Ebay handy gekauft - bezahlt - keine lieferung

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
emre1991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay handy gekauft - bezahlt - keine lieferung

Hallo,

also ich habe ein dickes Problem und ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.

Ich habe am 10.09.2009 ein Nokia N97 für ca.350€ bei ebay ersteigert und am nächsten Tag auch gleich das Geld an den Verkäufer überwiesen .
Allerdings habe ich bis Heute nichts bekommen, und auch auf meine emails will der Verkäufer nicht antworten.

Von ebay würde ich ja max. 175€ bekommen, aber das ist ja nicht gerade viel .
Ich war heute bei der Polizei und sie meinten das ich noch so eine Woche abwarten solle , bis ich eine Anzeige mache.

Ebay ist benachrichtigt ....

was soll ich machen ? Kann ich nicht irgendwie durch die Kontodaten die Adresse des Verkäufers raus bekommen?
Ich denke das ein Anwalt alles Lösen könnte , nur das Problem ist das ich nicht Rechtsschutz versichert bin.

(Außerdem bin ich 18. Jahre alt und noch in der Ausbildung ..., „ vielleicht hilft das weiter“)



Mit freundlichen Grüßen
Emre Öztürk



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Von ebay würde ich ja max. 175€ bekommen, aber das ist ja nicht gerade viel .


Wieso, hat eBay neuerdings wieder einen Käuferschutz? Der wurde doch vor Jahren abgeschafft, heute gibt es den nur noch über PayPal, wenn es ihn denn gibt. Kenne das nur so, dass eBay in seltenen Ausnahmefällen schon einmal einem guten Kunden einen Betrag zukommen lässt, wenn er betrogen wurde, absolute Kulanz, extrem selten. Bitte mal erläutern, wo das mit den EUR 175,00 zu finden ist.

quote:
was soll ich machen ? Kann ich nicht irgendwie durch die Kontodaten die Adresse des Verkäufers raus bekommen?


Was heißt das? Die Adresse des Verkäufers steht doch in der Kaufbenachrichtung: "Herzlichen Glückwunsch etc."

Falls nicht,kann man sie als Handelspartner bei eBay anfordern.

Wenn Sie den Verkäufer nach dem Kauf eines Artikels nicht per E-Mail erreichen können oder keine Antwort erhalten, können Sie seine Kontaktdaten von uns anfordern und ihn beispielsweise anrufen. Wir liefern die Kontaktinfos eines Mitglieds jedoch nur an Handelspartner aus, das heißt Sie müssen bei einem Verkäufer gekauft haben, um seine Kontaktdaten anfordern zu können.

Jetzt Kontaktdaten eines Verkäufers von eBay anfordern

http://pages.ebay.de/help/buy/questions/contact-seller.html
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Wenn die natürlich falsch sind, dann kann nur die Staatsanwaltschaft über das Konto die Adresse ausfindig machen. Die Bank wird sie nicht herausrücken, wenn man sie selber darum ersucht (Datenschutz). Ohne Adresse wird es schwierig, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

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#2
 Von 
emre1991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ich habe jetzt die Kontaktdaten des VK´s und es sind auch höchstwahrscheinlich die echten Daten.

Ich habe dem VK gestern eine frisst gesetzt, dass er bis zum 26.09 das Geld Überweisen soll bzw. das Handy an mich senden soll.
(- "laut google sollte ich das so machen.")

Wenn bis dahin nichts hilft, werde ich ihn mal anrufen und wenn es wieder nichts hilft , muss ich wohl zum Anwalt gehen und ihn das erledigen lassen.

Bringt eine Anzeige überhaupt etwas?

gruß Emre


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich habe dem VK gestern eine frisst gesetzt, dass er bis zum 26.09 das Geld Überweisen soll bzw. das Handy an mich senden soll.
(- "laut google sollte ich das so machen.").


Im Prinzip richtig. Der Verkäufer muss in (Liefer)Verzug gesetzt werden, die Frist ist vielleicht etwas knapp, das Gesetz spricht von einer "angemessenen" Frist. 10 Tage sollten es schon sein, jedoch ist das kein Beinbruch, an Stelle einer zur kurzen Frist tritt jetzt eine angemessene, bitte das zu berücksichtigen.

Noch wichtiger wäre, dass dies per Einschreiben - Rückschein gemacht wurde, der Zugang der Mahnung ist zu beweisen, was bei einem einfachen Brief nicht möglich ist, der Verkäufer kann behaupten, das Schreiben nicht erhalten zu haben, dann steht man einigermaßen dumm da.

Diese "Inverzugsetzung" ist nämlich deshalb wichtig, weil sich daran Rechtsfolgen knüpfen.

http://www.123recht.net/Die-Ware-kommt-zu-sp%C3%A4t-__a95.html

quote:
Wenn bis dahin nichts hilft, werde ich ihn mal anrufen und wenn es wieder nichts hilft , muss ich wohl zum Anwalt gehen und ihn das erledigen lassen.


Anruf ist immer gut. Was den Anwalt betrifft, sehen wir schon hier, wie wichtig diese nachweisbare Inverzugsetzung ist, wenn dies noch nicht geschehen ist, wirst du auf den Kosten für den Anwalt, zumindest auf denen, wo die Inverzugsetzung nachgeholt wird und für die Erstberatung sitzen bleiben.

Hast du deinen Schuldner aber vorher selbst in Verzug gesetzt, sind die Kosten für den Anwalt ein Verzugsschaden, den der säumige Verkäufer zu übernehmen hätte (!).

quote:
Bringt eine Anzeige überhaupt etwas?


Das kann keiner garantieren, ist aber oft der entscheidende Kick zur Einsicht. Wenn jemand 200 Geräte verkauft hat - ohne zu liefern, weil er pleite ist, wird ihn eine Anzeige möglicherweise auch nicht erschrecken, wenn einer aber vorhat, seinem eigenen Kontostand etwas Gutes zu tun, indem er sich eine Lieferung erspart, bringt ihn das Schreiben der Ermittlungsbehörde oft schnurstracks auf den Weg der Tugend zurück.

Man sieht es bei entsprechenden Anfragen hier im Forum und bei den Anwälten: "Bin vorgeladen worden, was kann mir passieren, wenn?" - gerade kam halt so ein Schreiben angeflattert, da ist oftmals Panik pur, irgendwie scheinen manche gar nicht mit so etwas zu rechnen, meinen eBay sei eher so eine Art Spaßveranstaltung, wo man es nicht so genau nimmt.

Und wenn ein Anwalt dann erzählt, dass es schon deshalb wichtig ist, die Ware jetzt ganz schnell auf den Weg zu schicken, weil diese tätige Reue einen positiven Einfluss auf den Verlauf der Strafanzeige haben kann, die Sache sogar vom Staatsanwalt eingestellt werden könnte, geht es oftmals ruck, zuck mit der vorher so zähen Lieferung.



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-- Editiert am 22.09.2009 08:20

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#4
 Von 
emre1991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube das du ganz schön viel Ahnung von solchen sagen hast ,
könntest du mir ganz klipp und klar sagen was ich jetzt am besten tun sollte um an mein Geld ran zu kommen?


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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zweigleisig fahren.

Wenn die paar Tage herum sind und das Handy immer noch nicht angekommen ist, würde ich Anzeige erstatten und mich nicht abwimmeln lassen. Es ist keine Bagatelle, es geht um EUR 350,00. Alles ausdrucken, Auktionsbeschreibung, Adresse des Verkäufers, Einzahlungsbeleg mit Kontonummer etc., damit nachher nichts fehlt.

Gleichzeitig würde ich (falls noch nicht geschehen), ein Einschreiben (Einwurfeinschreiben zum Nachweis) an den Verkäufer senden.

"Liefern Sie das Handy innerhalb von 12 Tagen, aber spätestens bis dann und dann! Für den Fall einer Nichtlieferung innerhalb der Frist behalte ich mir vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern".

Wenn das Handy nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird, befindet sich der Verkäufer in Verzug. Dann kann man einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen, die Kosten hierfür hätte der säumige Verkäufer zu übernehmen (Verzugsschaden).

Dann kann man überlegen, was man will: Nur Geld zurück oder Schadensersatz statt der Leistung (Deckungskauf), man kauft sich ein gleichartiges Handy anderswo und kann den Verkäufer mit der Differenz belasten, wenn man mehr ausgeben musste, als beim eBay-Kauf, wenn also der eBay-Kauf besonders günstig war (Schnäppchen).



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-- Editiert am 22.09.2009 14:07

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#6
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Höherwertige Dinge oder Gegenstände, die ich unbedingt über eBay haben möchte, zahle ich inzwischen wegen der Versicherung nur noch über PayPal.

Ansonsten dürfte gelten: Den Verkäufer schriftlich (Einschreiben/Rückschein) in Verzug setzen, Mahnbescheid erlassen oder Betrugsanzeige erstatten.

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