Worin besteht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Vertragsrecht, Garantie, Gewährleistung, KaufEin häufig verbreiteter Rechtsirrtum
Ein häufig verbreiteter Rechtsirrtum ergibt sich aus der Verwechslung der Begriffe Garantie und Gewährleistung. Sogar die Verkäufer selbst jonglieren hier oft mit den falschen Begriffen und geben so zweifelhafte Auskünfte an ihre Kunden weiter.
Zur Erfüllung eines Kaufvertrages wird der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Die Gewährleistung oder auch Mängelhaftung regelt die gesetzlichen Rechte, die einem Käufer gegen den Verkäufer bei Lieferung einer mangelhaften Sache zustehen (§§ 433, 434, 435 BGB).
Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung
Die Garantie ist dagegen eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht abgegebene freiwillige und im Wesentlichen frei gestaltbare vertragliche Zusicherung des Herstellers oder Händlers. Einen gesetzlichen Rahmen schafft § 443 BGB für die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie. Für den Verbrauchsgüterkauf regelt § 477 BGB, dass die Garantieerklärung von einem Unternehmer gegenüber einem Verbraucher einfach und verständlich formuliert sein muss. Man unterscheidet verschiedene Garantieformen, die unselbständige und selbständige Garantieerklärung.
Die unselbstständige Garantie erweitert die Mängelhaftung zugunsten des Käufers wie etwa durch eine Haftung auch für Mängel, die erst nach Übergabe der Sache an den Käufer auftreten oder eine Verlängerung der Verjährung. Zudem kann der Garant eine Zusicherung für die Beschaffenheit der Sache (Bio, Allergiefrei) abgeben oder auch für die Haltbarkeit der Ware (Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln), dazu § 443 BGB.
Die selbstständige Garantie sichert den Eintritt eines bestimmten Erfolgs zu, der über die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln hinausgeht, wie etwa die Abgabe einer Niedrigpreisgarantie, Zufriedenheitsgarantie, Vor-Ort-Reparaturgarantie.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht ist beim Verkäufer geltend zu machen
Achtung: Die Garantieerklärung gibt häufig der Hersteller der Ware ab, nicht der Verkäufer. Der Händler versucht sich aber oft vor seiner Mängelhaftung zu drücken, indem er den Kunden wegen der Garantie an den Hersteller verweist.
Tipp: Die gesetzliche Gewährleistung trifft auf jeden Fall den Verkäufer, egal ob der Hersteller eine Garantie abgegeben hat oder nicht. Zusätzlich dazu kann der Kunde bei einer Garantieerklärung einen Anspruch gegen den Hersteller geltend machen. Im Zweifel geht man beide Wege.
Keiner will zuständig sein.
PS: Anschrift im Impressum