Ermittlungsverfahren wegen Erschleichung von Leistungen eingeleitet

15. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fridolin220
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Erschleichung von Leistungen eingeleitet

Hallo zusammen
Im September bin ich mit Zeitdruck in die Straßenbahn eingestiegen, mit dem Wissen, noch ein gültiges Ticket zum Abstempeln zu haben.
Im Geldbeutel allerdings nicht direkt gefunden, vor der nächste Station als ich den Fahrschein endlich in der Hand habe schaltet der Automat zu und Kontrolleure steigen ein.
Ich ergebe mich der Situation, bin freundlich, schildere meine Situation, meine Daten werden aufgenommen, der Fahrschein abgenommen, ich soll trotzdem 60€ zahlen.
Die Kontrolleurin bescheinigt mir kooperatives Verhalten.
Ok, halt Pech gehabt und direkt bezahlt.
Mittlerweile habe ich auch wieder ein Job-ticket.
Nun kommt heute ein Brief mit Ermittlungensverfahren gegen mich, zu dem ich mich äußern kann.
Sollte ich das tun?! Wenn ja, Tat gestehen oder nicht? Ich bin Lehrer (Beamter) und habe Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen.
Wurde vor vielen Jahren davor mal wirklich beim Schwarzfahren erwischt.
Bin sehr dankbar über eine hilfreiche Rückmeldung.
Viele Grüße

-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 20:43

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Schildern Sie einfach die Umstände so wie hier. Und sofern Sie die 60 Euro bezahlt haben, erwähnen Sie auch das. Dann sehe ich da Chancen auf eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Fridolin220
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Schildern Sie einfach die Umstände so wie hier. Und sofern Sie die 60 Euro bezahlt haben, erwähnen Sie auch das. Dann sehe ich da Chancen auf eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit.


Vielen Dank.
Auf dem Schreiben ist ein Kreuz bei
Tat gestehen /
Nicht gestehen
Zu setzen

Ich nehme mal an, da kein Vorsatz, Tat nicht gestehen?!
VG

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von Fridolin220):
vor der nächste Station als ich den Fahrschein endlich in der Hand habe schaltet der Automat zu und Kontrolleure steigen ein
Kurz zum Verständnis: den Fahrschein hatte man schließlich gefunden, aber der Stempelautomat hat just in diesem Moment seine Arbeit verweigert?

Zitat (von Fridolin220):
Die Kontrolleurin bescheinigt mir kooperatives Verhalten.
Aber wohl nicht schriftlich, oder?

Zitat (von Fridolin220):
Ich nehme mal an, da kein Vorsatz, Tat nicht gestehen?!
Jupp. Man hatte ein gültiges Ticket, das man allerdings nicht schnell genug herausgekramt hat, um es rechtzeitig abzustempeln. Wieviel Zeit ist denn zwischen Einsteigen und Stempelversuch verstrichen? Und innerhalb welcher Zeit kamen die Kontrolleure auf einen zugestürzt, dass man dann zumindest an eben diesem Halt nicht mehr Abstempeln konnte? Ich verstehe die Situation noch nicht ganz. Theoretisch hätte man ja an derselben Station wie die Kontrolleure einsteigen können.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#4
 Von 
Fridolin220
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Jupp. Man hatte ein gültiges Ticket, das man allerdings nicht schnell genug herausgekramt hat, um es rechtzeitig abzustempeln. Wieviel Zeit ist denn zwischen Einsteigen und Stempelversuch verstrichen? Und innerhalb welcher Zeit kamen die Kontrolleure auf einen zugestürzt, dass man dann zumindest an eben diesem Halt nicht mehr Abstempeln konnte? Ich verstehe die Situation noch nicht ganz. Theoretisch hätte man ja an derselben Station wie die Kontrolleure einsteigen können.

Es war eine Großkontrolle mit ca 10 Kontrolleuren und zusätzlich Polizisten. Der stempelautomat hat kurz vor der Haltestelle 'zu' gemacht und da hatte ich dann gerade das Ticket aus dem Geldbeutel gekramt. Hatte es in ein Seitenfach rein, wo ich es nicht direkt gefunden habe. Ca. 1-2 Minuten waren das.
Ich weiß nicht, ob schriftlich bescheinigt. Sie meinte nur, dass sie es so vermerkt, dass mir kein weiterer Ärger droht.

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von Fridolin220):
Es war eine Großkontrolle mit ca 10 Kontrolleuren und zusätzlich Polizisten.
(Unfug editiert)

Zitat (von Fridolin220):
Ich weiß nicht, ob schriftlich bescheinigt. Sie meinte nur, dass sie es so vermerkt, dass mir kein weiterer Ärger droht.
Das war eine eher rhetorische Frage. Natürlich wurde es nicht "bescheinigt", sondern ist vielmehr Teil der Deeskalationsstrategie im ÖPNV, da die zum Mindestlohn Angestellten möglichst selten körperlich angegangen werden möchten. Die Strafanzeige gab es dann ja natürlich trotzdem.

Zitat (von Fridolin220):
Ca. 1-2 Minuten waren das.
Seit dem Zusteigen, nehme ich an?

Warum hat man denn nicht weiterhin versucht, das Ticket zu stempeln, wenn der Versuch doch bereits vor dem Eintreffen der Kontrolleure startete?

-- Editiert von Moderator am 16. Dezember 2022 01:38

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#6
 Von 
Fridolin220
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Warum hat man denn nicht weiterhin versucht, das Ticket zu stempeln, wenn der Versuch doch bereits vor dem Eintreffen der Kontrolleure startete?

Da der Stempel Automat - wie wohl immer vor Großkontrollen - vor dem Einsteigen der Kontrolleure auf schwarz stellt und damit das stempeln nicht mehr möglich ist.
Eine der Kontrolleurin kam direkt auf mich zu bzw. Ich auch auf sie und versuchte ihr, die Situation zu schildern..

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Sie könnten auch bei "Tat gestehen" bzw. Tat nicht gestehen" nichts ankreuzen und dann einfach den Sachverhalt schildern. Dann einfach abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

Wirklich zugeben möchten Sie die Tat ja eigentlich nicht, bzw. zumindest den Vorsatz, allzu viel Unterschied wird das hier in diesem Fall vermutlich aber sowieso nicht machen. Sie könnten auch noch dazuschreiben, dass Sie jeden Tag beruflich diese Strecke fahren und sonst jeden Tag korrekt den Fahrschein lösen und es sonst noch nie bei einer Kontrolle Probleme gab (die andere Schwarzfahrt war ja schön länger her), diesmal hat es eben knapp nicht gereicht.

Zitat (von Fridolin220):
Sollte ich das tun?! Wenn ja, Tat gestehen oder nicht? Ich bin Lehrer (Beamter) und habe Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen.


Das wäre in diesem Fall nicht zu erwarten, meines Wissen wird Ihr Dienstherr das nicht erfahren.

-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 09:51

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
der Fahrschein abgenommen,


Den Fahrschein haben Sie freiwillig rausgerückt?

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
(Unfug editiert)
Das war mehr eine Metapher, Berlin lässt mich einfach nicht mehr los - Entschuldigung falls sich jemand persönlich angegriffen fühlen sollte. Gedacht war dieser Kommentar mitunter als durchaus brauchbarer - wenn auch lockerer - Hinweis dahingehend, dass es für den TE eben einen Unterschied für den weiteren Verlauf machen kann, ob man an der Haltestelle "Köllnische Heide" oder "Unterhaching" erwischt wurde.

Zitat (von CarstenF):
Das wäre in diesem Fall nicht zu erwarten, meines Wissen wird Ihr Dienstherr das nicht erfahren.
Nun, schauen wir einmal, was die MiStra dazu sagen:
Zitat (von Nr. 15 MiStra):
(1) In Strafsachen gegen Personen, die in einem Beamten- oder Richterverhältnis stehen, sind mitzuteilen
[...]
2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift,
3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und
4. die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist.
[...]
(5) Die Mitteilungen sind an die zuständigen Dienstvorgesetzten oder deren Vertretung im Amt zu richten und als „Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen.


Auszuschließen wäre das m.E. nun demnach nicht, je nach Fortgang des Verfahrens. Ziel sollte demnach eine Einstellung sein, womit man genau dies tun sollte:
Zitat (von CarstenF):
Sie könnten auch bei "Tat gestehen" bzw. Tat nicht gestehen" nichts ankreuzen und dann einfach den Sachverhalt schildern. Dann einfach abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.


Ungünstig ist, dass man das gekaufte (aber ungestempelte) Ticket trotz Zahlung des EBE herausgegeben hat. Nun gilt es auch auf die Wortwahl zu achten und zu hoffen, dass dieser Umstand seitens des Verkehrsunternehmen wahrheitsgemäß geschildert wurde und die zuständige StA die Einlassung nicht als die übliche Ausrede wertet.

-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 22:37

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Auszuschließen wäre das m.E. nun demnach nicht, je nach Fortgang des Verfahrens. Ziel sollte demnach eine Einstellung sein, womit man genau dies tun sollte:


Ach so, ich hatte irgendwie in Erinnerung, dass das bei Beamten erst bei einer Anklage mitgeteilt wird und war zu faul zum Nachschauen :) , eine Anklage hielt ich doch in diesem Fall doch für unwahrscheinlich. Ein Strafbefehl wäre aber natürlich schon im Bereich des Möglichen.

Bei solchen Dingen wie "Fahrschein vergessen" besteht natürlich immer die Gefahr, dass es auch als Ausrede gewertet wird. Genau, das Ticket sollte er eigentlich noch haben, ist mir auch nicht ganz klar, warum dies eingezogen werden sollte, damit hätte er seine Story "untermauern" können.

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
damit hätte er seine Story "untermauern" können.
Dafür könnte er sich auch ein neues Ticket kaufen, das für die betreffende Fahrt genauso ungültig wäre, wie das eingezogene Ticket.

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#12
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Ein Ticket mit Datum nach dem Tatzeitpunkt wäre recht sinnlos, dass das Ticket ungültig war bzw. nicht gestempelt war, wurde nicht bestritten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Ach so, ich hatte irgendwie in Erinnerung, dass das bei Beamten erst bei einer Anklage mitgeteilt wird und war zu faul zum Nachschauen
In der Praxis ist das in so einem Deliktsfeld auch meistens so, selbst die Einstellung in der HV wird häufig nicht mitgeteilt. Aber hinsichtlich der MiStra habe ich erst Anfang des Jahres in den PM "Pferde kotzen sehen", deshalb gebe ich lieber wieder, was theoretisch möglich wäre.

Zitat (von CarstenF):
Ein Ticket mit Datum nach dem Tatzeitpunkt wäre recht sinnlos
Leider weiß ich nicht, was der werte Demonio da wieder von sich gegeben hat, aber natürlich wäre das - vor dem Tatzeitpunkt - gekaufte, aber eben nicht gestempelte Ticket ein (für den TE) günstiges Indiz (gewesen).

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Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fridolin220
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Den Fahrschein haben Sie freiwillig rausgerückt?

Nein, er wurde mir eher abgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zu dem gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
Am 14.9.22 bin ich mit Zeitdruck in die Straßenbahn eingestiegen in dem Wissen, noch ein gültiges Ticket zum Abstempeln im Geldbeutel zu haben.
Dieses Ticket habe ich dann allerdings erst nach ca. 1-2 Minuten gefunden und wollte es gerade abstempeln, als der Stempelautomat ‚zu‘ schaltet und wenige Sekunden später viele Kontrolleure die Bahn in Edingen OEG-Bahnhof betreten.
Ich gehe direkt auf eine der Kontrolleurinnen zu und möchte ihr den Sachverhalt schildern.
Freundlich aber bestimmt teilte sie mir mit, dass ich zwar einen richtigen Fahrschein hätte, dieser aber nicht abgestempelt sei und ich entsprechend 60€ Strafe zahlen müsste.
Den Fahrschein nahm mir die Frau ab und bescheinigte mir mündlich ein sehr kooperatives Verhalten.
Die 60€ habe ich innerhalb weniger Tage bezahlt. Es lag absolut kein vorsätzliches Verhalten vor.
Da ich seit November auch wieder regelmäßiger die öffentlichen Verkehrsmittel nutze, habe ich seit 6 Wochen ein JobTicket.

Das wäre meine schriftliche Stellungnahme zu dem Sachverhalt.
Ergänzungen, Einwände, Ratschläge?
Tausend Dank für eure Unterstützung!

0x Hilfreiche Antwort



#17
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von Fridolin220):
Ergänzungen, Einwände, Ratschläge?
Dürfen wir leider nicht, da der Fall nun doch zu konkret geworden ist. Allgemein kann ich nur empfehlen, im Weiteren auf sein Bauchgefühl zu vertrauen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Fridolin220):
Ergänzungen, Einwände, Ratschläge?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.



Zitat (von Fridolin220):
Es lag absolut kein vorsätzliches Verhalten vor.

Ich bin der Meinung, dass man das Gegenteil mitteilt, und zwar am Anfang der Stellungnahme, wo man das vorsätzliche Verhalten doch recht detailliert beschreibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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