Hallo.
Drei kurze Fragen.
Meine Mutter ist jetzt 84 Jahre alt. Sie, meine Schwester und ich haben uns jetzt zusammengesetzt und sind übereingekommen, dass ich unser Haus erben soll und meine Schwester und ich uns das hinterlassene Geld 50:50 teilen sollen (meiner Schwester wurde bereits vor rund 10 Jahren ein höherer Betrag bar ausgezahlt, daher geht für uns beide die 50:50 Regelung, was das Geld angeht, plus ich das Haus, in Ordnung).
Reicht es, wenn meine Mutter ein Testament aufsetzt und wir alle drei unterschreiben? Wir würden gerne auf einen Notar verzichten.
Die zweite Frage wäre, wie hoch der Freibetrag eigentlich bei einem Erbe ist.
Und, wie läuft das eigentlich ab? Wenn meine Mutter sterben sollte, kommt dann automatisch Vater Staat auf einen zu und will Erbschaftssteuer? Oder muss man sich irgendwo melden?
Reicht ein handschriftliches Testament?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



hast du schon mal gegoogelt?
Ein handschriftl. Testament ist ausreichend um die Erbfolge zu bestimmen. Allerdings nicht um Änderungen im Grundbuch herbeizuführen. Hierzu müsste man zu einem Notar gehen. Unterschreiben brauchen die Erben nicht, nur der Testator. Datum ist auch erforderlich. Mit der Steuer wir's man im Netz fündig.
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Zitat:daher geht für uns beide die 50:50 Regelung, was das Geld angeht, plus ich das Haus, in Ordnung
Was ist, wenn sich die Meinung der Schwester ändert? Sie könnte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn sie weniger als die Hälfte des Nachlasses erhält.
Zitat:Wir würden gerne auf einen Notar verzichten.
Ich würde dazu raten, einen notariellen Erbvertrag mit allen Beteiligten beim Notar beurkunden zu lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag rechtswirksam formuliert wurde und die Tochter keine Ansprüche mehr stellen kann. Die Beurkundung beim Notar kostet zwar jetzt Gebühren, dafürt benötigt man beim Todesfall keinen Erbschein (eine begl. Abschrift des Erbvertrags mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts gilt als Erbnachweis). Die Kosten heben sich isomit in etwa gegeneinander auf.
Zitat:Reicht es, wenn meine Mutter ein Testament aufsetzt und wir alle drei unterschreiben?
Unterschreiben muss Deine Mutter. Die Unterschrift von Deiner Schwester und Dir ist überflüssig und hat auch keine Rechtsfolgen.
Zitat:Wir würden gerne auf einen Notar verzichten.
Dabei spart man kaum etwa. Die Kosten fallen dann später bei der Beantragung des Erbscheins an. Außerdem haben viele Laien Probleme damit, die hier angedachten testamentarischen Festlegungen rechtssicher festzulegen.
Zitat:Die zweite Frage wäre, wie hoch der Freibetrag eigentlich bei einem Erbe ist.
Für ein Kind beträgt der Freibetrag 400.000€. Wenn Du das Haus anschließend mindestens 10 Jahre selbst bewohnst, dann ist das Haus zusätzlich steuerfrei.
Zitat:Wenn meine Mutter sterben sollte, kommt dann automatisch Vater Staat auf einen zu und will Erbschaftssteuer? Oder muss man sich irgendwo melden?
Genau genommen muss man das Erbe beim Finanzamt melden. Allerdings erhält das Finanzamt auch Mitteilungen von Banken und vom Nachlassgericht.
Das Finanzamt meldet sich bei den Erben aber nur dann, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Hallo.
Danke erstmal für die vielen Antworten. Ihr habt mir damit schon weitergeholfen.
Soweit ich das richtig verstanden habe, ist ein Erbschein aber nicht zwingend notwendig, oder?
Ich kann mich doch mit dem unterschriebenen Testament zum Beispiel gegenüber einer Bank, bei der unsere Mutter ein Konto hat, als Erbe ausweisen. Da ist der Erbschein nicht zwingend notwendig.
Bei dem Erbe des Hauses hingegen brauche ich einen Erbschein, wenn ich euch richtig verstanden habe. Und da müssen wir dann abwegen was günstiger ist. Der Erbschein auf der einen Seite (wenn wir nur das handschriftlich Testament haben) oder ein notarielles Testament auf der anderen Seite.
Ich habe da mal kurz gegoogelt.
Ein Erbschein bei einem Erbe bis 250000 Euro würde rund 1100 Euro kosten.
Aber bei den Kosten für das notarielle Testament habe ich mal eine Frage zu der Staffelung.
Auf dieser Seite https://www.hallhof.de/unsere-taetigkeitsfelder/vererben-und-schenken/notarkosten-fuer-testament-und-erbvertrag/
macht die Staffelung des Geschäftswertes einen Sprung. Von 200000 Euro springt sie direkt auf 500000 Euro. Gibt es da keine Zwischenstufe mehr?
Sorry, eine Frage habe ich noch.
Wie ermittelt man denn für die Höhe des Erbes den Wert des Hauses?
Muss der durch einen Gutachter ermittelt werden? Ich vermute mal nicht, dass es aussreicht, dem Notar zu sagen das WIR den Wert des Hauses auf 150000 Euro schätzen. Oder setzt der Notar den Wert durch Begutachtung oder so fest?
Zitat:Ich vermute mal nicht, dass es aussreicht, dem Notar zu sagen das WIR den Wert des Hauses auf 150000 Euro schätzen.
Das kann man jedenfalls versuchen.
Zitat:Oder setzt der Notar den Wert durch Begutachtung oder so fest?
Da der Notar aufgrund seiner Arbeit umfangreiche Erfahrung bezüglich des Wertes hat, wird er schon protestieren, wenn er mit dem von Euch genannten Wert nicht einverstanden ist. Ein Gutachten ist jedenfalls nicht erforderlich.
Zitat:Soweit ich das richtig verstanden habe, ist ein Erbschein aber nicht zwingend notwendig, oder?
Für die Umschreibung des Hauses ist zwingend ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich. Von den Banken wird so etwas regelmäßig ebenfalls erwartet.
Zitat:Ein Erbschein bei einem Erbe bis 250000 Euro würde rund 1100 Euro kosten.
Ein notarielles Einzeltest bei einem Vermögen von 250.000€ kostet 535€ zzgl. MWSt. und Schreibgebühren.
Zitat:Von 200000 Euro springt sie direkt auf 500000 Euro. Gibt es da keine Zwischenstufe mehr?
Klar gibt es da Zwischenstufen.
Und denkt mal darüber nach, ob Du nicht Alleinerbe werden sollst und Deine Schwester ein Vermächtnis in Höhe des halben Geldvermögens bekommt. Andernfalls ist später auch noch ein Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich, der zusätzliches Geld kostet.
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