habe vor 1 monat jacke im internet bestellt.
nach 1 tag ist knopf abgerissen.
habe auf eigene kosten reparatur gemacht.
jetzt ist 1 tag später wieder der knopf ab.
kann ich die jacke zurückschicken und muss der vk mir das geld erstatten?
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""
jacke mangel
kann ich die jacke zurückschicken
Ja.
und muss der vk mir das geld erstatten?
Nein, weil Sie zunächst mal bloß einen Anspruch auf Nacherfüllung haben - also auf Reparatur (Nachbesserung) oder eine andere, mangelfreie Jacke (Nachlieferung). Sie haben die Wahl zwischen beiden Varianten.
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Ich lese das so:
Die Jacke wurde vor 1 Monat bestellt und ist vor 2 Tagen angekommen. Gestern ist der Knopf abgerissen und wurde selbst repariert. Heute ist der selbst angenähte Knopf wieder ab.
Ich sehe das etwas anders als mein Vorredner.
Im Internet bestellt -> Fernabsatz Widerrufsrecht besteht noch.
Aaaaaber!!!
Vorgestern riss der Knopf ab. Das läßt auf einen Sachmangel schliessen, den der VK hätte beheben müssen. Durch die Vorwegnahme der Reparatur hat man diesen Anspruch allerdings verwirkt. Durch die fehlerhafte Reparatur hat man den Artikel auch mehr als nur normal in Gebrauch genommen. Da die Reparatur fehlerhaft war und nun ein neuer Mangel eingetreten ist, ist der Käufer, meiner Meinung nach, sogar dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, denn er hat nun durch die mangelhafte Reparatur eine Zustandsverschlechterung gegenüber einer mangelfreien Ware hervorgerufen, auf die er zuvor ein Anrecht gehabt hätte.
Und das alles nur weil er die Reparatur vorweggenommen hat.
In der Praxis würde so etwas dann aber wohl so aussehen:
Kauf widerrufen und Jacke zurücksenden. Wer die Rücksendekosten übernimmt sollte in der Widerrufsbelehrung stehen. Wenn nicht, dann der Verkäufer.
Rückversand wegen Sachmangel würde ich ausschliessen, da für diesen Mangel verwirkt.
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Wenn
die Jacke tatsächlich erst vor 2 Tagen angekommen ist (nach vierwöchiger Versandzeit?), dann kann der TE natürlich zurücktreten und sich das Geld erstatten lassen, wozu er dann keinen speziellen Grund braucht, sondern einfach sein Widerrufsrecht ausübt. Vielleicht klärt uns der TE noch auf, wie sich die Sache nun tatsächlich verhält...
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