Verlobungsring zurückfordern

12. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.04.2021 14:38:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Verlobungsring zurückfordern

Hallo zusammen,
Mein Ex und ich haben uns vor über einem Jahr getrennt. Damals habe ich ihn gefragt, ob er den Verlobungsring zurück haben möchte. Er wollte ihn nicht und hat darauf bestanden, dass ich ihn behalte. Er zog dann bei mir aus und ich musste ihm ein Jahr hinterher laufen, dass er sein Zeug abholt. Zusätzlich entstanden bei mir durch ihn einige Kosten (war mit persönlich allerdings nicht so wichtig).
Jetzt fordert er plötzlich den Ring zurück.
Ich weiß, dass er normalerweise ein Recht darauf hat den Ring zurückzubekommen, aber gilt das auch, wenn er ihn mir nach der Trennung überlassen hat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
wenn er ihn mir nach der Trennung überlassen hat?
hat er aber nicht, könntest du anderes beweisen?

Zitat:
Er wollte ihn nicht
Das hat er nie gesagt, oder könntest du anderes beweisen?

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#2
 Von 
guest-12312.04.2021 14:38:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch, er hat vor einem Jahr gesagt er möchte, dass ich ihn behalte...Ich hab nur einen Chatverlauf, wo ich das einer Freundin erzähle. Das reicht als Beweis sicher nicht.
Jetzt will er ihn plötzlich wieder

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Ich verstehe nicht, warum du ihm das Ding nicht einfach zurückgibst oder hinschickst.

Was ist denn dein Problem?
Getrennt seit 1 Jahr, Verlobung gelöst, sein Krempel ist jetzt weg. Den Ring hinterher---fertig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.04.2021 14:38:13
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Nach einer Wertung habe ich nicht gefragt...Ich will nur die Rechtslage wissen. Gründe habe ich...die müssen wir hier jetzt aber nicht diskutieren

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
aber gilt das auch, wenn er ihn mir nach der Trennung überlassen hat?

Nein, denn damit ist es ja kein "Präsent, das er zum Zeichen des Verlöbnisses überreicht hat" mehr, sondern eine eigenständige Schenkung.



Zitat:
Das reicht als Beweis sicher nicht.

Richtig.
Hätte er das in Chat geschrieben wäre das was anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von guest-12312.04.2021 14:38:13):
Ich will nur die Rechtslage wissen.
Gibt noch keine.
Geh bitte zum Anwalt.
Der fragt dich aus, der wertet deine Aussichten und Belege/Beweise und sagt dir, was geht und was er für seine Leistung haben will.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
damit ist es ja kein "Präsent, das er zum Zeichen des Verlöbnisses überreicht hat" mehr, sondern eine eigenständige Schenkung.
Das wohl kaum.

Zitat:
Ich verstehe nicht, warum du ihm das Ding nicht einfach zurückgibst oder hinschickst.
Denke ich auch. Dieses Problem, der absehbare Stress und das Kostenrisiko sind willkürlich herbeigeführt. Jetzt den Ring zurückgeben und die ehemalige Verlobte steht nicht schlechter dar als wenn Sie damals den Ring direkt zurückgegeben hätte. Also gibt es keinen Grund zur Beschwerde, wenn man selber davon ausgeht, dass der ehemalige Verlobte von Anfang an einen Ansprüch auf Räckgabe/-übereignung hatte.

Zitat:
Ich will nur die Rechtslage wissen.
Die Rechtslage kann man nur beurteilen, wenn man alle Umstände des Falls kennt und diese bei seiner Überlegung einbezieht. Und solche Beurteilungen sind Rechtsanwälten vorbehalten. Für die Erstberatung würde ich circa 200€ einplanen. Dafür hat man dann aber auch eine belastbare Antwort und muss sich nicht auf irgendwelche Einschätzungen aus dem Internet verlassen, die einem womöglich vor Gericht um die Ohren fliegen würden, wenn der ehemalige Verlobte denn klagen sollte.

Klar dürfte nur jetzt schon sein, dass der ehemalige Verlobte vor Gericht bestreiten wird, jemals "Den Ring kannst du behalten." gesagt zu haben. Und dann?

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von guest-12312.04.2021 14:38:13):
Nach einer Wertung habe ich nicht gefrag
Das ist das Schöne an der Sache. Dein "Wollen" hat keinen Einfluss auf die Antwort. Hier bekommt man auch Sachen gesagt, die man nicht hören will...
Zitat (von Zuckerberg):
Denke ich auch. Dieses Problem, der absehbare Stress und das Kostenrisiko sind willkürlich herbeigeführt. Jetzt den Ring zurückgeben und die ehemalige Verlobte steht nicht schlechter dar als wenn Sie damals den Ring direkt zurückgegeben hätte.
Sehe ich ähnlich, gib Gandalf den Ring zurück, Bilbo...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Klar dürfte nur jetzt schon sein, dass der ehemalige Verlobte vor Gericht bestreiten wird, jemals "Den Ring kannst du behalten." gesagt zu haben. Und dann?


Dann ist es immer noch eine Bewertungsfrage durch das Gericht wem es glaubt und kann entweder so oder so entschieden werden. ;-)

Als Beweis reicht der Chat mit der Freundin (bzw. auch eine Aussage der Freundin selbst) nicht aus, das ist richtig. Aber es wäre zumindest in Indiz. Das Gericht müsste ja sonst erst mal davon ausgehen, dass das schon vor einem Jahr "geplant" war und man es geschrieben hat um es im Falle einer Rückforderung vorzubringen...

Wenn man möglichst ohne Risiko irgendwelche Kosten tragen zu müssen aus der Sache rauskommen möchte, gibt man den Ring zurück.

Wenn man das Kostenrisiko auf sich nehmen will, würde ich erst mal abwarten, ob der Ex-Verlobte weitere rechtliche Schritte (Anwalt, Klage) einleitet und dann entsprechend reagieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Was ist der Ring denn wert? Wenn er für sie als Andenken wertvoll ist, lassen sie ihn schätzen und geben dem Ex das Geld.
Sie können den Ring auf eine Briefwaage legen, schauen wie viel Karat er hat, googeln wie der aktuelle Goldwert ist, dann haben sie schon mal einen Überblick.

Vielleicht will der EX wg. dem Goldwert den Ring. Nehme an, er ist aus Gold.

Klagen dürfte teuer werden, als es der Ring wert ist.

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