hallo.
mein Sohn macht seit mai 09 ein praktikum. heute hat er den vertrag zugesendet bekommen zum unterschreiben - mir gefallen aber einige absätze darin gar nicht.
er hat vor im herbst zu studieren und arbeitet so schon bei einer firma um erfahrungen zu sammeln, also keine notwendige voraussetzung fürs studium.
das praktikum dauert bis 15.oktober, als 5 1/2 monate. er bekommt insgesamt 7 tage erholungsurlaub - ist das nicht zu wenig???
bei der vergütung wird angegebn, dass sämtliche ansprüche auf überstunden und mehrarbeit abgegolten sind - ist das zulässig? bzw. regelmäßige arbeitszeit beträgt 40 wochenstunden, muss er dann mehr arbeiten?
ein weiteres wichtiges problem für mich stellt die klausel mit den schäden bei betriebsfahrzeugen dar. schäden, die er bei autos verursacht, sind in höhe der selbstbeteiligung von ihm zu bezahlen???
hoffentlich kann mir jemand tipps geben, bevor er diesen vertrag unterschreibt
grüße andrea
-- Editiert am 26.05.2009 21:46
-- Editiert am 26.05.2009 21:47
Praktikantenvertarg
26. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2009 | 21:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikantenvertarg
#1
Antwort vom 27. Mai 2009 | 09:19
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
... Für jeden vollen Monat steht ihm Urlaub zu. Wobei der Urlaubsanspruch sich auf die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage stützt. '40 Wochenstunden' hört sich nach 5-Tage-Woche an. Wenn man (nur) das BUrlG zugrundelegt, sind das 20/12 * 5 Tage pro Monat, also 8 Tage auf fünf Monate (genau 8,3, führt zur Abrundung).
... Die Mehrarbeitsklausel scheint mir für einen Praktikanten (!) doch ziemlich fragwürdig.
... Eine Haftungsklausel ohne jeden Bezug zur zugrunde liegenden Fahrlässigkeit scheint mir ebenfalls fragwürdig.
-- Editiert am 27.05.2009 09:31
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