hallo
der bundesfinanzhof hat die versteuerung von abfindungen verändert.
d.h. die versteuerung erfolgt generell nach fünftelregelgung.
ich habe im jahre 2011 eine abfindung erhalten.
kann ich nachträglich auf das uteil verweisen und neu besteuert werden?
danke
mfg hans
abfindung versteuern
25. August 2018
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Frage vom 25. August 2018 | 13:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
abfindung versteuern
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 25. August 2018 | 13:31
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Nein, nur wenn Sie seinerzeit Einspruch eingelegt hätten oder der Bescheid insoweit vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen wäre.
#2
Antwort vom 25. August 2018 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Nun, da gucken Sie sich einfach mal den Steuerbescheid an - wenn da steht, er sei im Bezug auf die Abfindung vorläufig, denn geht das.
Und jetzt?
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