Arbeitslosengeld nach Krankengeld

25. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheDoctor83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 110x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Krankengeld

Hallo!
Ich bin seit dem 03.10.2010 Krankgeschrieben, habe 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen, danach Krankengeld bezogen. Vom 01.06.2011 bis 12.07.2011 war ich in einer Reha und habe in dieser Zeit Übergangsgeld bezogen. Danach lief das Krankengeld wieder weiter. Aufgrund der langen Krankheitszeit hat mich mein Arbeitgeber Fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt. Mein Krankengeld läuft im Juli 2012 aus. Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe und mich Arbeitssuchend melde was erwartet mich da?

Meine Frage: Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld?? Nach meinem Krankengeld oder nach meinem Gehalt vor der Erkrankung?? Schonmal im Vor raus Vielen Dank für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 797x hilfreich)

Kleiner Lektüretipp: Das steht alles im SGB III! http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

Erster Titel
Regelvoraussetzungen
§ 117 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Anspruchsdauer
§ 127 Grundsatz
§ 128 Minderung der Anspruchsdauer
Vierter Titel
Höhe des Arbeitslosengeldes
§ 129 Grundsatz
§ 130 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen
§ 131 Bemessungsentgelt

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

58x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheDoctor83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 110x hilfreich)

Wäre halt Super wenn mir einer der sich damit auskennt, in kurzen, verständlichen Sätzen sagen könnte ob es sich vom Krankengeld oder vom Letzten gehalt berechnet... Ansonsten Danke!

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108x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 797x hilfreich)

"§ 131 SGB III Bemessungsentgelt
(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt , das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat."

Arbeitsentgelt ! Das ist das Gehalt . Nicht das Krankengeld ...

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Vom Gehalt wird ein Beitrag eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung (von dir und von deinem Boss). Vom Krankengeld nicht. Vom Lottogewinn auch nicht. Von daher sind Krankengeld und Lotto auch keine Bemessungsgrundlage für die Höhe des ALG I. Können es nicht sein.

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Und jetzt nochmal korrekt, und so ausgedrückt, dass es auch jemand versteht, der sich nicht mit der Materie auskennt:

Das Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem ARBEITSENTGELT, welches man in den letzten 2 Jahren erzielt hat. Zeiten in denen man Krankengeld erhalten hat beeinflußen also die Höhe des Arbeitslosengeldes in der Regel nicht.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Hast du innerhalb der letzten 2 Jahre nicht mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt gehabt, dann wird das Arbeitslosengeld fiktiv bemessen. Dieser fall kann bei langer Krankheit schon einmal passieren, da die Zeit des Krankengeldbezugs eben nicht als Zeit mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zählt.

Fiktive Bemessung beduetet, dass geschaut wird, für welche Tätigkeiten du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Je nachdem, wie qualifiziert diese Tätigkeit ist wirst du dann in eine entsprechende Qualifikationsstufe eingeordnet, die (unabhängig von deinem früheren Gehalt) die Höhe deines Alg bestimmt!

Zu dieser Fallgestaltung fällt mir gerade eine Frage ein, die man ggf. auch mal diskutieren könnte:

Was passiert, wenn eine fiktive Bemessung stattfindet, man also in eine Qualifiaktionsgruppe eingeordnet werden muss, man aber gleichzeitig ein anerkannter Fall nach §125 ist, das heißt man lt. Gutachten der Agentur für Arbeit dem Arbeitsmarkt nach Aussteuerung aufgrund der Krankheit überhaupt nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall wüsste ich nciht, auf welche Qualifikationsgruppe sich die Bemessung beziehen sollte.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

20x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo dokter,

wenn Du weiterhin krank ausgesteuert wirst, sollte der §125 SGB III geprüft werden. Schau mal hier im Forum in der Suchfunkrion und ergoogle Dir die dazu gehörenden Urteile. Ein harter Kampf. Aber wozu gibt's rechtsforen wie z.B. 123recht.net.

Empfehlenswert ist, wenn man nicht ganz cool drauf ist, von vorn herein informiert z.B. den VDK in Anspruch zu nehmen

Freundliche Grüße


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