Hallo,
brauche dringend einen Rat zum Thema Steuerstrafverfahren. Mein Mann hat von der Straf- und Bußgeldsachenstelle ein Schreiben bekommen, in dem ihm ein Ermittlungsverfahren nach § 397 AO
angekündigt wird. Es geht um Einkommens- und Umsatzsteuer (wurde bereits durch Steuerprüfung nachträglich festgelegt und wird nun in monatlichen Raten an das Finanzamt zurückgezahlt).
Geschockt bin ich jetzt allerdings von der Tatsache, daß jetzt - nach dieser Prüfung in 2004 - noch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Was kann jetzt passieren? Mein Mann soll einen Personalienbogen ausfüllen - sonst 500 Euro Strafe und eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Bitte um Tips, wie wir verfahren sollen!
P.S. Unser Steuerberater war bislang keine große Hilfe, hat meinem Mann, der in der Beziehung ziemlich unbedarft war, auch nie einen Hinweis gegeben, daß seine Angaben nach oben korrigiert werden müßten etc.
Vielen Dank im voraus.
Larisssa
Steuerstrafverfahren, brauche dringend Rat!
Haben Sie sich versteuert?
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Ohne Kenntnisse der Details kann man da kaum Tipps geben.
Außer vielleicht, den Steuerberater zu wechseln - und zwar dringend. Vor einer Beratung durch einen kompetenten(!) Steuerberater oder Fachanwalt sollte auf keinen Fall eine Stellungnahme zur Sache abgegeben werden. Die reinen Angaben der Personalien sind ohne Bedenken möglich.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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Hi,
ja, mit der Rückzahlung hinterzogener Stuern ist die Sache natürlich noch nicht erledigt. Eine Prognose der Strafe ist nur möglich, wenn Sie uns zumindest den hinterzogenen Betrag nennen. Ansonsten darf ich auf wald-hases Beitrag verweisen.
@ wald-hase: Wenn ich mir unsere nicks anschaue - womöglich sind wir Verwandte?
Gruß vom mümmel
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