Anlehnung eines Produktes an das Aussehen vom Gameboy

19. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
BoxRicky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlehnung eines Produktes an das Aussehen vom Gameboy

Hallo zusammen,

ich vertreibe Boxen im Internet, bei denen der Deckel idR mit hübschen Mustern verziert sind. Nun fänden es viele Kunden witzig, wenn das Design dem Gameboy Color ähneln würde.
Es gibt Nachahmerprodukte im Internet in deutschen Onlineshops, die dem Original sehr nahe kommen und auch "gameboy" heißen, hier zum Beispiel:

https://spargut.com/produkt/gebaut-in-500-in-1-tragbare-retro-spielkonsole-handheld-spiel-voraus-spieler-junge-8-bit-gameboy-30-zoll-lcd-sreen-unterstuetzung-tv

Hier habe ich scheinbar eine Lizenzvereinbarung von dem besagten gameboy color gefunden:
https://corporate.findlaw.com/contracts/operations/license-agreement-for-game-boy-game-boy-color-and-game-boy.html
Ich finde zwar kein klares Ablaufdatum der Lizenz, aber aus der Tatsache, dass so frei die Nachahmerprodukte auch "gameboy" genannt werden, würde ich als Laie schließen, dass die Lizenz abgelaufen ist?

Für alle die es interessiert, mein Produkt sähe so aus:
https://ibb.co/4SX942s

Würde ich damit die Lizenz von Nintendo verletzen? In der Lizenzvereinbarung steht ""Artwork" shall mean the final art and mechanical formats for the Licensed Product"

Beste Grüße, würde mich über Hinweise sehr freuen
Ricky




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2252 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von BoxRicky):
Würde ich damit die Lizenz von Nintendo verletzen?
M.E.: Ja.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9896 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von BoxRicky):
Würde ich damit die Lizenz von Nintendo verletzen?


So wie ich die bisherige Abmahnlust von Nintendo sehe: JA

Die verlinkte Lizenz bringt Dir nichts, da es nicht DEINE Nutzungslizenz ist sondern die von Nintendo mit einer anderen Firma. Wenn DU keine Erlaubnis hast, kannst DU das Design auch nicht nutzen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von BoxRicky):
Würde ich damit die Lizenz von Nintendo verletzen? In der Lizenzvereinbarung steht ""Artwork" shall mean the final art and mechanical formats for the Licensed Product"


Ich kann dir die Frage beantworten ohne die Frage zu beantworten.

Nintendo mahnt Modder und Content Creator ab. Dinge die vielleicht in der rechtlichen Grauzone liegen, allerdings haben andere Firmen in der Branche damit kein Problem. Erstens ist es oft kostenlose Werbung und zweitens bringen sie mit dem Vorgehen gegen diese Leute ihre eigenen Kunden gegen sich auf. Warum sich Nintendo dazu entschlossen hat ist kompliziert, was zählt ist aber dass sie es tun.

Also wenn du das machen willst, würde ich mir ganz sicher sein dass du entweder keine Lizenz brauchst oder die richtige Lizenz hast. Und dich auch genau an die hälst. Und selbst wenn dem so wäre, es könnte trotzdem sein dass Nintendo dir eine Abmahnung schickt und dann müsstest du dich erstmal wehren.

Ist dann halt die Frage ob dir das die ganze Sache wert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Ist dann halt die Frage ob dir das die ganze Sache wert ist.

Die Frage ist eher, ob für den TE (oder jemand anderen) relevant ist, nach einem Jahr nochmal gesagt zu bekommen,, was man bereits vor einem Jahr mitteilte…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

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