Brief vom Zollamt

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Brief vom Zollamt

Hallo,

ich bin eine seit Jahrzehnten von ihren Hormonstörungen massiv geplagte (und von den Ärzten komplett verhunzte) 48-jährige Frau mitten im Prämenopausenchaos. Da DHEA belegterweise enorme Erleichterung bei diesen Beschwerden bringen kann, habe ich mir in England bei einer wirklich seriösen Seite DHEA 265 mg bestellt. Das Paket kam ewig nicht an, also bin ich davon ausgegangen, dass das Paket verloren gegangen ist. Heute nun kam Post vom Zoll, das Produkt ist beschlagnahmt worden und ich bekäme Post vom Regierungspräsidium Darmstadt, Pharmaziedezernat.

Beigefügt war ein Infoblatt des Präsidiums, in dem steht:
"...Besteht nach Festellung eines Verstoßes durch die Zollbehörde kein Verdacht einer Straftat, gibt diese den Vorgang an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde (in Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt) zur Entscheidung über eine Ahndung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit ab. In diesem Fall erhalten Sie nach Prüfung des Sachverhaltes die Aufforderung zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes (bis zu € 55,-) oder eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Die Höhe der Bußgelder einschließlich Bearbeitungsgebühr liegt i.d.R. zw. € 100,- und € 200,-."

Mir lief es natürlich erstmal kalt und heiß den Rücken runter, dann hab ich etwas recherchiert und festgestellt, dass das als Dopingmittel gehandelt wird. Im Schreiben werde ich als "Herr..." angesprochen, weil mein Vorname hierzulande nicht ganz geläufig ist und die Damen und Herren das wohl als meinen Nachnamen angesehen haben.

Habe ich das nun schon richtig verstanden, dass ich entweder mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld rechnen muss, sonst aber nichts Tragisches passieren kann? Ich werde mich doch wohl hoffentlich zu dem Ganzen äußern dürfen?

Können Sie mir raten, wie ich mich verhalten soll? Ich habe mir dabei wirklich absolut nichts gedacht und nun das...

Vielen Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



131 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank! Ja, das habe ich schon gelesen. Nein, das ist nicht illegal (nur in DE ist ja jede Kleinigkeit gleich ein Riesending...aber ich weiß schon, ist halt Gesetz. mir war nicht klar, was die da für ein Fass aufmachen wegen DHEA:)) Mir ging es jetzt in erster Linie darum, ob ich das Schreiben schon richtig interpretiert habe, denn das Zollamt geht lt. Schreiben ja wohl nicht von einer Straftat aus.

-- Editiert von marialamm am 19.02.2019 19:11

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Mir ging es jetzt in erster Linie darum, ob ich das Schreiben schon richtig interpretiert habe, denn das Zollamt geht lt. Schreiben ja wohl nicht von einer Straftat aus. Ja, haben Sie.
Ich werde mich doch wohl hoffentlich zu dem Ganzen äußern dürfen? Nicht, wenn Sie ein Verwarngeld erhalten. In dem Fall wäre es aber wohl weiser, zu zahlen. Ohne Verwarngeld bzw. im Falle der Nichtzahlung wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet, und dass Sie da angehört werden, steht ja schon in dem Schreiben, das Sie erhalten haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nachtrag: Versprechen Sie sich nicht zuviel von einer Anhörung - die Behörden wissen auch so, dass Massen von Leuten denken, alles, was es im Netz (jenseits des Darknets) gäbe, sei legal. Das ist kein Grund zur Strafbefreiung - man hat sich ggf. zu informieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank! Mir ist schon klar, dass ich zahlen muss, und ich bin auch nicht so naiv zu glauben, es sei alles legal, aber bei diesem Produkt habe ich mir wirklich nichts Böses gedacht. Aber es ist keine Anzeige zu erwarten, oder? Ich möchte auch nur im Falle einer Anhörung erklären, wozu ich das DHEA gebraucht hätte. und ein Foto von mir während einer meiner Hormonkrisen mitschicken, dann wird ihnen die Sache auch klar :grins:

-- Editiert von marialamm am 19.02.2019 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119943 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
Aber es ist keine Anzeige zu erwarten, oder?

Da muss ich enttäuschen, die gibt es schon längst, sonst hätte der Zoll nicht ermittelt.

Viel relevanter ist, was aus der Anzeige / dem Ermittlungsverfahren wird. Strafbarkeit nach StGB ist schon mal vom Tisch, die größte Klippe umschifft.



Zitat (von marialamm):
Ich möchte auch nur im Falle einer Anhörung erklären, wozu ich das DHEA gebraucht hätte. und ein Foto von mir während einer meiner Hormonkrisen mitschicken, dann wird ihnen die Sache auch klar

Je nach Inhalt der Erklärung und des Fotos, der Tagesform und des Gelschlechtes des Bearbeiters, kann das positiv oder negativ enden. Jede Medaille hat 2 Seiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Auskunft. Was bedeutet das jetzt für mich? Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Und: kann ich dort schon mal anrufen (im Regierungspräsidium)?

Das mit dem Foto war natürlich nicht ganz ernst gemeint, ganz klar. Trotzdem, Lust hätte ich schon, denen zu erklären, was Sache ist (bei mir).

-- Editiert von marialamm am 19.02.2019 21:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Halten Sie unbedingt den Ball flach - es sieht so aus, als ob beim Zoll ein Irrtum zu Ihren Gunsten vorliegt.

Die Einfuhr von DHEA ist nämlich keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat - zumindest, wenn es im beschlagnahmten Paket mehr als 3000 mg Wirkstoff sind.
DHEA ist nämlich tatsächlich ein Dopingmittel nach dem Anti-Doping-Gesetz. Und wer eine "nicht geringe Menge" davon einführt, begeht eine Straftat nach §4 Abs. 1 Nr. 3 des Anti-Doping-Gesetzes . Die "nicht geringe Menge" beginnt nach der Dopingmittel-Mengen-Verordnung bei 3000 mg.

Zitat:
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Immer diese sinnlose Frage nach dem schlimmsten Fall - aber Sie haben es ja so gewollt:
Wenn es mehr als 3000 mg DHEA waren und dem Zoll (oder dem Regierungspräsidium Darmstadt) doch noch bewusst wird, dass DHEA nach deutschem Recht ein Dopingmittel ist, dann sind im schlimmsten Fall 3 Jahre Haft drin.
Wenn es weniger als 3000 mg DHEA waren oder unbemerkt bleibt, dass es sich um ein Dopingmittel handelt, dann bleibt eine Ordnungswidrigkeit nach §97 Abs. 2 Nr. 8 des Arzneimittelgesetzes übrig. Maximal mögliches Bußgeld (Sie haben nach dem schlimmsten Fall gefragt): 25000€.

Zitat:
Und: kann ich dort schon mal anrufen (im Regierungspräsidium)?

Völlig sinnlos. Denn die Sache liegt ja noch beim Zoll.

Zitat:
Trotzdem, Lust hätte ich schon, denen zu erklären, was Sache ist (bei mir).

Ernstgemeinter Rat: Tun Sie das blos nicht. Sie können es nur schlimmer machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
Besteht nach Festellung eines Verstoßes durch die Zollbehörde kein Verdacht einer Straftat, gibt diese den Vorgang an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde (in Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt) zur Entscheidung über eine Ahndung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit ab. In diesem Fall erhalten Sie....


Vielleicht missverstehe ich den oben zitierten Satz ja, aber ich verstehe das anders:
Zitat:
Besteht nach Festellung eines Verstoßes durch die Zollbehörde kein Verdacht einer Straftat (also: WENN die Zollbehörde keinen Verdacht einer Straftat hegt, DANN... ) gibt diese den Vorgang an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde (in Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt) zur Entscheidung über eine Ahndung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit ab.


Nach meinem Laienverständnis ist derzeit der Verdacht auf eine Straftat eben genau noch nicht vom Tisch...

?


-- Editiert von fb367463-2 am 20.02.2019 01:22

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die "aufbauenden" Worte. In dem Schreiben steht aber, dass das Ganze schon ans Präsidium abgegeben wurde. Den Satz hatte ich vom Infoblatt abgeschrieben, der dem Schreiben beilag. es sind genau 3000 mg insgesamt (120 Tabletten à 25 mg). Das kann ja alles nicht sein....

Für mich macht es schon einen Unterschied, ob ich ein junger Sportler bin oder eine fast 50jährige Frau, gerade bei dem Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

marialamm hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von marialamm
#12

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Richtig ist zunächst, dass aus dem zitierten Abschnitt nicht hervorgeht, ob die Sache bereits als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt wird.

Wenn das Ganze wie Sie schreiben bereits an das Regierungspräsidium abgegeben wurde, wie Sie in Ihrer Ergänzung schreiben, so sollte in der Tat zunächst abgewartet werden und die Sache möglichst klein gehalten werden.

Eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle wäre hier daher wohl kontraproduktiv.

Denn es handelt sich, wie im Thread bereits ausgeführt, um ein Dopingmittel, deren Einführung in nicht geringer Menge eine Straftat darstellt.

Eine nicht geringe Menge liegt ab 3000 mg vor, dies ergibt sich aus der DmMV, wo das Mittel unter der Bezeichnung Prasteron geführt wird.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie stehen die Chancen für den Fall, dass das ganze doch noch als Straftat geahndet wird, ich mit einer glimpflichen Strafe davonkomme (und wie sähe die aus), gerade eben weil ich ja kein Dopingmittel wollte, sondern einfach eine Hilfe für meine Hormone und auch nicht wusste, dass es sich um ein Dopingmittel handelt? und wenn es nun doch schon beim Präsidium ist und auch in dem Blatt steht, dass genau in diesem Fall (also bei Weitergabe ans Präsidium) nicht von einer Straftat ausgegangen wird, sondern um eine Ordnungswidrigkeit? Mir schlottern die Knie und alles andere auch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119943 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
In dem Schreiben steht aber, dass das Ganze schon ans Präsidium abgegeben wurde.

Ja, dummerweis kann das Präsidium das auch wieder zurückgeben, wenn da plötzlich ein Schreiben eintrudelt, das den Verdacht entstehen lässt das doch eine Straftat vorliegt.

Derzeit ist das offenbar im "Routinelauf" man liest die Unterlagen, prüft aber nicht intensiv nach.
Ob es klug war "schlafende Hunde" zu wecken, merkt man halt immer erst hinterher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32106 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
Wie stehen die Chancen für den Fall,
Mehrfach wurde dir geraten, still abzuwarten und jetzt nichts zu unternehmen.
Was du wolltest und warum du das wolltest und was du alles nicht wusstest, ist derzeit nicht wichtig.

Also bitte abwarten---und Tee trinken. :devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von marialamm):
In dem Schreiben steht aber, dass das Ganze schon ans Präsidium abgegeben wurde.

Ja, dummerweis kann das Präsidium das auch wieder zurückgeben, wenn da plötzlich ein Schreiben eintrudelt, das den Verdacht entstehen lässt das doch eine Straftat vorliegt.

Derzeit ist das offenbar im "Routinelauf" man liest die Unterlagen, prüft aber nicht intensiv nach.
Ob es klug war "schlafende Hunde" zu wecken, merkt man halt immer erst hinterher.


ein Schreiben von mir, meinen Sie? Nein, ich werde sicherlich jetzt nichts unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von marialamm):
Wie stehen die Chancen für den Fall,
Mehrfach wurde dir geraten, still abzuwarten und jetzt nichts zu unternehmen.
Was du wolltest und warum du das wolltest und was du alles nicht wusstest, ist derzeit nicht wichtig.

Also bitte abwarten---und Tee trinken. :devilangel:


Ja, werde ich wohl müssen. ich dreh fast durch vor Angst.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119943 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
ein Schreiben von mir, meinen Sie?

Genau.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von marialamm):
ein Schreiben von mir, meinen Sie?

Genau.


nein, ich schreibe nicht, das habe ich jetzt schon kapiert. Es geht halt total entgegen meines Gefühls, sich nicht verteidigen zu können, aber gut, noch ist ja nicht sicher, dass ich das auch muss..

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

weiß jemand, wie lange das in etwa dauert, bis ich Post vom Präsidium bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Mensch, machen Sie sich doch nicht verrückt.
Sie haben ja hoffentlich verstanden, dass es kein gute Idee war, danach zu fragen, was im schlimmsten Fall passiert. Denn der schlimmste Fall wird nicht eintreffen - ganz sicher nicht und es wird auch nichts passieren, was ansatzweise in der Nähe des schlimmsten Falls anzusiedeln ist. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, auch nicht bei der Justiz.
Lehnen Sie sich erstmal zurück und warten entspannt ab. Momentan könenn Sie sowieso nichts sinnvolles tun, außer abzuwarten. Wenn es Sie beruhigt, legen Sie vielleicht einen unteren bis mittleren dreistelligen Eurobetrag für ein Bußgeld oder Geldauflage zu Seite.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mensch, machen Sie sich doch nicht verrückt.
Sie haben ja hoffentlich verstanden, dass es kein gute Idee war, danach zu fragen, was im schlimmsten Fall passiert. Denn der schlimmste Fall wird nicht eintreffen - ganz sicher nicht und es wird auch nichts passieren, was ansatzweise in der Nähe des schlimmsten Falls anzusiedeln ist. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, auch nicht bei der Justiz.
Lehnen Sie sich erstmal zurück und warten entspannt ab. Momentan könenn Sie sowieso nichts sinnvolles tun, außer abzuwarten. Wenn es Sie beruhigt, legen Sie vielleicht einen unteren bis mittleren dreistelligen Eurobetrag für ein Bußgeld oder Geldauflage zu Seite.


Vielen Dank, das beruhigt mich ein bisschen. Das Geld lege ich gerne beiseite, solange mir keine Haft droht. Ich bin doch kein Drogenhändler...vielleicht geht ja alles gut aus und es geht alles seinen Gang so wie in dem Schreiben/Infoblatt erläutert.

-- Editiert von marialamm am 20.02.2019 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

gerade lese ich noch etwas in dem Schreiben:
"Wegen der Vielzahl unzulässiger Arzneimittel-Einfuhren ist es dem Regierungspräsidium Darmstadt leider nicht möglich, Vorabanfragen zeitnah zu beantworten. Bitte rechnen Sie damit, dass Sie wegen eines Verstoßes gegen das Verbringungsverbot von Arzneimitteln gebührenpflichtig verwarnt werden (Verwarnungsgeld: bis zu € 55,-) und Ihnen Arzneimittel nicht ausgehändigt werden. Sollte die Ordnungswidrigkeit im Einzelfall mit einer Geldbuße geahndet werden, wird Ihnen eine entsprechende Nachricht zugehen. In jedem Fall erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, sich zu äußern und Ihre Rechte zu wahren. Eine Verjährung tritt erst nach Ablauf von zwei Jahren ein."

Die Sendung ist definitiv schon ans Präsidium weitergeleitet worden. Ich werde das jetzt einfach mal so werten, dass das auch genau den Gang geht, der in dem Schreiben angekündigt wurde und hoffe, es gibt keine böse Überraschung.

-- Editiert von marialamm am 20.02.2019 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es sieht stark so aus, als ob der Zoll nicht bemerkt hat, dass es sich nach deutschem Recht um ein Dopingmittel handelt. Das ist erstmal gut für Sie.
Ob dem Regierungspräsidium Darmstadt der Irrtum auffällt (und damit der Fall zu einem Dopingverstoß wird) oder ob man dort auch schlafmützig ist (und es damit bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt) - da müssen Sie sich tatsächlich überraschen lassen.
Sie sollten das Sprichwort mit den schlafenden Hunden unbedingt beherzigen.

Nachtrag: Der Abschnitt aus dem Schreiben deutet an, dass es wohl sehr(!) lange dauern wird, bis Post aus Darmstadt kommt.

-- Editiert von drkabo am 20.02.2019 12:31

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen Dank! Mich wundert das zwar dann, wenn sie schon das Mittel aus dem Verkehr ziehen (weil sie dann ja wissen, worum es sich handelt), aber gut, ich halte mich auf jeden Fall still. Und warte. Vielleicht ist auch gut, dass die soviel zu tun haben, dass das nach Schema F behandelt wird. habe ich denn, für den Fall, dass sich Darmstadt die Sache doch anders überlegt, Chancen auf eine niedrige (Geld-)Strafe? Wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe? Es tut mir leid, dass ich soviel frage, aber ich bin natürlich beunruhigt.

-- Editiert von marialamm am 20.02.2019 12:38

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
Wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe?

Gibt es irgendeine Form strafrechtlicher Vorgeschichte, irgendwelche Verurteilungen?

Wenn nein ist es in Deutschland praktisch unmöglich für diesen Vorfall in Haft zu landen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

nein, meine Weste ist rein :)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Mich wundert das zwar dann, wenn sie schon das Mittel aus dem Verkehr ziehen (weil sie dann ja wissen, worum es sich handelt)

Naja, der Postversand von Medikamenten aus dem Ausland nach Deutschland ist auch dann verboten, wenn es sich nicht um ein Dopingmittel handelt (es sei denn, der Absender ist eine in Deutschland lizensierte Versandapotheke). Es geht ja "nur" darum, ob es sich um einen einfachen Verstoß gegen das Importverbot oder um ein Dopingverstoß geht. "Aus dem Verkehr gezogen" wird beides.

Zitat:
habe ich denn, für den Fall, dass sich Darmstadt die Sache doch anders überlegt, Chancen auf eine niedrige (Geld-)Strafe?

Ja

Zitat:
Wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe?

Realistisch: 0%.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
marialamm
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

ich bedanke mich wirklich sehr bei allen Antwortenden, zumindest hat sich meine Angst jetzt etwas relativiert. Ich hoffe einfach mal auf den bestmöglichen Ausgang der Geschichte. Darf ich mich wieder melden, falls es noch Fragen gibt bzw. wenn Post gekommen ist? Ich hoffe, ich muss es nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von marialamm):
nein, meine Weste ist rein


Dann reg' Dich endlich ab und lebe Dein Leben.

Es könnte - wie oben bereits geschrieben - sehr lange dauern bis hier irgendwas vorangeht. Du kannst also entweder die nächsten Wochen, Monate oder Jahre zitternd neben dem Briefkasten stehen, oder aber schlauer sein. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.597 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
123·5