Nebenkostenabrechnung - Öl nachtanken und der Mieterin in die Rechnung stellen?

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dudek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Öl nachtanken und der Mieterin in die Rechnung stellen?

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu den Nebenkostenabrechnung. Ich habe in September 2004 eine DHH mit 2 Wohnungen gekauft. Die Wohnung im EG war vermietet und in die im OG bin ich selber eingezogen. Meine Mieterin ist jetzt gestern (04.06.05 nach 15J) aus der Wohnung ausgezogen. Ich muss jetzt für das Jahr 2005 eine Nebenkostenabrechnung fertig machen. Und weiss jetzt nicht wie es mit der Abrechung der Heizung ausssieht und zwar meine Vorbesitzerin hat in August 04 Öl für die Heizung gekauft. Es waren 3.000 Liter und der Tank selber beläuft sich auf 10.000 Liter. Die 3.000 hat sie auch der Mieterin in die Rechnung gestellt. Jetzt ist meine Mieterin nicht mehr da und ich wollte Öl kaufen, da im Tank sich von den 3.000 L. noch nicht mal 1.000 L befinden. Meine Frage ist: kann ich jetzt 9.000 Liter nachtaken und dann prozentuall ihr das in die Rechnung stellen oder kann ich nur 3.000 L nachtanken und das dann ihr in die Rechnung stellen?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Bei korrekter Berechnung kannst Du jetzt noch gar nicht die Nebenkostenabrechnung 2005 fertig machen. Das Jahr ist doch noch gar nicht zu Ende.

Nach dem Gesetz musst Du die Nebenkostenabrechnung auch in dieem fall spätestens bis zum 31.12.2006 erstellen, hast also noch 1,5 Jahre dafür Zeit.

In Rechnung stellen kannst Du der Mieterin nur, was sie auch verbraucht hat. Wenn also bislang die Heizölrechnung der Mieterin sofort und vollständig in Rechnung gestellt worden ist, dann hat sie in der ersten Jahreshälfte nur Öl verbraucht, welches sie bereits bezahlt hat (die 3000l vom letzten Jahr).

Normalerweise wird das aber so berechnet:

Tankfüllung am Beginn des Jahres abzgl. Tankfüllung am Ende des Jahres zzgl. gekauftes Öl.

Man hätte die Berechnung so auch zum Auszugstermin machen können. Ansonsten wird der gesamte Jahresverbrauch anhand der DIN 4713 aufgeteilt.

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