Nachbesserung, kommt der Händler davon??

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sterne96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserung, kommt der Händler davon??

Huhu,

ich habe einen Mangel an einem Gegenstand der innerhalb der der ersten 6 Monate aufgetreten ist. Das der Mangel vorliegt wurde auch von dem Verkäufer nicht bestritten.
Habe dann reklamiert und Nachbesserung gefordert, die hat der Händler gemacht, jedoch nicht erfolgreich, so dass der Mangel 3 Tage später wieder aufgetreten ist.
War nun wieder beim Händler und wollte Druck machen, da meinte er das wäre ja Garantie und folglich wäre das eh freiwillig.
Habe dann den Auftragszettel vom ersten Mal angeguckt und tatsächlich, er hat oben klein das Wort Garantie eingefügt.
Das ist mir nicht aufgefallen, habe vor allem geguckt das der Mangel ordentlich benannt wurde. Das überhaupt eine Herstellergarantie besteht wusste ich noch nicht einmal, ich wollte die Gewährleistung in Anspruch nehmen!
Meiner Meinung nach hat der Händler nun schon einmal erfolglos versucht nachzubessern. Der Händler meint das erste mal zählt nicht und erst jetzt würde er tätig werden und hätte dann noch einen Versuch. Er scheint auch davon auszugehen das der Mangel nicht einfach zubeheben ist, ich bin daher vor allem auf einen Rücktritt aus.
Ist der Händler im Recht obwohl er offensichtlich mit Absicht versucht mich auf die Garantie zu schieben, oder wird auch der erste erfolglose Reparaturversuch gewertet als Nachbesserung?
Vielen Dank!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nach höchstrichterlich Rechtsprechung ist es nur dann eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung, wenn die Reparatur auch in diesem Bewusstsein vorgenommen wird. Schreibt der Händler "Garantie" in der Auftrag, dann ist das nicht der Fall.

Beim nächsten Mal also explizit die Gewährleistung fordern und eine Reparatur auf Garantie oder Kulanz ablehnen. Zudem eine Frist von 14 Tagen (nach Datum, also bis "xx.xx.xxxx") für die Nacherfüllung setzen. Dann braucht man sich nicht über die Anzahl der Reparaturversuche zu streiten, sondern kann nach fruchtlosem Fristablauf zurücktreten.

Ich weiß, es ist recht schwierig, eine Gewährleistungreparatur zu bekommen. Ich hatte schon den Fall, dass ich vorab per Fax und dann nochmals schriftlich (vom Händler gegengezeichnet) bei Abgabe des Geräts eine Gewährleistungsreparatur gefordert habe, auf dem Reparaturbericht stand trotzdem wieder "Herstellergarantie". Ich habe das dann gestrichen, bevor ich den unterschrieben habe, aber man muss wirklich höllisch aufpassen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

So etwas sollte man zur Sicherheit immer schriftlich einfordern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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