Minderjährige Erbin

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jeanne d Arc 1901
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährige Erbin

Hallo...

Vor 23 Jahren ist meine Oma verstorben, da war ich 13 Jahre alt.
Die Verstorbene Oma war die Mutter meines Vaters.
Meine Eltern jedoch geschieden und ich lebte bei meiner Mutter und meinem Stiefvater.
Meine Mutter erhielt also als Erziehungsberechtigte mein Erbe, um es für mich zu verwalten.
Sie zählte es auf mein Sparbuch ein.
Heute nach 23 Jahren müsste ich erfahren, dass das Geld welches auf mein Sparbuch ging nur die Hälfte des geerbten Geldes war.
Also ich erhielt 2300DM von ihr auf mein Sparbuch, aber tatsächlich habe ich 4357DM geerbt.
Wie kann ich dagegen vorgehen und gibt es da überhaupt eine Chance nach so langer Zeit?
Sparbuch ist noch vorhanden und Dokumente über das Erbe auch.

Vielen Dank schon einmal im voraus!

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Entweder fehlt in deiner Schilderung etwas ganz entscheidendes ... oder du glaubst nur fälschlicherweise, du hättest von deiner Oma etwas geerbt.

- woher weisst du, dass du exakt 4375 DM geerbt haben willst?
- warst du testamentarisch als Erbe bedacht?
- war dein Vater (der gesetzliche Erbe seiner Mutter) zum Zeitpunkt des Todes deiner Oma schon verstorben?

Wenn keines von beiden zutrifft, dann hat dir womöglich dein leiblicher Vater einfach ganz freiwillig mehr als die Hälfte seines Erbes geschenkt.

siehe z.B.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/enkel.html

Zitat:
Hat der verstorbene Großelternteil kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen, dann richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 ff. BGB geregelt.

Eine Erbschaft durch Enkel bei Tod eines Großelternteils setzt bei der gesetzlichen Erbfolge grundlegend voraus, dass der Elternteil des Enkels, der die Verwandtschaft zum dem Großelternteil vermittelt, bereits vorverstorben ist. Lebt also das eigene Kind der Großeltern (Vater oder Mutter des Enkels) noch, dann schließt dieses Kind den Enkel von der gesetzlichen Erbfolge aus, § 1924 Abs. 2 BGB.

Ist das die Verwandtschaft vermittelnde Elternteil des Enkels bereits vorverstorben, dann kommt der Enkel als gesetzlicher Erbe zum Zuge. Die Höhe seines Erbteils leitet sich von dem Erbrecht des vorverstorbenen Elternteils ab. Dieses wird gleichsam an den Enkel weitergegeben.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat:
Wenn keines von beiden zutrifft, dann hat dir womöglich dein leiblicher Vater einfach ganz freiwillig mehr als die Hälfte seines Erbes geschenkt.
da halte ich für wahrscheinlicher, dass es sich um ein Vermächtnis handelt, es ist ja nicht unüblich, das Großeltern ihren Enkeln im Testament was vermachen.
und der Volksmund spricht bei Vermächtnissen ebenfalls vom Erbe, sogar in Testamenten steht wohl häufig xy vererbe ich folgendes, obwohl damit ein Vermächtnis gemeint ist.
Dass Erziehungsberechtigte 4stellige Beträge für Minderjährige "verwalten" steht einem Vermächtnis auch nicht entgegen.
aber ob Vermächtnis oder Erbe, es bleibt die Frage ob und wie die Differenz nach 23 Jahren nachgefordert werden kann.

-- Editiert von Patience! am 01.07.2020 13:44

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
es bleibt die Frage ob und wie die Differenz nach 23 Jahren nachgefordert werden kann.

... und von wem.

Zitat:
Sparbuch ist noch vorhanden und Dokumente über das Erbe auch.

Ohne die Dokumente / das damalige Testament ist alles nur Raterei.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Jeanne d Arc 1901
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater lebt.
Das Geld ging an meine Mutter.
Es stammt aus einer Versicherung.
Wie kann ich hier Bilder einfügen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich hier Bilder einfügen?


Die Bilder bei einem Bilderdienst hochladen und dann den Link hier posten.

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