Hallo, ich habe ein Probelm:
und zwar im Februar 2006 erwarb ich bei ebay einen MP3-Player eines drittländischen Anbieters. Nun kam am letzten Freitag ein Brief vom Hauptzollamt Krefeld mit der Überschrift "Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung". Also ich werde Beschuldigt wegen eines 39,99 euro teurem mp3-players der nach einem Monat schrott war.
Jetzt muss ich Angaben zur Person, und Angaben zur Sache zurückschicken.
Angaben zur Sache: Es wird gefragt ob ich die Zuwiderhandlung zugebe und ich kann eine kurze Begründung zum Sachverhlt abgeben.
Jetzt kommts ich war zum Zeitpunkt der Ersteigerung 14 Jahre alt und wusste da noch nicht das ich dafür eine Einfuhrsteuer odersowas zahlen muss.
Was soll ich jetzt machen`? Soll ich die Zuwiderhandlung zugeben? Oder denen schildern das ich damals davon keinen Schimmer hatte?
Hatte das jemand auch schonmal?
-----------------
""
Steuerstrafverfahren
19. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2009 | 16:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerstrafverfahren
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. November 2009 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hi,
nun ja, die Steuern auf einen 40-Euro-Player können ja nicht sehr üppig sein. Verstoß zugeben, anmerken "Steuerpflicht war nicht bekannt", Verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt. Ein paar Euro Steuern werden wohl nachzuzahlen sein (Einfuhrumsatzsteuer 7,60 Euro - aber ich bin mir nicht 100%ig sicher, ob das alles ist).
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 19. November 2009 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Ich würde den Verstoß nicht zugeben, sondern lediglich zugeben, dass Du den MP3-Player über Ebay beim genannten Händler gekauft hast und davon ausgegangen bist, dass dieser für die zollrechtlichen Bestimmungen zuständig ist und diese auch eingehalten hat.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten