Nötigung durch Stiefvater anzeigen

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520236-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung durch Stiefvater anzeigen

Vor circa einem Jahr hatte ich Kontakt mit meinen Halbschwestern aufgenommen, die bei Mutter und Stiefvater wohnen. Da ich in der Kindheit wiederholt traumatisiert wurde, hatte ich mich mit der Zeit mehr und mehr von meiner Mutter distanziert. Bei der Kontaktaufnahme drohte mir mein Stiefvater: "Wenn du dich weiterhin so verhältst, schmier ich dir eine.", und neben Beleidigungen wie "*********" sagte er auch "Wenn du dich weiter so verhältst, verbiete ich dir, in unser Haus zu kommen." Daraufhin entschieden meine Mutter und mein Stiefvater, dass meine Schwestern ihnen zu sagen hätten, worüber wir unter Geschwistern reden würden. Anscheinend fuhr der Stiefvater dann in Rage zur Grossmutter im gleichen Dorf, um zu schauen, ob ich dort sei. Seine Absicht ist wohl gewesen, mir seinen Standpunkt physisch einzutrichtern. Dieser letzte Teil ist sicherlich keine konkrete Grundlage für einen Straftatbestand.

Den Tatbestand der Nötigung sehe ich in der Tatsache, dass ich durch seine Drohungen den Kontakt zu meinen Schwestern abgebrochen habe, aus Angst, sie würden dafür körperlich bestraft. Ausserdem habe ich seitdem Angst, mich in dem Dorf aufzuhalten. Die Absicht des Stiefvaters war klar, mit diesen Drohungen ein bestimmtes Verhalten von mir zu erzwingen. Seht ihr da eine Chance für den Tatbestand Nötigung?

Ausserdem ist es so, dass ich aktuell in der Schweiz lebe. Mein Stiefvater lebt in Deutschland (Baden-Württemberg). Ich habe ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Müsste ich dann einfach wie ein deutscher Staatsbürger in Deutschland Anzeige erstatten, oder muss ich auf eine andere Weise vorgehen?

LG und vielen Dank für eure Inputs! :-)

-- Editiert von go520236-96 am 18.07.2019 16:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, höflich formuliert, sind Deine Argumente für eine Nötigung etwas dünn. Die Mutter und der Stiefvater haben Dir Hausverbot erteilt, dass dürfen die. Wenn die Schwestern noch minderjährig sind, darf auch ein Kontaktverbot erteilt werden. Wenn sie volljährig sind, ist es die Entscheidung der Schwestern, mit wem sie Kontakt haben. Aber eines schaffst Du durch eine Strafanzeige: Du schaffst Unfrieden in die Familie hinein. Willst Du das wirklich?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Je nachdem, wie alt deine Halbschwestern sind, könntest du darauf vertrauen, dass diese den Kontakt mit dir aufnehmen, wenn sie es selbst wollen.
Damit umgeht ihr doch die Verbote und Ohrfeigen-Androhungen des Vaters/Stiefvaters.

Vielleicht war dein Verhalten auch nicht ganz so astrein? zB was oder wie du mit den Halbschwestern geredet hattest.

Und jetzt, 1 Jahr nach der missglückten Kontaktaufnahme willst du eine Anzeige machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wie alt seid ihr denn alle, du und die Geschwister?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go520236-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wie alt seid ihr denn alle, du und die Geschwister?

Ich bin 26, meine Geschwister sind 14 und 17. Vor einem Jahr dementsprechend 1 Jahr jünger.

Zitat (von wirdwerden):
Die Mutter und der Stiefvater haben Dir Hausverbot erteilt, dass dürfen die. Wenn die Schwestern noch minderjährig sind, darf auch ein Kontaktverbot erteilt werden. Wenn sie volljährig sind, ist es die Entscheidung der Schwestern, mit wem sie Kontakt haben.

Ok, danke!

Zitat (von Anami):
Je nachdem, wie alt deine Halbschwestern sind, könntest du darauf vertrauen, dass diese den Kontakt mit dir aufnehmen, wenn sie es selbst wollen.
Damit umgeht ihr doch die Verbote und Ohrfeigen-Androhungen des Vaters/Stiefvaters.

Vielleicht war dein Verhalten auch nicht ganz so astrein? zB was oder wie du mit den Halbschwestern geredet hattest.

Und jetzt, 1 Jahr nach der missglückten Kontaktaufnahme willst du eine Anzeige machen?

Ich kann mich damit gut abfinden, keinen Kontakt zu meinen Schwestern zu haben. Die kleinere Schwester hätte gerne Kontakt. Bei besagter Kontaktaufnahme bestätigte meine Schwester den Verdacht, dass sie einfach nur dort weg wolle. Sie werde regelmässig zum Weinen gebracht, nachdem sie zu anspruchsvolle Zwangsarbeiten nicht schnell genug erledigen konnte oder z.B. gejagt, angeschrien, etc.. Kurzgesagt: Sie wird missbraucht; ist der Sündenbock der Familie. Die einzelnen Missbrauchsfälle sind selten strafbar, doch in der Summe macht täglicher Missbrauch der Eltern über Jahre hinweg die Psyche langfristig kaputt. Der gleiche Haushalt hat bereits bei mir und meinem älteren Bruder zu Suchtverhalten und Suizidgedanken geführt. Die posttraumatische Belastungsstörung hat mein Leben viele Jahre in grossen Bereichen negativ beeinflusst. Falls es im Rahmen meiner Möglichkeiten liegt, meinen Schwestern dabei zu helfen, weniger an der Vergangenheit hängenzubleiben, dann würde ich die Angst auf mich nehmen, meinem Stiefvater rechtlich auf die Pelle zu rücken. Abgesehen davon würde es - davon gehe ich aus - meiner eigenen PTBS helfen.

Nun ist es so, dass ich an der Familiendynamik direkt nichts ändern kann. Das wollen die nicht, daran besteht auf Seiten der Eltern kein Interesse. Was ich mir von einer Anzeige erhoffen würde, wäre daher, den Schwestern zu zeigen, dass ihre Behandlung nicht ok ist. Damit sie sich irgendwann trauen würden (falls gewünscht), sich aus eigener Kraft und ohne Schuldgefühle für ihr eigenes Leben anstatt für die kranke Familiendynamik zu entscheiden.
Diesbezüglich überlege ich mir auch, an das Jugendamt zu delegieren. Ich bin nämlich - wie ihr festgestellt habt - weder in der Lage, irgendeine Veränderung zu erzwingen, noch ist es meine Aufgabe. Wie genau ich da vorgehen könnte, weiss ich leider nicht. Falls ihr euch da auskennt, wäre ich allerdings sehr dankbar um Ratschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du könntest deine Schwester darin unterstützen, sich selbst ans Jugendamt zu wenden und um Inobhutnahme zu bitten. Alles andere wird kaum zielführend sein.

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