hi.
ich hatte seit einiger zeit gebühren in höhe von 92€ bei ebay zu begleichen, die nach einer fehlgeschlagenen lastschrift, von mir weiterhin nicht bezahlt wurden, da ich finanziell etwas angeschlagen war.
nun hatte ich heute morgen endlich wieder geld zur verfügung und wollte anfangen, die rechnungen zu begleichen und da wurde ich mit einer mail von ksp überrascht, in dem aus 92€ plötzlich 150€ geworden sind und die ich bis zum 20.11 zu bezahlen habe.
ein schreiben per post soll ich auch demnächst bekommen...
ich würde nun gerne wissen, was ich tun soll.
ich würde gerne die gebühren bezahlen, jedoch eigentlich nur die hauptforderung an ebay, sprich die 92€, die aus verkaufsprovisionen etc. entstanden sind.
kann ich die entstandenen gebühren vom Inkasso
ignorieren und einfach die hauptforderung an ebay überweisen, oder denkt ihr, die jungs sind hartnäckig und würden alles tun, um auch ihren anteil zu bekommen?
ich hoffe, einige von euch können mir einen ratschlag geben.
habe im forum bischen gelesen und leider gibts eigentlich nur fälle mit ksp-paypal, aber nicht mit ksp-ebay.
lg
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-- Editiert el_magico89 am 15.11.2012 22:01
ebay gebühren nicht bezahlt, inkasso ksp...
quote:
und da wurde ich mit einer mail von ksp überrascht, in dem aus 92€ plötzlich 150€ geworden sind
wie wurden die 58 EUR begründet/aufgeschlüsselt?
Ich würde jetzt erstmal die 92 EUR begleichen (was hindert dich daran?) - über den Rest kann man sich noch unterhalten.
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Hauptforderung EUR 92,91
Verzugszinsen EUR 0,58
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr* in Höhe von EUR 32,50
Auslagenpauschale EUR 6,50
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Gesamtbetrag EUR 152,49
sollte ich die hauptforderung an ebay oder an ksp? und würde dies auch ein zeichen von schuldanerkennung gelten, sodass zb. ksp mich auch anklagen könnte, um ihren anteil auch noch zu bekommen?
lg
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Ich würde die 92,91 EUR an ebay bezahlen, denn diese Schuld ist ja unstreitig. Damit hast du die zusätzliche Forderung von ksp nicht anerkannt.
Auslagenpauschale und die Gebühr i. H. von 32,50 EUR sind nach dem RVG korrekt berechnet. Die "vorgerichtl. Kosten" hingegen kann ich nicht nachvollziehen - ist das ggf. eine Rücklastschriftgebühr? Die Höhe der Verzugszinsen kann man so nicht nachvollziehen.
Inwiefern diese Kosten überhaupt beansprucht werden können, hängt von versch. Faktoren ab. Wurdest du von ebay unter Fristsetzung zur Zahlung angemahnt, nachdem die Lastschrift zurückging?
In der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten gehen die Meinungen hier im Forum auseinander (vgl. http://www.123recht.net/Horrente-Gebuehren-von-Real-Inkasso-__f392520.html).
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genau.
nachdem einmal die lastschrift storniert worden ist, fielen eben ein paar € gebühren und dadurch kam man auf die summe von 92.xx€
von da an bekam ich einige emails mit einer zahlungserinnerung.
ich bin jetzt etwas verwirrt.
was soll ich genau bezahlen?
die hauptforderung+die berechtigten gebühren vom inkasso?
oder doch nur die hauptforderung an ebay überweisen und der rest ist egal?
lg
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Ach, in den 92.xx EUR sind demnach die Rücklastschriftgebühren bereits enthalten. Genau diesen Betrag meinte ich... den würde ich erstmal direkt an ebay überweisen.
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genau.
also es wurde einmal versucht, per lastschrift das geld abzubuchen, jedoch hat dies nicht geklappt, da mein konto nicht gedeckt war und daraus sind dann die 92.xx€ entstanden.
das heisst, diesen betrag solle ich an ebay überweisen.
kann ich dann den fall für beendet erklären oder werden die jungs von ksp mich mit briefen und drohungen bombardieren und auch ihre gebühren haben wollen?
lg
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quote:
das heisst, diesen betrag solle ich an ebay überweisen.
genau, das würde ich in jedem Falle machen und zwar umgehendst.
quote:
kann ich dann den fall für beendet erklären oder werden die jungs von ksp mich mit briefen und drohungen bombardieren und auch ihre gebühren haben wollen?
wenn Post (keine Mails) kommt, würde ich per Brief (!) den Forderungen widersprechen und erklären, dass du bereits vor Erhalt der Post an ebay bezahlt hast. Auf die Mail von kps solltest du nicht antworten.
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nun ja, ich war vorhin unten und fand den brief vom kps schon im postfach...
was heisst dies jetzt?
soll ich weiterhin die hauptforderung an ebay bezahlen und gleichzeitig ein einschreiben an kps, dass ich die hauptforderung überwiesen habe und den rest ablehne?
wie soll ich jetzt vorgehen?
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KSP ist leider kein schnödes Masseninkassobüro sondern eine Anwaltskanzlei und Anwaltsgebühren wären im gegensatz zu Inkassogebühren im Verzugsfall auf jeden Fall durchsetzungsfähig
Ich würde in den sauren Apfel beisen und zahlen
Gebühren sind gem RVG korrekt - allenfalls bei den 20 € könnte man durchaus streichen zumal die Gebühren für den Lastschriftstorno bereits in der HF mit drin ist
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
@thehellion: hi. schön, dass du dich gemeldet hast.
gibt es die möglichkeit, sowohl im falle von paypal als auch in diesem fall mit ebay, mit dem inkassounternehmen eine ratenzahlung zu vereinbaren?
ich wäre bereit, beide rechnungen zu begleichen, sofern in beiden fällen, insbesondere mit paypal (da dort die forderung deutlich höher ist) eine ratenzahlung vereinbart werden könnte.
mit paypal und ebay direkt lässt sich ja nicht verhandeln, kann man da mit ksp über eine ratenzahlung sprechen?
lg
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@Ramos: So weit auseinander liegen wir nicht. Für den Fall hier, da sieht es ja danach aus, dass hier ein "Schuldner stellt sich erstemal tot" vorliegt. Das ist natürlich immer die denkbar ungünstigste Variante.
Zu den gebühren kann/sollte man eine Gegenrechnung aufmachen. Unstrittig sind in jedem Fall der normale Verzugsschaden. Das heisst: Zinsen, Rücklastschriftgebühr, Mahngebühren.
Rücklastschriftgebühren darf man nur in der Höhe fordern, wie sie anfallen. Banken untereinander berechnen 3€, gegenüber Kunden maximal 5€. Mahngebühren sind KEINE Personalkosten. Das sind Briefporto usw. Gerichte setzen hier meist 2€ an oder 2,50€, maximal 3€, je Schreiben. Soweit mit eMails kommuniziert wird, weniger.
Insofern könnte es sein, dass man ncoh ein paar Euros draufpackt, soweit in den 92€ nicht sowieso schon genug Gebühren drin sind.
quote:
kann ich dann den fall für beendet erklären oder werden die jungs von ksp mich mit briefen und drohungen bombardieren und auch ihre gebühren haben wollen?
Eher zweiteres. Sowas wie Widerspruch kennen Inkassobüros generell gar nicht.
Meine Kristallkugel sagt mir hier zudem, dass einiges wieder doppelt und dreifach berechnet werden soll. Wenn in den 92€ schon Mahngebühren und zeugs drin sind, sind die Posten "vorgerichtliche Kosten" oder "Auslagenpauschale" eher grober Unfug.
Für den fall, dass sich der Schuldner tot stellt, muss man folgendes sagen: Einige Gerichte sprechen die Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren (btw: um ein paar Euro zu hoch, da die Tätigkeit die Gebühr so nicht rechtfertigt, das nur am Rande) ab. Da muss man nichts zahlen.
Einige Inkassobüros sprechen aber in deinem Fall die Inkassogebühren zu, dass man die zahlen muss.
Aber: wenn man die Hauptforderung samt ein paar Euro Mahnkosten bezahlt, bevor der Gläubiger auf die Idee kommt, Klage zu erheben, verläuft das meist im Sand. Eine Klage ausschließlich wegen Inkassogebühren ist noch nicht geführt worden (solange das gegenteil bewiesen ist, Ramos sucht noch nach dem Urteil, das ihm mal unterkam). Uns ist da noch kein Urteil bekannt. Es ging bei Urteilen immer nur darum, wenn gar nicht gezahlt wurde. Wenn du die 92€ zahlst, ist das Risiko gering.
Ausschließen, dass sie doch wegen der restlichen 30-40€ vor Gericht gehen, kann man es nicht.
Zitat:gibt es die möglichkeit, sowohl im falle von paypal als auch in diesem fall mit ebay, mit dem inkassounternehmen eine ratenzahlung zu vereinbaren?
Wäre ungeschickt denn wenn man eine ratenzahlung machen will, weichen sie meist nicht von der kompletten Forderungssumme ab.
-- Editiert mepeisen am 15.11.2012 23:20
und wie sieht es mit ratenzahlungen aus? lässt ksp eine ratenzahlung zu?
kann ich die morgen anrufen und ihnen so etwas anbieten, ohne dabei automatisch meine schuld anzuerkennen?
hat jemand erfahrungen damit bzgl. einer ratenzahlung? würde mich auch freuen, wenn ihr mir bei meinem anderen problem mit paypal behilflich sein könntent. ist quasi dasselbe, nur dass paypal eben dahinter steckt und nicht ebay...
würde in beiden fällen gerne bezahlen, um kein risiko einzugehen, jedoch eben nur in der lage, in raten zu zahlen ...
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quote:
kann ich die morgen anrufen und ihnen so etwas anbieten, ohne dabei automatisch meine schuld anzuerkennen?
Telefonisch macht man sowas gar nicht aus. Hinterher erinnert sich niemand mehr an Telefonate.
Unabhängig davon: ratenzahlungen mit expliziter Nennung, welchen Betrag man begleicht und dass weitere Forderungen nicht erhoben werden. Dann kann man sowas auch machen. Ob allerdings KSP sowas überhaupt will, ist was anderes. Die wollen nur dein Geld, sonst nichts.
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hmm...
kann ich dennoch erst einmal telefonisch kontakt aufnehmen, erst einmal eine ratenzahlung verhandeln, sofern machbar und wenn wir uns dann einigen, auch noch mal schriftlich eine anfrage senden?
sprich, dass ich die bedingungen der ratenzahlung, die man telefonisch vereinbart habe, als einschreiben an ksp schicke.
lg
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quote:
kann ich dennoch erst einmal telefonisch kontakt aufnehmen, erst einmal eine ratenzahlung verhandeln, sofern machbar und wenn wir uns dann einigen, auch noch mal schriftlich eine anfrage senden?
Das bringt nichts, die schriftliche Antwort wirst du dann kaum bekommen oder wenn nur mit Winkelzügen wie "jederzeit kündbar" und so weiter.
Die Leute sind geschult, die machen das zigtausendfach. Und leider leider sind genug Leute ziemlich durchtrieben.
Wenn du so etwas machen willst, schicke Ihnen einen brief mit deiner Gegenrechnung, was du bezahlen willst, mit deinem Ratenzahlungsvorschlag. Mit der Aufforderung, die ratenzahlung und einen Verzicht auf neu erhobene Gebühren zu bestätigen.
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genau an so etwas hatte ich gedacht, bloß nur, dass ich eben vorher telefonisch erst einmal frage, ob die überhaupt eine ratenzahlung anbieten und demnach wollte ich schriftlich meine rechnung und mein angebot an die schicken.
könnten sie mir vllt. so einen gegenrechnung erstellen?
sprich, die hauptforderungen sind ja klar, darin ist auch die bearbeitungsgebühr für die stornierte lastschrift enthalten.
was müsste ich noch gesetzlich auf jeden fall bezahlen?
und sollte ich zb. so eine gegenrechnung + ratenzahlungsangebot schicken und dieses nicht agenommen werden, was dann?
was sollte ich demnach tun?
lg
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quote:
könnten sie mir vllt. so einen gegenrechnung erstellen?
Dazu fehlen etwas Details, was alles in der Hauptforderung drin ist. Ob neben der Rücklastschriftgebühr noch mehr drin ist und wie hoch die zusätzlichen Posten sind. Rücklastschriftgebühren von 15€ sind schlichtweg zu hoch. Nur als Beispiel.
Dann fehlt die Info, wie genau KSP sie angeschrieben hat. KSP tritt mal als Inkassobüro, mal als Anwaltskanzlei auf. Da wäre das Originalschreiben wichtig (ihre persönlichen Daten, vertragsnummern etc. bitte schwärzen).
P.S.: Ihnen ist klar, dass das hier ein Laienforum ist und hier keine Anwälte sind? Und ihnen ist dads Restrisiko bewusst, dass man bei falschem Gericht eventuell mehr bezahlen müsste als das was ich dann ausrechnen würde?
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