Umgangsrecht mit Tochter

24. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.08.2009 08:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht mit Tochter

Hallo,
ich benötige dringend Hilfe in nachfolgendem Fall:
Ich habe eine 3jährige Tochter, jedoch nie mit ihr zusammen gelebt und auch kein Sorgerecht für die Kleine. Jedoch gehe ich seit ca. 2 Jahren regelmäßig ein bis zweimal im Monat für ein paar Stunden zu ihr spielen um eine Beziehung zu ihr aufzubauen.
Nun hätte ich meine Tochter jedoch auch gerne mal mit zu mir genommen, bzw. auch mal was mit ihr unternommen, da ich mir doch schon immer sehr kontrolliert vorkomme. Leider wird dies immer von der Kindesmutter boykottiert.
Habe ich überhaupt eine Möglichkeit mein Kind ausserhalb der Wohnung der Kindesmutter zu sehen, denn diese Lösung ist für mich nicht mehr zumutbar.
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Dankeschön.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie konntest Du es zulassen dir das Sorgerecht wegzunehmen????

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo schnuffel,

Du hast ein Recht auf Umgang mit dem Kind und das Kind hat ebenso ein Recht auf Umgang mit Dir. Wenn die Mutter bei einem 3jährgen Kind nur begleiteten Umgang in ihrem Umfeld zugesteht, ist das m.M.n. nicht ok. In dem Alter sollte ein 14tägiger Umgang am Wochenende von Freitag bis Sonntag möglich sein.

Ich würde Dir empfehen, dass Du beim Jugendamt um Meditationsgespräche bittest. Das sollte bei Unstimmigkeiten immer der erste Schritt sein. Dabei sollten Vater und Mutter an einen Tisch kommen und versuchen einen Kompromiss auszuloten. Eine dritte, außenstehende Person, kann dann das Gespräch leiten.

Sollte es nach 2 Sitzungen keine Annäherung geben, würde ich Dir empfehlen, den Umgang mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht einzuklagen. Deine Chancen auf eine Regelung alle 14 Tage am WE und einen Tag unter Woche stehen dann sehr gut.

Ein Tipp, Dein Anwalt sollte die Umgangsklage im Namen des Kindes einreichen, dann sollte PHK bewilligt werden. Im Namen des Kindes vor dem Hintergrund des § 1684 BGB .

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.08.2009 08:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir nie verheiratet waren hatte sie von anfang an das alleinige Sorgerecht, mir konnte also nie etwas weg genommen werden, da ich es nie besessen habe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Cavalera,

quote:
Wie konntest Du es zulassen dir das Sorgerecht wegzunehmen????


Wenn Du ein wenig Ahnung hättest, dann würde Dir dieser Satzteil schon helfen.

quote:
jedoch nie mit ihr zusammen gelebt


Bei unverheirateten Paaren gibt es das GSR nur auf Antrag.

LG Nero

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#5
 Von 
guest-12327.08.2009 08:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,
vielen Dank für den Tip, ich werde erst einmal beim Jugendamt nachfragen, allerdings hat sie da eine Beistandsschaft, weiß nicht ob die sich für mich so sehr ins Zeug legen werden

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo schnuffel,

die Beistandschaft wird sich vermutlich auf den Unterhalt beziehen. Da ist das JA natürlich Partei des Kindes. Was den Umgang angeht, ist aber ein anderer Bereich zuständig.

Noch ein Tipp für das erste, un weitere Gespräche. Bitte nie negativ über die Mutter sprechen. Immer zum Audruck bringen, dass es Dir um das Wohl des Kindes geht. Und immer vom gemeinsamen Kind sprechen. Bitte nie sagen: Mein Kind. Es ist euer gemeinsames Kind.

Das sind feine Formulierungen, aber sie bingen Dich in der Gunst des JA-Mitarbeiter evtl. ein Stück nach vorne.

Viel Glück!

LG Nero

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#7
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Schnüffel,

1 - 2x im Monat, für ein paar Stunden Kontakt, zu einer 3-jährigen, ist nicht wirklich viel!

Je jünger, desto häufiger sollten die Kontakte sein, denn Kinder in dem Alter können mit solch langen Zeitspannen überhaupt nicht umgehen. Unter dem Motto aus den Augen aus dem Sinn...

Weite den Umgang aus, kümmere dich öfter, muss ja nicht immer gleich ein ganzer Tag sein. Je häufiger sie dich sieht, desto besser.

Wenn das Vertrauensverhältnis aufgebaut ist und alles stabil und zuverlässig läuft, kannst du sie natürlich auch mitnehmen. Selbst Übernachtungen sollten dann kein Problem mehr darstellen. Aber ein bisschen Hartnäckigkeit und good will fordert das von dir schon. Und auch die KM hat dann keinen Grund mehr, dir diesen Umgang zu verweigern. Ansprechpartner wäre im übrigen schon das JA, manchmal helfen sie, manchmal nicht, jenachdem wen man da so vor sich hat...

Alles Gute





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