Meine Eltern besitzen einen Keller, der unter einem öffentlichen Gehweg liegt. Der Zugang ist nur über deren Haus möglich. Wer ist der Eigentümer wenn der Keller ca. 1880 erbaut wurde.
Die Gemeinde oder meine Eltern ?
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Eigentümer
21. Juli 2011
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Frage vom 21. Juli 2011 | 14:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer
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#1
Antwort vom 21. Juli 2011 | 16:01
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1119x hilfreich)
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Es gibt keine allgemeine Regel "was unter X liegt, gehört immer dem Y."
*Vermutlich* die Eltern, aber dazu braucht man halt eine "chain of ownership
", d.h. man müßte das Eigentum im Streitfall nachweisen können (von wem man es erworben hat).
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