Keine wohnfläche im mietvertrag

14. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)
Keine wohnfläche im mietvertrag

Bei der Kostenverteilung nach Wohnfläche kommt es auf die im Mietvertrag genannte Fläche an. Allerdings stett in meine mietvertrag keine wohnflache wie wird dann abgerechnet.Der vermietr hat nach wohnfläche abgerechnet.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
wie wird dann abgerechnet


Nach der tatsächlichen Wohnfläche. Spätestens im Grundbucheintrag wird die stehen.

Die im Mietvertrag stehende kann ausnahmsweise vorgehen, aber wenn dort keine steht, dann logischerweise nicht (es wurden damit ja nicht "0 qm" vermietet).

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#2
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja nur war immer die rede von pauschalkosten, sogar schriftlich(nur nicht in mietvetrag)dann 4 jahre später kommt abrechnung, wie gesagt.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Ja nur war immer die rede von pauschalkosten, sogar schriftlich(nur nicht in mietvetrag)dann 4 jahre später kommt abrechnung, wie gesagt.


die Frage musst du dir selbst beantworten. Warum unterschreibt man etwas, was vorher anders geschildert wird ?

Im Grundbuch wird in der Regel keine Wohnfläche eingetragen, vielleicht bei Eigentumswohnungen.
Man muss dann mal selbst nachmessen, ob die Angaben der Größen in der Abrechnung stimmen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 14.05.2014 14:40

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wenn mündliche Vereinbarung nicht mehr beweisbar sind, gilt das, was schriftlich vereinbart ist und das habt ihr!? Du schreibst ´´nur nicht im MV´´ - wo dann?


Die Wohnfläche liesse sich ja in etwa ermitteln und mit der abgerechneten Fläche verleichen.

Aber was mir auffällt ist deine Angabe ´´<I>dann 4 jahre später kommt abrechnung, wie gesagt</I>´´

Da hat der VM aber Pech: es gibt eine Frist, innerhalb der der VM die NK-Abrechnung machen muss (ich glaube 12 Monate) und die ist vorbei!



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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Aber für den letzten Abrechnungszeitraum könnte er noch abrechnen. :)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120269 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da hat der VM aber Pech: es gibt eine Frist, innerhalb der der VM die NK-Abrechnung machen muss (ich glaube 12 Monate) und die ist vorbei! <hr size=1 noshade>

Fast richtig.
Wenn der Vermieter schuldlos nicht abrechnen konnte, dann gilt möglicherweise die Jahresfrist nicht.


Aber hier sollte man in jedem Falle genauer prüfen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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