Guten Tag,
Mein Mann hat während der Ehe von seiner Mutter ein Auto geschenkt bekommen, das er verkauft hat. Das Geld hat er angelegt. Gilt dies weiterhin als Schenkung und fällt somit aus dem Zugewinn raus oder nicht?
Wir möchten eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar machen.
Mein Mann behauptet, das Geld wäre wegen Schenkung unantastbar und meine Anwältin sagt, durch den Verkauf des Autos wäre dies hinfällig. Könnte ich im Nachhinein die Scheidungsfolgenvereinbarung im Zuge des Ausgleichs anfechten?
Wir reden hier von einer beträchtlichen Summe.
Danke für eure Hilfe.
Schenkung Scheidung Zugewinnausgleich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Schenkung des Autos kam euch Beiden zugute? Du konntest also auch davon profitieren, sprich bist damit gefahren? Dann würde ich die Schenkung in den Zugewinn einordnen. Wenn die Mutter allerdings explizit gesagt hat: Auto für den Sohn, z.B. als vorgezogenes Erbe, dann ist es seins...
Das er es dann verkauft hat blieb ihm überlassen...
Oder hat er das Geld damals für EUCH angelegt? Dann hätte er die Schenkung, egal ob nur für ihn oder für euch, dazu genutzt, damit es euch gut geht. Dann wäre es wieder Zugewinn...
Das Auto war explizit für ihn, von dem angelegten Geld hat er einiges am Haus an Handwerkerkosten gezahlt und den Rest für sich selbst angelegt.
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Er hat von seinem Geld also für euch etwas ausgegeben und einen Teil für sich alleine... Und du möchtest jetzt die Hälfte, von dem, was er für sich alleine nahm? Könnte er nicht dagegen argumentieren: dann will ich die Hälfte von dem was ich für Beide ausgab? Wäre man dann quitt?
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