Grafitti aber keine Beweismittel

19. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tourist1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grafitti aber keine Beweismittel

Guten Tag die Damen und Herren,

einem jungen Mann (volljährig, 27) ist etwas peinliches passiert.

Er hat drei Symbole mit Sprühfarbe an eine Laterne und ein Schild gemalt.
Dies wurde der Polizei gemeldet und er wurde anschließend im Stadtpark angehalten, durchsucht und die Personalien festgestellt.

Allerdings hatte er zu dem Zeitpunkt keine Sprühdose mehr dabei und auch keine schmutzigen Hände. Lediglich die "normalen" Winterhandschuhe wurden gefunden aber ohne Farbrückstände.

Kann er jetzt trotzdem angezeigt und bestraft werden, wenn die Polizei keine Spuren sichern konnte?
Er hat jetzt leicht Panik und schämt sich inzwischen für seine Tat.

Danke vielmals.


-- Editiert von User am 19. Oktober 2025 11:02

-- Editiert von User am 19. Oktober 2025 11:03




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18815 Beiträge, 10170x hilfreich)

Angezeigt werden kann man immer.

Ob man verurteilt werden kann, hängt davon ab, was der Zeuge (m/w/d), der die Polizei gerufen hat, genau gesehen hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Tourist1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wenn der potentielle Zeuge nur gesehen hat, wie jemand weg läuft?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18815 Beiträge, 10170x hilfreich)

Wenn der Zeuge nur gesehen, dass "jemand" weggelaufen ist, dann ist das für eine Verurteilung zu wenig.

Wenn der Zeuge beispielsweise gesehen hat, dass "jemand mir blauer Hose, grüner Jacke und roter Mütze" weggelaufen ist, und die kontrollierte Person genau diese Kleidung trägt, dann kann das reichen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9598 Beiträge, 2033x hilfreich)

Zitat (von Tourist1987):
Er hat jetzt leicht Panik und schämt sich inzwischen für seine Tat.


Dann kann man auch zugeben und zu seiner Tat stehen

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#5
 Von 
Tourist1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn der Zeuge beispielsweise gesehen hat, dass "jemand mir blauer Hose, grüner Jacke und roter Mütze" weggelaufen ist, und die kontrollierte Person genau diese Kleidung trägt, dann kann das reichen.


Schwarze Hose und schwarze Jacke auch?
Es laufen einige Personen in schwarz herum und wenn eine Personenkontrolle eine Stunde später stattfindet... Kann man sich da so genau festlegen?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41821 Beiträge, 14614x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein. Wir kennen die Akte nicht.

wirdwerden

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14898 Beiträge, 4562x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn der potentielle Zeuge nur gesehen hat, wie jemand weg läuft?
Wie schon gesagt wurde reicht das nicht für eine Verurteilung.
Wenn dann muss der Zeuge auch die eigentliche Tat beobachtet haben.

Stefan

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4271 Beiträge, 694x hilfreich)

Zitat (von Tourist1987):
Kann man sich da so genau festlegen?

Warum entschließt man sich nicht zu u. stehendem?
Zitat (von cirius32832):
Dann kann man auch zugeben und zu seiner Tat stehen


Zitat (von Tourist1987):
einem jungen Mann (volljährig, 27) ist etwas peinliches passiert.

Da ist nichts Peinliches passiert, es war wohl eher vorsätzlich.
Zitat (von Tourist1987):
Er hat jetzt leicht Panik und schämt sich inzwischen für seine Tat.


Zugeben erleichtert vermutlich das Gewissen oder doch lieber tricksen und hoffen, er wird nicht belangt?

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#9
 Von 
Tourist1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kam eine Vorladung per Post als Beschuldigter wegen Grafitti.
Man kann erscheinen und eine Aussage tätigen oder den Vorfall unkommentiert lassen.
Es geht um die "Beschädigung" einer Beleuchtungslaterne und eines Schilds (kein Verkehrszeichen).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18815 Beiträge, 10170x hilfreich)

Dann gibt es drei Optionen, die halbwegs sinnvoll sind:
a) Hingehen und zum Fehlverhalten stehen
b) telefonisch absagen und dabei mitteilen, dass man keine Aussage machen möchte
c) einen Anwalt beauftragen und dem alles weitere überlassen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 38x hilfreich)

d) nix machen

geht natürlich auch ;-)

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18815 Beiträge, 10170x hilfreich)

Wobei d) das Risiko birgt, dass irgendwann ein Streifenwagen vor der Tür steht, die Polizisten klingeln und fragen, ob der Brief mit der Vorladung nicht angekommen wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
odysseus87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Man muss nicht zur Vorladung gehen solange diese nicht vom Staatsanwalt direkt kommt.

-- Editiert von User am 24. Oktober 2025 22:42

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41821 Beiträge, 14614x hilfreich)

Das ist so nicht ganz richtig bzw. wurde vor einigen Jahren geändert. Wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung lädt, dann muss man da auch hin.

wirdwerden

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34272 Beiträge, 17735x hilfreich)

Das ist so nicht ganz richtig bzw. wurde vor einigen Jahren geändert. Nö - geändert wurden die Regeln zur Vorladung von Zeugen. Der TE ist aber nicht als Zeuge vorgeladen.
Wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung lädt, dann muss man da auch hin. Nein, muss man als Beschuldigter durchaus nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
demo2022
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich gibt es einen Strafbefehl - der Betroffene zahlt, und die Sache ist erledigt.

-- Editiert von Moderator am 26. Oktober 2025 12:21

-- Editiert von Moderator am 26. Oktober 2025 12:34

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#17
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 38x hilfreich)

Nochmal: kommt der Brief von der Polizei und nicht von der StAs muss man als Täter hier gar nix machen.

Tippe auch auf SB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12781 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von demo2022):
Vermutlich gibt es einen Strafbefehl
Zitat (von Roboter3000):
Tippe auch auf SB.


Gezeigte Reue, und/oder die Schadenswidergutmachung spiegeln sich durchaus im Strafmaß wieder, was spricht dann bitte gegen eine Einlassung bei der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft, wenn Ihr den Strafbefehl als gegeben anseht? :fight:

-- Editiert von User am 27. Oktober 2025 13:12

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34272 Beiträge, 17735x hilfreich)

was spricht dann bitte gegen eine Einlassung bei der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft, wenn Ihr den Strafbefehl als gegeben anseht? Dagegen spricht, dass man dann gestanden hat - unpraktisch, wenn man wie der TE auf eine Verfahrenseinstellung bzw. Freispruch mangels Beweisen hofft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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