Hallo zusammen,
Eine kurze Frage. Aufgrund einer Überbrückungsphase hatte meine Freundin sich damals monatlich Geld für ihre Miete von ihrem damaligen Freund geliehen. Die beiden hatten das auch vertraglich fixiert und sie hat jedes Mal nach Erhalt des Barbetrages unterschrieben. Nun möchte er das Geld wieder haben, da sie nun wieder in fester Anstellung ist, sich aber auch zwischenzeitlich von ihm getrennt hat, aber er stellt nun noch mehrere Dinge in Rechnung wie z.b. Kosmetik, DVDs usw die er damals für sie gekauft hat. Dahingehend hat er Kontoauszüge vorgelegt. Damals hieß es es sei geschenkt oder sie hat dafür mal den Einkauf übernommen für ihn.
Was kann er nun tatsächlich zurückfordern?
Private Schulden bei Ex
19. Januar 2020
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Frage vom 19. Januar 2020 | 23:36
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 66x hilfreich)
Private Schulden bei Ex
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#1
Antwort vom 20. Januar 2020 | 05:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Was kann er nun tatsächlich zurückfordern?
Das geliehene Geld. Wenn er meint, dass er Geschenke nachträglich einfordern muss, sollte er es halt mal vor Gericht probieren.
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-beziehung-kaputt-geschenke-bitte-zurueck/9896114.html
Für Geschenke "im Rahmen des Üblichen", wie ebend jene Kosmetik o.ä., darf man das im Normalfall behalten. Anders sähe es aus, wenn man beispielsweise ein Auto geschenkt bekommt (und das nicht gerade die Porto-Kasse des Milliardärs wäre und er einmal die Woche Autos verschenkt o.ä).
Es bringt nur weitere Eskalation, würde sie nun Lebenshaltungskosten, die er gekostet hat, zurückfordern. Aber es wäre möglich in der Theorie. Denn das war ja sicher auch nicht geschenkt ;-)
-- Editiert von mepeisen am 20.01.2020 05:19
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