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Arbeitslosengeld

Rechtsberatung und Informationen zu Arbeitslosengeld und Sozialrecht.

Für Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, wird Arbeitslosengeld gezahlt, wenn sie vorher mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert waren. Arbeitslosengeld kann, je nach Dauer der vorangegangenen Arbeitsverhältnisse, bis zu maximal einem Jahr gezahlt werden, bei über 55-Jährigen auch darüber hinaus.
Arbeitslosengeld ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches gesetzlich geregelt.

Das sagt das Gesetz

SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch)

§ 136 - Anspruch auf Arbeitslosengeld

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

1. bei Arbeitslosigkeit oder
2. bei beruflicher Weiterbildung.

(2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


§ 137 - Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer

1. arbeitslos ist,
2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3. die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

(2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.

Häufige Fragen & Antworten

Wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldung persönlich erfolgt und die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten drei Jahre in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Wieviel Arbeitslosengeld bekommt man?

Berechnet wird das Arbeitslosengeld anhand des pauschalierten Nettoeinkommens der letzten zwei Jahre.

Sie erhalten Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Verheiratete erhalten 67 Prozent.

Für Personen, die in dieser Zeit Kinder erzogen haben oder krank waren gibt es einige besondere Regelungen.

mehr dazu: Arbeitslosengeld

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Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt:

6 Monate ab 12 Monaten Versicherungspflicht
8 Monate ab 16 Monaten Versicherungspflicht
10 Monate ab 20 Monaten Versicherungspflicht
12 Monate ab 24 Monaten Versicherungspflicht

Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate beziehen. Die Bezugsdauer für Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, beträgt maximal 18 Monate. (von Rechtsanwalt Martin Spatz)

mehr dazu: Arbeitslosengeld I

Was passiert mit der Krankenversicherung beim Arbeitslosengeld?

Bezieher von Arbeitslosengeld sind bis zum letzten Tag des Arbeitslosengeldbezuges in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sobald der Arbeitslosengeldanspruch erlischt, muss der Arbeitslose sich um eine freiwillige Weiterversicherung selbst kümmern. Er muss seiner Krankenkasse innerhalb von drei Monaten den Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung anzeigen. Die Ablauf der Drei-Monats-Frist beginnt sofort nach Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflicht - Krankenversicherung.

Wird Arbeitslosengeld auch bei Krankheit gezahlt?

Bei einer Erkrankung während einer Arbeitslosigkeit hat der Arbeitslose 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des ALG 1. Danach springt die Krankenkasse bei Pflichtversicherten ein.

Leider kommt es auch vor, dass Arbeitslose auf nicht absehbare Zeit krank sind. Sie können deshalb nur noch geringfügige oder keine Beschäftigungen mehr ausüben. Grundsätzlich ist für den Bezug von ALG 1 Voraussetzung, dass der Arbeitslose verfügbar ist. In diesem Fall kann aber trotzdem ALG 1 bezogen werden, wenn die Rentenversicherung noch keine Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit festgestellt hat. (von Rechtsanwalt René Piper)

Wann kann eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld verhängt werden?

Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Während dieser Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Eine Sperrzeit droht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer nachweislich aus wichtigem Grund gekündigt hat.

Eine Sperrzeit droht auch dann, wenn der Arbeitnehmer in vorwerfbarer Weise eine (verhaltensbedingte) Kündigung des Arbeitgebers herbeigeführt hat.

Vorsicht auch mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Wer als Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers annimmt, riskiert ebenfalls eine Sperrzeit. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Was für Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hat eine fristlose Kündigung?

Unangenehme Folge einer fristlosen Kündigung ist die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt diese Sperrzeit für zwölf Wochen, während derer man kein Arbeitslosengeld bekommt. Für einen Teil der Zeit besteht zudem auch kein Versicherungsschutz. Deshalb sollten Arbeitnehmer auf eine fristlose Kündigung auch immer mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Gibt es eine Frist für Arbeitslosengeld, um sich arbeitslos zu melden?

In § 38 SGB III ist geregelt, dass sich Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis endet, drei Monate vor Ende der Beschäftigung persönlich arbeitsuchend melden müssen.

Bei kürzeren Kündigungsfristen (weniger als 3 Monate) ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes notwendig.

Bei einer fristlosen Kündigung sollte man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Bei Verspätungen droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. (von Rechtsanwalt Alexander Dietrich)

Hat eine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?

Möglich ist, dass eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde. Ärgerlich sind auch die Fälle, in denen die Rechtsstreite sehr lange dauern und die Arbeitnehmer inzwischen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen. Dann wird die Abfindung nämlich ggf. als verwertbares Vermögen angesehen und die Zahlung des Jobcenters gekürzt. (von Rechtsanwältin Elke Scheibeler)

Bekommt man nach einer Umschulung Arbeitslosengeld?

Umschüler einer betrieblichen Umschulungsmaßnahme haben nach zweijähriger Maßnahmedauer grundsätzlich einen Anspruch auf 360 Tage Zahlung von Arbeitslosengeld. Dieser besteht auch, wenn das Unternehmen es versäumt hat, Beiträge abzuführen. Deshalb sollte der Umschüler das Ende der Umschulung spätestens drei Monate vor Beendigung der Umschulungsmaßnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen. (von Rechtsanwältin Regine Filler)

Hat man bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja. Die Agentur für Arbeit kann jedoch eine Sperrzeit verhängen. In § 159 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist eine Sperrzeit von 12 Wochen vorgesehen, wenn der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst hat. Nach Ansicht des Bundessozialgericht (Urteil vom 12.07.2006 – A. B 11a AL 47/05 R) gilt dies jedoch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer durch Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags einer ansonsten drohenden Kündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen zum gleichen Beendigungszeitraum abwenden kann. (von Rechtsanwalt Johannes Kromer)

Wann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen?

Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden.

Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen.

Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose das Arbeitsentgelt tatsächlich nicht, wird das Arbeitslosengeld gezahlt.

Hat der Arbeitslose Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht der Anspruch für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Kündigung nach Elternzeit - was ist eine fiktive Bemseeung von Arbeitslosengeld?

Bei der fiktiven Bemessung werden die Arbeitslosen je nach beruflicher Qualifikation in 4 Gruppen eingeteilt. Ein nach diesen Gruppen gestaffelter bestimmter Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten wird dann zur Grundlage der Berechnung des Arbeitslosengeldes.

Das auf diese Weise ermittelte pauschale Arbeitslosengeld ist jedoch in der Regel wesentlich niedriger als es gewesen wäre, wenn der tatsächliche frühere Verdienst zu Grunde gelegt worden wäre. (von Rechtsanwältin Iris Sümenicht)

Hat die Steuerklasse Auswirkungen auf Arbeitslosengeld?

Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder auch Unterhalt. Diese Lohnersatzleistungen hängen allesamt vom letzten Nettogehalt ab. Wer also damit rechnen muss, in naher Zukunft womöglich Arbeitslosengeld oder eine andere Lohnersatzleistung beziehen zu müssen, sollte die Wahl der Lohnsteuerklasse im Vorfeld vorsichtig abwägen. Denn bei diesen Leistungen erhalten Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn in Steuerklasse 3 oder 4 deutlich mehr, als Arbeitnehmer bei gleichem Bruttogehalt in Steuerklasse 5. (von Rechtsanwalt Sandro Dittmann)

Darf man Urlaub machen, wenn man Arbeitslosengeld bezieht?

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld haben Anspruch auf Urlaub, also eine Ortsabwesenheit, während der sie bis zu drei Wochen nicht für die Agentur für Arbeit erreichbar sein müssen.

Der Kläger im hiesigen Verfahren teilte der Agentur für Arbeit mit, dass er für zwei Wochen verreisen will. Die Agentur für Arbeit versagte ihm die Zustimmung zur Ortsabwesenheit ohne weitere Begründung. Als der Kläger trotzdem in den Urlaub fuhr, hob die Agentur für Arbeit die bewilligten Leistungen ab dem ersten Urlaubstag auf. Hiergegen wehrte sich der Kläger mit Widerspruch und Klage.

Das Sozialgericht Karlsruhe gab ihm Recht und hob den Aufhebungsbescheid auf. (von Rechtsanwalt Scot Möbius)

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