ALG 2 und studium

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
arnem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG 2 und studium

hallo,
ich - studiere und ab und zu arbeite als freie kuenstlerin (auf rechnung, fuer wenig geld).
mein mann - ALG zu ende, noch keinen job gefunden, moechte ALG2 beantragen.
unsere frage: hat das alg2 mit der tatsache, dass ich studentin bin, etwas zu tun? oder mit meinen projekten?
koennte jemand etwas info geben?
vielen dank
p.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo perie,

als Studentin wirst du selbst nicht anspruchsberechtigt sein - trotzdem bist du deinem Mann gegenüber unterhaltsverpflichtet und wirst daher quasi "mitgerechnet"...

Euer sog. Bedarf unter ALG II beläuft sich auf 2x Regelsatz = 622 Euro

sowie angemessene KdU (Miete) - bei 2 Personen und 60 m² ca. 400 bis 450 Euro warm

= Gesamtbedarf als Berechnungsgrundlage:

ca. 1072 Euro

Darüberhinaus erhält er noch einen Zuschlag aus der Differenz von ALG I zu ALG II.

Übersteigt dein Einkommen diesen Betrag unter Anrechnung gewisser Freibeträge - gibt es kein ergänzendes ALG II für deinen Mann.


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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#2
 Von 
arnem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank.
noch eine frage:
was sind die "gewisser Freibeträge"?

0x Hilfreiche Antwort

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