Hörnlein und Feyler mobilcom-debitel

4. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hörnlein und Feyler mobilcom-debitel

Hallo,

ich habe ein Schreiben (bzw. einen Mahnbescheid) erhalten. Und zwar geht es um eine Forderung von mobilcom debitel.

Ich hatte einige Verträge bei mb und konnte diese nicht mehr bedienen durch jobverlust. Allerdings wäre die Laufzeit nicht mehr allzu lange gewesen (max. 1/2 Jahr). Dann habe ich vom Bayerischen Inkassodienst ein Schreiben bekommen, dass ich die offenen Rechnungen plus zusätzlich Schadensersatz in höhe von knapp 1350 Euro zahlen soll. Die Verträge waren aber immer nur über 35 euro. Ich habe beim BID gegen den Schadensersatz widerspruch eingelegt. Mir wurde dann eine niedrigere Schadensersatzleistung angeboten und ich habe dies dann alles in 100 Euro Monatsraten abgezahlt. Ich habe insgesamt 1200 Euro gezahlt und mein RZV im Juli 21 beendet...als alles abbezahlt war. Nun hatte ich dem MB komplett widersprochen, da ich der Meinung war, dass ich alles gezahlt habe. Nun bekomme ich von Hörnlein und Feyler Briefe, dass ich den Wiederspruch zurücknehmen soll und meine Restschuld (in deren Augen noch knapp 1200 Eurp (das sehen sie als Vergleichssumme an- eigentlich wollen sie aber 1610,28 Euro.

Angeblich hätte ich über den betrag ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Aber ich bin mir seeeeehr sicher, dass ich kein Schuldanerkenntnis von 2200 Euro unterschrieben habe.

Aber Feyler sagt, dass ich ja die Ratenzahlungsvereinbarung angenommen habe und somit der Vertrag auch so von mir akzeptiert wurde. Ich weiß grade echt nicht, was ich machen soll. Ich habe jetzt dieses ominöse Papier angefordert, dass ich diese Ratenzahlung mit dieser Höhe akzeptiert hätte angefordert.

Aber stimmt das denn, dass ich, wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare, auch die Summe anerkenne, die im ersten Schreiben mitgeteilt haben?

Und jetzt muss ich Inkassokosten (die wurden ja offensichtlich zuerst von meinen Zahlungen getilgt) plus jetzt noch die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten zahlen?

Habe ich eine Chance noch einmal gegen diese angebliches Schuldanerkenntnis vorzugehen? Denn ich bin immer noch der Meinung, dass die wirklich 100% berechnet haben und die Rechtsprechung ist da ja eindeutig, dass dies nicht zulässig ist - genau deshalb habe ich das ja auch bei BID beanstandet. Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Oder muss ich das jetzt alles zahlen?

Danke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Nudel321):
Aber stimmt das denn, dass ich, wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare, auch die Summe anerkenne, die im ersten Schreiben mitgeteilt haben?

Die Gefahr das das passiert, ist durchaus sehr groß.



Zitat (von Nudel321):
Mir wurde dann eine niedrigere Schadensersatzleistung angeboten

Gibt es das irgendwie textlich / schriftlich?
War das nur ein Angebot oder gibt es da auch eine Vereinbarung dazu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5050 Beiträge, 1959x hilfreich)

Den Bettelbrief würde ich ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es das irgendwie textlich / schriftlich?
War das nur ein Angebot oder gibt es da auch eine Vereinbarung dazu?


leider habe ich dazu nichts. ich habe überall geschaut. ich hatte damals nur eine Mail an mobilcom debitel direkt geschrieben mit einer Aufzählung und kam damals auf knapp 200 Euro, die ihnen mit gutem Willen als Schadensersatz anerkannt werden könnte- Und dieses Schrieben hatte ich damals auch an das Inkasso geschickt. Ich hatte wohl auf das Schreiben per Mail geantwortet...und dann die Raten überwiesen, hatte mir den Dauerauftrag aber so eingerichtet, dass er die Summe voll abbezahlt.

Ich habe jetzt die Unterlagen noch einmal angefordert und warte darauf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Den Bettelbrief würde ich ignorieren.


Sollte es jetzt zu einem gerichtsstreit kommen, könnte ich mit den herrschenden Urteilen argumentieren? Ich bin mir wie gesagt zu 99% sicher, dass ich niemals etwas unterschrieben haben, dass über 2000 Euro betragen hätte. Ich hatte ja extra nachgerechnet.

Können die sich aber auf die Ratenzahlungsvereinbarung berufen und sagen, damit hätte ich das ganze ja anerkannt? Wie aussichtsreich wäre denn für die eine Gerichtsverhandlung?

oder könnte es auch zu meinen Gunsten ausfallen? Denn ich hatte berechnet 870 Euro wären es gewesen (rückstände plus der schadensersatz) und ich habe 1200 insgesamt überwiesen. Und jetzt wollen die halt noch mal diese summe...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nudel321):
Ich habe jetzt die Unterlagen noch einmal angefordert und warte darauf.


ich habe jetzt das Schrieben bekommen und da steht eine Summe von 1550 Euro drin (was wohl noch die Ratenzahlungsgebühr-Einigungsgebühr enthält. 1200 Euro habe ich gezahlt, 1550 Euro sollten es sein, es fehlen also noch 350 Euro....jetzt wollen sie aber bei hörnlein noch 1200 (eigentlich aber ja über 1400 Euro) Ich würde es jetzt so machen, dass ich die 350 Euro+50 Euro noch an EOS überweise. Mit dem Verweis, dass dies der Restbetrag + Zinsen ist zur vereinbarten Ratenzahlung und dann hörnlein widersprechen. Was meint ihr? Ist das so dann i.O. oder muss ich die 1200 Euro zahlen. die damaligen über 2000 euro haben sie ja gekürzt, da es posten enthielt, die vor Gericht eindeutig nicht durchsetzungsfähig waren. Jetzt tun sie aber so, als ob ich dem Gesamtbetrag zugestimmt hätte- was ich eindeutig nicht habe. wenn das vor gericht geht, wie stehen dann meine Chancen?

Die 400 Euro könnte ich jetzt leisten, die 1200 müsste ich ja wieder in raten zahlen....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen