Hallo zusammen,
meine Außen Fassadenverkleidung wurde bei Handwerkerarbeiten beschädigt. Ich möchte ich den Schaden fiktiv nach dem Kostenvoranschlag abrechen. Das die Mehrwertsteuer entfällt ist mir bewusst. Ist die Versicherung berechtigt mir weitere Abzüge zu machen wie z.B. Gerüst was zur Reparatur notwendig wäre etc.
Danke
-- Editiert von User am 25. März 2023 06:22
Fassade beschädigt durch Handwerker
24. März 2023
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Frage vom 24. März 2023 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fassade beschädigt durch Handwerker
#1
Antwort vom 25. März 2023 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Ist die Versicherung berechtigt mir weitere Abzüge zu machen
Ja, ist sie.
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