Hallo zusammen,
bei der AlG I-Berechnung wird ja das durchschnittliche EK der vergangenen zwölf Monate herangezogen.
Was ist, wenn man in den letzten zwölf Monaten KG bezogen hat? Wird dann das KG in dieser Durchschnittsberechnung berücksichtigt oder das normale EK, das man erhalten hätte, wenn man nicht krank gewesen wäre?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Krankengeld als Einkommen bei AlG I-Berechnung?
6. Februar 2014
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Frage vom 6. Februar 2014 | 12:16
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Krankengeld als Einkommen bei AlG I-Berechnung?
#1
Antwort vom 6. Februar 2014 | 12:57
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3497x hilfreich)
"Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Zahlungen oder Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) werden nicht zur Bemessung herangezogen."
Quelle: arbeitsagentur.de
quote:
Was ist, wenn man in den letzten zwölf Monaten KG bezogen hat?
Dann wird der Bemessungsrahmen auf 2 J. verlängert. Sollte auch dieser nicht ausreichen, erfolgt eine fiktive Berechnung.
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