterzahlung der 300€ während der Vorerbschaft irgendwie möglich?

Danke vorab.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Dann würden wir ja für etwas Geld bezahlen, was wir sowieso „kostenlos erben" würden?

Man kennt schon den genauen Todestag der Miteigentümerin und deren Vermögensverhältnisse am Todestag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Todestag unserer Mutter? Ist nicht relevant, da sie MIT uns Geschwistern das Haus abreisen und neubauen möchte (Mehrgenerationenwohnen). Alle Miteigentümer ziehen da an einem Strang - offen wäre die Vorerbin, die aber nicht selbst entscheiden kann (Vormundschaft).

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Den Todestag unserer Mutter?

Nein. Der Todestag der Tante.
Zitat:
Ist nicht relevant, da sie MIT uns Geschwistern das Haus abreisen und neubauen möchte (Mehrgenerationenwohnen). Alle Miteigentümer ziehen da an einem Strang

Offensichtlich nicht, da der Betreuer hier ein Wörtchen mitzureden hat.
Zitat:
offen wäre die Vorerbin, die aber nicht selbst entscheiden kann (Vormundschaft).

Der Betreuer würde sich sicherlich freuen, wenn die Tante ohne eigenes Zutun zur Hälfte Eigentümerin eines Neubaus wird.

Davon abgesehen wird man keine Bank finden, die das Vorhaben finanziert.

-- Editiert von User am 22. April 2024 20:56

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#6
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso. In dem Fall, dass der Todestag der Tante gemeint ist: Dann würden wir Gescwister ja Nacherbe werden und meine Frage würde sich erübrigen. Ich frage hier für den spezifischen Fall, dass die Tante am Leben bleibt und das Vorhanden trotzdem umgesetzt werden kann.

Eigentümerin ohne Rechte bis zum Ableben an einem selbst bewohnten Neubau (keine Miete)? Das bringt dem Vorerbe ja nichts?


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14648x hilfreich)

Das haben wir schon verstanden. Nur, Fakt ist nun mal, dass erben nach sterben kommt, die Nacherben im Augenblick keine Rechte haben; ob sie im Todesfall überhaupt noch was bekommen, das weiß man nicht. Im Augenblick sind zwei Eigentümer da, das sind Vorerben. Auf dieser Ebene muss eine Einigung herbeigeführt werden.

wirdwerden

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#8
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das verstehe ich nicht. Da der Vorerbe das Erbe nicht verbrauchen kann, werden die Nacherben im Sinne des Testaments auf jeden Fall etwas erben - oder nicht?
Was könnte der nicht befreite Vorerbe tun, dass dies nicht mehr der Fall ist? Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung nichts.

Aber eine privatwirtschaftliche Einigung scheint wohl möglich? Wenn der Betreuer dem zustimmt. Damit ist zumindest schonmal ein Weg aufgezeigt, danke Ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Da der Vorerbe das Erbe nicht verbrauchen kann, werden die Nacherben im Sinne des Testaments auf jeden Fall etwas erben - oder nicht?

Nicht in jedem Fall. Es gibt Situationen, in denen der Vorerbe das Erbe verbrauchen darf.

Zitat (von Jessi_3):
Aber eine privatwirtschaftliche Einigung scheint wohl möglich? Wenn der Betreuer dem zustimmt.

Richtig und das Betreuungsgericht muss auch zustimmen.

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