Gewerbe und EüR rückwirkend

30. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
kekolaz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe und EüR rückwirkend

Hallo zusammen, ist es möglich ein Gewerbe für ein Kleinunternehmen rückwirkend anzumelden und auch die Einnahmeüberschussrechnung rückwirkend abzugeben?

18 Monate?

Besten Dank



-- Editiert von User am 30. Dezember 2024 21:46

-- Editiert von Moderator topic am 31. Dezember 2024 16:31

-- Thema wurde verschoben am 31. Dezember 2024 16:31




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von kekolaz):
ist es möglich ein Gewerbe für ein Kleinunternehmen rückwirkend anzumelden

Das ist durchaus möglich.



Zitat (von kekolaz):
und auch die Einnahmeüberschussrechnung rückwirkend abzugeben?

Das geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Wobei man natürlich gegen die Pflicht zur umgehenden Anmeldung des Gewerbes verstoßen hat und einem entsprechenden Bußgeld rechnen kann. Und die Steuererklärung für 2023 hätte auch längst vorliegen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9500 Beiträge, 2016x hilfreich)

Auch die Pflichten der ordnungsgemäßen Buchhaltung werden- wenn man das rückwirkend macht - sehr sehr gedehnt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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