Hallo,
Ich bin seit 2 Monaten im Krankengeld Bezug. Der Bescheid der Krankenkasse kam vor einer Woche, die Berechnung bezieht sich auf meine letzte Abrechnung, trotz schwankenden Einkommens.
Durch Zuschläge habe ich nie den gleichen Lohn, schwankt monatlich um 3/400 Euro.
Der letzte gezahlte Lohn war bei 1800 Euro, das war leider auch der geringste Lohn.
Ich finde unterschiedliche Aussagen im Internet, mal ist von 4 Wochen die Rede, dann wieder von 3 Monaten.
Könnt ihr mir sagen, was richtig ist, damit ich gegebenenfalls einen Widerruf schreiben kann?
Vielen Dank
Sara
Berechnung Krankengeld
8. Mai 2025
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Frage vom 8. Mai 2025 | 21:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Berechnung Krankengeld
#1
Antwort vom 9. Mai 2025 | 08:24
Von
Status: Unbeschreiblich (43108 Beiträge, 14822x hilfreich)
Siehe § 47 SGB V.
wirdwerden
#2
Antwort vom 9. Mai 2025 | 08:44
Von
Status: Bachelor (3435 Beiträge, 1151x hilfreich)
Faustregel ist der letzte Monat entsprechend § 47 Abs.2 SGB V.
Abweichung möglich durch § 47 Abs.3 SGB V in Verbindung mit der Satzung der betroffenen Krankenkasse.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2025 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50308 Beiträge, 17600x hilfreich)
Zitat :Der letzte gezahlte Lohn war bei 1800 Euro, das war leider auch der geringste Lohn.
War das der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlte Lohn oder tatsächlich der letzte Lohn?
Schließlich kann es ja sein, dass durch die 6-wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der falsche Bemessungszeitraum verwendet wurde. Maßgeblich ist der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlte Lohn.
Wenn man z.B. seit dem 24.03. krank gemeldet ist und somit bis zum 4.5. Lohnfortzahlung erhalten hat und dann ab dem 5.5. Anspruch auf Krankengeld hat, dann ist der richtige Bemessungzeitraum der Februar und nicht etwa der April.
#4
Antwort vom 1. Juni 2025 | 23:18
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Das Krankengeld muss auf der Grundlage des regelmäßigen Einkommens berechnet werden. Steht in 47. Ich würde Widerspruch einlegen, wenn sonst durchschnittlich mehr verdient würde.
#5
Antwort vom 1. Juni 2025 | 23:18
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Das Krankengeld muss auf der Grundlage des regelmäßigen Einkommens berechnet werden. Steht in 47. Ich würde Widerspruch einlegen, wenn sonst durchschnittlich mehr verdient wurde.
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