hallo,
ich - studiere und ab und zu arbeite als freie kuenstlerin (auf rechnung, fuer wenig geld).
mein mann - ALG zu ende, noch keinen job gefunden, moechte ALG2 beantragen.
unsere frage: hat das alg2 mit der tatsache, dass ich studentin bin, etwas zu tun? oder mit meinen projekten?
koennte jemand etwas info geben?
vielen dank
p.
ALG 2 und studium
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo perie,
als Studentin wirst du selbst nicht anspruchsberechtigt sein - trotzdem bist du deinem Mann gegenüber unterhaltsverpflichtet und wirst daher quasi "mitgerechnet"...
Euer sog. Bedarf unter ALG II beläuft sich auf 2x Regelsatz = 622 Euro
sowie angemessene KdU (Miete) - bei 2 Personen und 60 m² ca. 400 bis 450 Euro warm
= Gesamtbedarf als Berechnungsgrundlage:
ca. 1072 Euro
Darüberhinaus erhält er noch einen Zuschlag aus der Differenz von ALG I zu ALG II.
Übersteigt dein Einkommen diesen Betrag unter Anrechnung gewisser Freibeträge - gibt es kein ergänzendes ALG II für deinen Mann.
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
vielen dank.
noch eine frage:
was sind die "gewisser Freibeträge"?
Und jetzt?
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