Lebensgefährtin hat Vollmacht über den Tod, darf sie Nachlassgegenstände mitnehmen

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
phmule
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgefährtin hat Vollmacht über den Tod, darf sie Nachlassgegenstände mitnehmen

Hallo Gemeinde!

Folgende Situation wäre gegeben:
Person A hat kurz vor seinem Tod eine General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung für Person B ausgestellt die über den Tod hinaus Gültigkeit hat. Person A und B sind einfach nur Partner, unverheiratet und haben nicht im selben Haushalt gelebt.

Person C-F sind die Kinder und Erben von Person A. Im Testament sind nur die vier Kinder berücksichtigt, mit keinem Wort das irgendwelche Gegenstände aus dem Nachlass an die Person B gegeben werden sollen.

Bei einem Treffen von C-F in den Räumlichkeiten von A wurde festgestellt dass Teile des Nachlasses entfernt wurden. Person B hat diese mitgenommen und beruft sich auf die Vollmachten dass sie dies mitnehmen darf.

Das ist nicht korrekt oder?

Vielen Dank für eure Ideen

Phmule

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Person B hat diese mitgenommen und beruft sich auf die Vollmachten dass sie dies mitnehmen darf.
Das ist nicht korrekt oder?

Nein, Person B darf keine Nachlassgegenstände mitnehmen.

Die Vollmacht sollte sofort von den Erben widerrufen werden.

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