Päckchen verschwunden Kleinanzeigen, Verkäufer stellt Baugleichen Artikel nach Kauf ein

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Katrin7625
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Päckchen verschwunden Kleinanzeigen, Verkäufer stellt Baugleichen Artikel nach Kauf ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ca. 4 Wochen einen Artikel ( IPadPro 750€) über Kleinanzeigen gekauft. Da der Verkäufer nur gute Bewertungen hatte, habe ich mich für Bezahlung per Pay Pal Freunde entschlossen. Der Verkäufer schickte mir als Beweis der Versendung lediglich einen Screenshot einer Päckchen Versandmarke (zum runterladen). Ich kann nicht sagen, ob er das Päckchen tatsächlich versendet hat, zu mal er ein baugleiches iPadPro wenige Tage später, mit anderer Ortsangabe in seine Anzeigen hochgeladen hat.
Nachdem ich ihn, ein paar Tage später, mehrmals vergeblich auf Kleinanzeigen, mit dem Hinweis, dass das Päckchen noch nicht angekommen ist und ich gesehen habe, dass er ein baugleiches IPadPro zum Verkauf anbietet, versucht habe zu kontaktieren, habe ich ihn dann per Mail angeschrieben. Worauf hin er sich prompt zurück meldete und die neue Anzeige seines IPadPro sofort gelöscht wurde.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs war in keinen seiner Verkaufsanzeigen eine entsprechende Klausel zum Haftungs- und Gewährleistungausschluss formuliert.

Wer von uns beiden haftet nun für den Verlust des Artikels?

Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1921 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von Katrin7625):
Wer von uns beiden haftet nun für den Verlust des Artikels?

Es steht ja gar nicht fest, ob der Artikel verloren gegangen ist, oder?
Auch kann der Verkäufer so viele gleichartige Artikel zum Verkauf einstellen, wie er möchte.
Mit diesen Fragen würde ich mich gar nicht auseinandersetzen, sondern den Verkäufer zunächst mal rechtssicher auffordern, den bestellten Artikel bis zum xx.ten zu liefern.

Verstreicht die Frist, sieht man dann weiter.

Zitat (von Katrin7625):
Worauf hin er sich prompt zurück meldete

Was hat er denn mitgeteilt?


Nachtrag: zur eigentlichen Frage: wenn der Verkäufer kein Gewerbetreibender ist, liegt das Versandrisiko ab Aufgabe beim Versandunternehnen beim Käufer.
Behauptet der Verkäufer also einen Verlust auf dem Versandwege, muss er zunächst mal nachweisen, dass er überhaupt versandt hat.

-- Editiert von User am 12. März 2025 14:25

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1921 Beiträge, 453x hilfreich)

Und noch ein Nachtrag:
Ein Foto einer Paketmarke weist noch nichtmal nach, dass eine Paketmarke gekauft wurde.
Ein Einlieferungsbeleg von einem Versandunternehmen nebst schlüssigen Bildaufnahmen dessen, was sich in dem aufgegeben Paket befunden hat, wäre ein solcher Nachweis.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8696 Beiträge, 1840x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Mit diesen Fragen würde ich mich gar nicht auseinandersetzen, sondern den Verkäufer zunächst mal rechtssicher auffordern, den bestellten Artikel bis zum xx.ten zu liefern.

Verstreicht die Frist, sieht man dann weiter.


das wäre auch mein vorgehen

Signatur:

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17704 Beiträge, 6001x hilfreich)

Zitat (von Katrin7625):
Wer von uns beiden haftet nun für den Verlust des Artikels?
Ich gehe mal von 2 Privatpersonen aus.
Da der Versand eines 750€ Artikels als Päckchen erfolgt wäre, würde der Verkäufer, aufgrund der Verletzung seiner Nebenpflicht (Stichwort angemessener Versandweg) haften müssen, wenn diese Versandart nicht vorher mit dem Käufer abgesprochen wurde.

Zitat (von Katrin7625):
Worauf hin er sich prompt zurück meldete und die neue Anzeige seines IPadPro sofort gelöscht wurde.
Hast du einen Screenshot von der erneuten Verkaufsanzeige, mit sichtbarem Datum?

Der Verdacht eines Betrugsversuchs liegt hier nahe.

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