Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt, Haus

15. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
dAS.b
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt, Haus

Hallo,

benötige Euren Rat. Zu meiner Situation:

Anfang 2009 bin ich aus unserem gemeinsamen Haus (Baujahr 2002, noch in der Finanzierung) ausgezogen. Meine beiden Kinder (6-9 J.) wohnen weiter mit meiner Noch-Ehefrau in unserem gemeinsamen Haus (dies war eine Übergangslösung, bis wir uns einigen, wie es weitergehen soll). Ich zog in eine kleine Wohnung (zur Miete). Finanztechnisch war anfangs nichts verändert worden, d.h. mein Lohn ging weiter auf das gemeinsame Konto. Von diesem wurden all unsere Abgaben getätigt, sowie auch meine Miete und Nebenkosten getragen. Ich legte mir ein neues Konto zu. Auf dieses wurde von unserem gemeinsamen monatlich 400,- für mich zum leben überwiesen. In der Regel habe ich die Kinder 1mal in der Woche nachmittags bis abends, sowie jedes WE mit Übernachtung.
Seit Ende 2010 gehen meine Bezüge nun auf mein Konto. Meine Versicherungen, etc. gehen nun zu meinen Lasten. Ich überwies anfangs 1200,- für die Kinder und Haus. Habe nun den Betrag auf 900,- gekürzt. Die reine Hypothek fürs Haus belaufen sich auf etwa 1200,- monatlich. Meine Noch-Ehefrau verdient nicht genug, um es allein weiter zu finanzieren und hat bisher nur zeitlich befristete Arbeitsverträge. Sie möchte daher, dass ich weiter in der Finanzierung und Anschlußfinanzierung bleibe.

- Wieviel Unterhalt müsste ich eigentlich zahlen?
- Wird die Anzahl der Tage, an denen die Kinder bei mir sind, bei der Unterhaltshöhe berücksichtigt?
- Findet es Berücksichtigung, dass nicht das Haus ihrerseits mit dem Kindergeld und dem Unterhalt finanziert wird (das Geld soll ja für die Kinder sein)?
- Welche Chancen auf Sorgerecht bzw darauf, dass die Kinder bei mir sein könnten habe ich?
- Wieviel müsste ich weiter fürs Haus zahlen?
- Müsste meine Noch-Ehefrau Miete an mich zahlen?
- Kann diese Miete oder ein Wohnwertvorteil(?) bei der Unterhaltszahlung oder bei den Kosten fürs Haus berücksichtigt werden?
- Was hat es mit dem Versorgungsausgleich auf sich?
- Falls sie das Haus behält, wie geht das dann?
- Muß sie mir etwas ausbezahlen?
- Wenn ja, wie wird berechnet wieviel, was gilt dann?

Sie meint, da bei einer Zwangsversteigerung eine Restschuld von locker 25.000,- blieben, solle ich doch froh sein, wenn ich nichts an sie bezahlen müsste, wenn sie das Haus nun behalten würde?!
Weiter ist sie der Auffassung, dass ich KU nach D-Tabelle zu zahlen habe. Was sie mit dem Geld mache, sei ihr Ding. Es sei auch egal, wie oft ich die Kinder habe. Den vollen KU müsse ich so oder so zahlen. Wenn ich die Kinder nicht mehr sehen wolle, dann bräuchte ich auch nicht zahlen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo dAS.b ,

Wie hoch ist dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12
Monate + Weihnachts-/Urlaubsgeld + Steuerrückerstattung?
Was verdient deine Frau?
Wie alt sind die Kinder?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wieviel Unterhalt müsste ich eigentlich zahlen?


Kannst du hier klicken nachgucken.

quote:
Wird die Anzahl der Tage, an denen die Kinder bei mir sind, bei der Unterhaltshöhe berücksichtigt?


Nein. Für Umgangskosten wird das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen.

quote:
Findet es Berücksichtigung, dass nicht das Haus ihrerseits mit dem Kindergeld und dem Unterhalt finanziert wird (das Geld soll ja für die Kinder sein)?


Natürlich stehen Kindesunterhalt und Kindergeld den Kindern zu und ist nicht für die Immobilien-Finanzierung vorgesehen.

quote:
Welche Chancen auf Sorgerecht bzw darauf, dass die Kinder bei mir sein könnten habe ich?


Das gemeinsame Sorgerecht haben beide Elternteile inne. Dass die Kinder bei dir leben sollten, nachdem sich bisher vorwiegend die Mutter um die Betreuung gekümmert hat, sehe ich persönlich als nicht sehr reell an.

quote:
Wieviel müsste ich weiter fürs Haus zahlen?


Darlehensnehmer seid ihr beide? Dann haftet ihr auch beide für die Weiterbedienung der Darlehen. Der Bank isses egal, wer zahlt.

quote:
- Müsste meine Noch-Ehefrau Miete an mich zahlen?


Für deine Haushälfte, ja.

quote:
Kann diese Miete oder ein Wohnwertvorteil(?) bei der Unterhaltszahlung oder bei den Kosten fürs Haus berücksichtigt werden?


Wohnwertvorteil, natürlich.
Euren Kindern steht KU nach DDT zu, deiner Frau Trennungsunterhalt. Entweder du zahlst die Raten komplett oder hälftig weiter und die Höhe wird bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtig oder aber, TU für deine Frau ist höher und sie zahlt davon die Raten.

quote:
Was hat es mit dem Versorgungsausgleich auf sich?


Da werden in Ehezeiten erworbende Rentenanwartschaften geteilt.

quote:
- Falls sie das Haus behält, wie geht das dann?


Würde die Bank da überhaupt mitspielen? Deine Frau hat unregelmäßiges Einkommen, also nicht sehr aussichtsreich, dass die Bank dich aus der Haftung entlassen würde.

quote:
Muß sie mir etwas ausbezahlen?


Keine Ahnung. :(

quote:
Wenn ja, wie wird berechnet wieviel, was gilt dann?


Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners. Derjenige mit der höheren Differenz gleicht hälftig aus.

quote:
Wenn ich die Kinder nicht mehr sehen wolle, dann bräuchte ich auch nicht zahlen!


Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

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