Hallo Gemeinde!
Folgende Situation wäre gegeben:
Person A hat kurz vor seinem Tod eine General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung für Person B ausgestellt die über den Tod hinaus Gültigkeit hat. Person A und B sind einfach nur Partner, unverheiratet und haben nicht im selben Haushalt gelebt.
Person C-F sind die Kinder und Erben von Person A. Im Testament sind nur die vier Kinder berücksichtigt, mit keinem Wort das irgendwelche Gegenstände aus dem Nachlass an die Person B gegeben werden sollen.
Bei einem Treffen von C-F in den Räumlichkeiten von A wurde festgestellt dass Teile des Nachlasses entfernt wurden. Person B hat diese mitgenommen und beruft sich auf die Vollmachten dass sie dies mitnehmen darf.
Das ist nicht korrekt oder?
Vielen Dank für eure Ideen
Phmule
Lebensgefährtin hat Vollmacht über den Tod, darf sie Nachlassgegenstände mitnehmen
3. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2018 | 11:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgefährtin hat Vollmacht über den Tod, darf sie Nachlassgegenstände mitnehmen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. November 2018 | 15:40
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4508x hilfreich)
Zitat:Person B hat diese mitgenommen und beruft sich auf die Vollmachten dass sie dies mitnehmen darf.
Das ist nicht korrekt oder?
Nein, Person B darf keine Nachlassgegenstände mitnehmen.
Die Vollmacht sollte sofort von den Erben widerrufen werden.
Und jetzt?
Schon
267.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten