Berechnung Krankengeld

8. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Sara80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Berechnung Krankengeld

Hallo,

Ich bin seit 2 Monaten im Krankengeld Bezug. Der Bescheid der Krankenkasse kam vor einer Woche, die Berechnung bezieht sich auf meine letzte Abrechnung, trotz schwankenden Einkommens.

Durch Zuschläge habe ich nie den gleichen Lohn, schwankt monatlich um 3/400 Euro.

Der letzte gezahlte Lohn war bei 1800 Euro, das war leider auch der geringste Lohn.

Ich finde unterschiedliche Aussagen im Internet, mal ist von 4 Wochen die Rede, dann wieder von 3 Monaten.

Könnt ihr mir sagen, was richtig ist, damit ich gegebenenfalls einen Widerruf schreiben kann?

Vielen Dank
Sara

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40847 Beiträge, 14423x hilfreich)

Siehe § 47 SGB V.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3231 Beiträge, 1071x hilfreich)

Faustregel ist der letzte Monat entsprechend § 47 Abs.2 SGB V.

Abweichung möglich durch § 47 Abs.3 SGB V in Verbindung mit der Satzung der betroffenen Krankenkasse.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49325 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat (von Sara80):
Der letzte gezahlte Lohn war bei 1800 Euro, das war leider auch der geringste Lohn.

War das der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlte Lohn oder tatsächlich der letzte Lohn?

Schließlich kann es ja sein, dass durch die 6-wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der falsche Bemessungszeitraum verwendet wurde. Maßgeblich ist der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlte Lohn.

Wenn man z.B. seit dem 24.03. krank gemeldet ist und somit bis zum 4.5. Lohnfortzahlung erhalten hat und dann ab dem 5.5. Anspruch auf Krankengeld hat, dann ist der richtige Bemessungzeitraum der Februar und nicht etwa der April.

0x Hilfreiche Antwort

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