Hallo zusammen, ist es möglich ein Gewerbe für ein Kleinunternehmen rückwirkend anzumelden und auch die Einnahmeüberschussrechnung rückwirkend abzugeben?
18 Monate?
Besten Dank
-- Editiert von User am 30. Dezember 2024 21:46
-- Editiert von Moderator topic am 31. Dezember 2024 16:31
-- Thema wurde verschoben am 31. Dezember 2024 16:31
Gewerbe und EüR rückwirkend
30. Dezember 2024
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Frage vom 30. Dezember 2024 | 21:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe und EüR rückwirkend
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2024 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (126945 Beiträge, 40732x hilfreich)
Zitatist es möglich ein Gewerbe für ein Kleinunternehmen rückwirkend anzumelden :
Das ist durchaus möglich.
Zitatund auch die Einnahmeüberschussrechnung rückwirkend abzugeben? :
Das geht.
#2
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (33614 Beiträge, 17527x hilfreich)
Wobei man natürlich gegen die Pflicht zur umgehenden Anmeldung des Gewerbes verstoßen hat und einem entsprechenden Bußgeld rechnen kann. Und die Steuererklärung für 2023 hätte auch längst vorliegen müssen.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2025 | 12:29
Von
Status: Richter (8424 Beiträge, 1772x hilfreich)
Auch die Pflichten der ordnungsgemäßen Buchhaltung werden- wenn man das rückwirkend macht - sehr sehr gedehnt
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