Reale Fahrzeuge (Oldtimer) in Videospielen

13. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Reale Fahrzeuge (Oldtimer) in Videospielen

Hallo,
ich arbeite derzeit an einem neuen Computerspiel, wo man reale Fahrzeuge kaufen und fahren kann.
Die Fahrzeuge werden nicht 100% original umgesetzt, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass die Fahrzeuge am Ende doch genau gleich aussehen.

Das Spiel wird kostenlos verfügbar sein, alle Fahrzeuge werden kostenlos spielbar sein.
Es wird lediglich kostenpflichtige "Skins" geben, mit denen man das Aussehen seines Charakters verändern kann.

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Modelle die über 30 Jahre alt sind.
Das Design-Patent hat in Deutschland eine maximale Schutzzeit von 25 Jahren, was auch die längste Zeit weltweit ist.


Da die Fahrzeuge nun alle min. 5 Jahre über der Schutz-Zeit liegen, dürfte das kein Problem darstellen, oder?
Gibt es noch andere Rechtsgebiete die problematisch werden könnten, über die ich mich informieren sollte?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Da die Fahrzeuge nun alle min. 5 Jahre über der Schutz-Zeit liegen, dürfte das kein Problem darstellen, oder?
Gibt es noch andere Rechtsgebiete die problematisch werden könnten, über die ich mich informieren sollte?


Sind Markenlogos oder Typbezeichnungen auf den Autos? DIE würde ich schon mal auf jeden Fall weglassen

-- Editiert von User am 13. Oktober 2022 15:58

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Das Design-Patent hat in Deutschland eine maximale Schutzzeit von 25 Jahren

Das ist schlicht falsch. Schon alleine weil es in DE gar kein "Design-Patent" gibt.

Keine Ahnung wie man auf die Schutzzeit von 25 Jahren kommt, der Schutz z.B. nach dem Urheberrecht gilt in DE 70 Jahre, in anderen Ländern sogar noch länger.



Zitat (von Spielemacher):
Gibt es noch andere Rechtsgebiete die problematisch werden könnten, über die ich mich informieren sollte?

DSGVO, AO und alles andere was Unternehmer so beachten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch. Schon alleine weil es in DE gar kein "Design-Patent" gibt.

Keine Ahnung wie man auf die Schutzzeit von 25 Jahren kommt, der Schutz z.B. nach dem Urheberrecht gilt in DE 70 Jahre, in anderen Ländern sogar noch länger.

Nein, ist es nicht.

Schön zu sehen, dass auch du mit Halbwissen glänzt ^^
https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Schön zu sehen, dass auch du mit Halbwissen glänzt ^^
https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Und, wo steht da was von "Design-Patent" ... ?

Und die Worte "Design" und "Urheber" sehen nicht nur unterschiedlich aus, sondern haben auch unterschiedliche Bedeutungen und Auswirkungen.
Und selbstverständlich können "Designs" auch den Schutz des Urheberrechtes genießen.


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#6
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, wo steht da was von "Design-Patent" ... ?

Nur weil es im Deutschen nicht so heißt, bedeutet es nicht, dass es keins ist...

Aber wie heißt es unter euch kleinkarierten Deutschen so gern?
Deutschland ist die Welt ^^

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Nur weil es im Deutschen nicht so heißt, bedeutet es nicht, dass es keins ist...

Es heißt nicht nur nicht so, es ist auch keines.
Es gibt in DE schlicht keine Patente auf Designs.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es heißt nicht nur nicht so, es ist auch keines.
Es gibt in DE schlicht keine Patente auf Designs.

Na wenn du das sagst, dann ists wohl so ^^

Die Frage ist da dann nur, wieso es auf der offiziellen Seite des deutschen Patent- und Markenamts liegt, wenn es kein Patent ist.
Du willst mir damit doch wohl nicht sagen, dass Designs, eigene Marken sind, oder?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Na wenn du das sagst, dann ists wohl so ^^

Nö, das liegt einfach daran, dass es so vom Gesetzgeber festgelegt wurde.

Siehe
Patentgesetz (PatG)
Markengesetz (MarkenG)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG)
Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
([link=https://www.gesetze-im-internet.de][/link])



Zitat (von Spielemacher):
Die Frage ist da dann nur, wieso es auf der offiziellen Seite des deutschen Patent- und Markenamts liegt, wenn es kein Patent ist.
Du willst mir damit doch wohl nicht sagen, dass Designs, eigene Marken sind, oder?

Wer glaubt, dass das Patent- und Markenamt nur Patente und Marken verwaltet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet ...

Es ist mir ein Rätsel wie man als Unternehmer auf die absurde Idee kommt, das der Namen einer Behörde alle Aufgaben enthalten müsse?

Alleine schon am Menü sieht man, das mindestens Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs verwaltet werden.

Und wenn man sich mit dem "über uns" ein wenig beschäftigt, findet man sogar heraus das weitere Aufgaben des DPMA sind
- Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz
- Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz
- Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
- Patentanwaltsausbildung
- Register vergriffener Werke
...


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#11
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
So viel Meinung. Bei so wenig Anhung.

Das kann man wohl von allen hier im Thread behaupten, denn keiner ab #3 hat geantwortet, sondern nur dumme Kommentare hinterlassen ^^

Ja, auch das:
Zitat (von Harry van Sell):
DSGVO, AO und alles andere was Unternehmer so beachten müssen.

Denn keines davon hat was mit meiner Frage zu tun ^^

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Denn keines davon hat was mit meiner Frage zu tun ^^

Aha
Zitat (von Spielemacher):
Gibt es noch andere Rechtsgebiete die problematisch werden könnten, über die ich mich informieren sollte?

Dann erklär mal ...



Zitat (von Spielemacher):
sondern nur dumme Kommentare hinterlassen ^^

Immer wieder interessant, das Leute ohne Ahnung immer zu wissen glauben was richtig ist...

Wenn man offenbar kein Interesse an der Realität hat, sondern lieber Wunschantworten möchte, sollte man das gleich am Anfang sagen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Spielemacher):
Computerspiel, wo man reale Fahrzeuge kaufen und fahren kann.


Eine Ausnutzung und/oder Beeinträchtigung der Bekanntheit und/oder der Wertschätzung von ( insbesondere bekannten ) Markenzeichen, Designs, Mustern, Werken geistiger Schöpfungen Dritter kann in manchen Fällen gerechtfertigt sein, etwa durch die Wahrnehmung von Grundrechten wie dem der Meinungsfreiheit oder der Kunstfreiheit.

Hier scheint der Benutzung der bekannten / wertgeschätzten Formen/Marken/Produkte aber überhaupt keine (schützenswerte) eigene Meinungsäußerung zugrundezuliegen, sondern nur eigensüchtige Gewinninteressen ( anders vielleicht, wenn die Ähnlichkeit/Übereinstimmungen mit "realen" Fahrzeugen im Rahmen einer meinungskritischen Auseinandersetzung mit dem wirtschaftlichen Verhalten der Konzerne geschähe usw. ).

Irgendeine schützenswerte künstlerische Betätigung ( etwa durch parodistische Betätigung usw. ) ist auch nicht erkennbar, in deren Rahmen die Benutzung des bekannten Erscheinungsbilds "realer Fahrzeuge" sich rechtfertigen ließe.

Zitat (von Spielemacher):
Es wird lediglich kostenpflichtige "Skins" geben, mit denen man das Aussehen seines Charakters verändern kann.


Das verschleiert das wahre Motiv der Benutzung der bekannten/renommierten Formen der Fahrzeuge: eine Spielgestaltung mit "kostenlosen" Skins und "kostenpflichtiger" Wahl verschiedener "realer" Automodelle hätte dasselbe Erwerbsziel, mit deutlicherer Erkennbarkeit der Ausbeutung" fremder Bekanntheit/Wertschätzung".

"Es genügt nicht nur, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken."

RK

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#14
 Von 
Spielemacher
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Irgendeine schützenswerte künstlerische Betätigung ( etwa durch parodistische Betätigung usw. ) ist auch nicht erkennbar, in deren Rahmen die Benutzung des bekannten Erscheinungsbilds "realer Fahrzeuge" sich rechtfertigen ließe.

Videospiele allein sollten schon als Kunst gelten ^^

Irgendeiner meinte zu mir, dass Videospiele einzig und allein zu dem Grund der Vermarktung entwickelt werden, was bei Gemälden nicht der Fall wäre...
Wenn dir heutzutage ein Maler sagt, dass er seine "Kunstwerke" nicht zum Zweck der Vermarktung produziert, lügt er dich an.

Ich kann genauso gut sagen, dass ich die Spiele nicht vorrangig zur Vermarktung entwickle, denn viele meiner Ideen wurden nie für den Massenmarkt umgesetzt, sondern nur für mich ^^

Das Problem ist nur, dass Gemälde schon Hunderte, wenn nicht sogar Tausende von Jahren alt sind, während Videospiele max 50 Jahre existieren.
Das komische ist nur ... Graffitis existieren auch noch nicht ewig, werden aber mehr als Kunst angesehen, als Videospiele...

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