Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
- Worauf kann Garantie gegeben werden?
- Gibt es unterschiedliche Garantieformen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen Garantieerklärung und Werbung?
- Kann Verkäufer auf Herstellergarantie verweisen und Gewährleistung verweigern?
- Kann man eine lebenslange Garantie gewähren?
- Ist eine Garantie nur für den Erstkäufer erlaubt?
- Darf man die Echtheit einer Ware garantieren?
- Verliert man Garantieanspruch, wenn man den Gebrauchtwagen in einer freien Werkstatt repariert?
- Wann beginnt die Garantie bei Importfahrzeugen zu laufen?
- Verfällt die Garantie bei Insolvenz des Unternehmens?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 443 - Garantie
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Häufige Fragen & Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt.
Etwa bei Fahrzeugen kommt es immer öfter vor, dass die Autohersteller 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung bieten. In den ersten 2 Jahren nach dem Kauf hat der Kunde im Reklamationsfall theoretisch die Wahl, sich an den Händler (Gewährleistung) zu wenden oder direkt an den Hersteller im Rahmen der Garantie. (von Rechtsanwalt Ralf Thormann)
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Worauf kann Garantie gegeben werden?
Garantie ist eine freiwillige vertragliche Zusage, die über die Gewährleistung hinausgehen kann. Es kann z.B. eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit der Sache übernommen werden oder die Garantie bezieht sich darauf, dass eine Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtigt wird.
Gibt es unterschiedliche Garantieformen?
Man unterscheidet verschiedene Garantieformen, die unselbständige und selbständige Garantieerklärung.
Die unselbstständige Garantie erweitert die Mängelhaftung zugunsten des Käufers wie etwa durch eine Haftung auch für Mängel, die erst nach Übergabe der Sache an den Käufer auftreten oder eine Verlängerung der Verjährung. Zudem kann der Garant eine Zusicherung für die Beschaffenheit der Sache (Bio, Allergiefrei) abgeben oder auch für die Haltbarkeit der Ware (Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln), dazu § 443 BGB.
Die selbstständige Garantie sichert den Eintritt eines bestimmten Erfolgs zu, der über die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln hinausgeht, wie etwa die Abgabe einer Niedrigpreisgarantie, Zufriedenheitsgarantie, Vor-Ort-Reparaturgarantie. (von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs)
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Gibt es einen Unterschied zwischen Garantieerklärung und Werbung?
Ja. Zwar muss gemäß § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf enthalten, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, sowie darüberhinaus den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben nennen, die für deren Geltendmachung erforderlich sind.
Allerdings fällt unter den Begriff der „Garantieerklärung" i.S.d. §§ 477 Abs. 1 Satz 1, 443 BGB nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages (unselbstständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantieversprechens führende Willenserklärung, nicht dagegen schon die bloße Werbung, mir der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten nur angekündigt - nicht aber rechtsverbindlich versprochen - wird und den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert. Dies leitet der BGH zutreffend daraus ab, dass das Gesetz in § 443 ausdrücklich zwischen „Garantieerklärung" und „Werbung" unterscheidet.
BGH, Az.: I ZR 133/09.
Kann Verkäufer auf Herstellergarantie verweisen und Gewährleistung verweigern?
Sie haben Gewährleistungsrechte und können von dem Verkäufer Umtausch oder Reparatur verlangen. Wenn Sie zusätzlich noch eine Garantie vom Hersteller haben, können Sie die Sache auch mit dem Hersteller klären. Sie haben also die Wahl, ob Sie sich an den Verkäufer oder an den Hersteller wenden. Wenn Sie Ihre Gewährleistung geltend machen, darf der Verkäufer Sie nicht abwimmeln und zum Hersteller schicken.
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Kann man eine lebenslange Garantie gewähren?
Nein. Zitat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3/8 O 151/03):
„Soweit ersichtlich, wird auch innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Kommentarliteratur die Gewährung einer über 30 Jahre hinaus reichenden Haltbarkeitsgarantie als mit § 202 Abs. 2 BGB unvereinbar angesehen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Garantie vom Verkäufer oder von einem Dritten übernommen wird."
Zudem merkten die Gerichte auch an, dass die Klausel offen lasse, auf welches Leben sich die „lebenslange Garantie" denn beziehe... :)
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Ist eine Garantie nur für den Erstkäufer erlaubt?
Ja, denn eine Garantie ist immer freiwillig, ihr Inhalt kann frei bestimmt werden. Der Hersteller kann eine Garantie daher auch nur auf den ersten Käufer beschränken. Bei einem anschließenden Gebrauchtkauf haben Sie als zweiter Käufer dann keine Garantie mehr.
Darf man die Echtheit einer Ware garantieren?
Nein. "Auch der Hinweis auf die Echtheit der Waren verstößt in der konkreten Verwendungsform gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkte der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verkäufen über Ebay häufig um gefälschte Markenware geht. Dies ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer - wenn er nicht etwas anderes mitteilt- verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten.
Gerade aus Sicht der redlichen Mitbewerber verschafft der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil."
Landgericht Bochum, Az. 12 O 12/09
Verliert man Garantieanspruch, wenn man den Gebrauchtwagen in einer freien Werkstatt repariert?
Nein. Werkstattbindungsklausel in Gebrauchtwagengarantieverträgen sind unwirksam. Die Gebrauchtwagen-Garantie bleibt auch dann bestehen, wenn der Autokäufer die Wartung des Fahrzeugs in einer freien Werkstatt anstatt in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt.
Allerdings gilt das nicht für den Neuwagen! (von Rechtsanwältin Nilüfer Yazici)
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Wann beginnt die Garantie bei Importfahrzeugen zu laufen?
Bei Importfahrzeugen beginnt die Garantie bereits zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird. Die Garantie beginnt somit nicht erst, wenn der Wagen in Besitz genommen wurde, sondern mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland. Hier sollte man sich vor dem Kauf des Wagens von seinem Vertragspartner genau informieren lassen. (von Rechtsanwalt Jannis Geike)
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Verfällt die Garantie bei Insolvenz des Unternehmens?
Wenn der Hersteller insolvent ist, dann ist die freiwillige Garantie des Hersteller leider wertlos. Sie können sich aber bei Kauf von Neuwaren innerhalb von zwei Jahren an den Verkäufer wenden, da dieser für Fehler am Gerät in den ersten zwei Jahren haftet.
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